Geltungsbereich der ATGB. 1.1 Anwendungsbereich: Diese ATGB gelten für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tages-, Dauer- und sonstigen Eintrittskarten wie Sondertickets i.S.d. Ziffer 4.7 (gemeinsam ‚Ticket‘ oder ‚Tickets‘) der Hertha BSC GmbH & Co. KGaA (‚Club‘) oder von vom Club autorisierten Dritten (‚autorisierte Verkaufsstellen‘) begründet wird, insbesondere für den Besuch von Veranstaltungen (z.B. Fußballspielen), die vom Club zumindest mitveranstaltet werden (‚Veranstaltungen‘), sowie den Zutritt und Aufenthalt im Olympiastadion Berlin (‚Stadion‘), es sei denn für die entsprechende Veranstaltung gelten gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen (‚AGB‘).
Geltungsbereich der ATGB. 1.1 Neben diesen Bedingungen ist die Stadionordnung (welche an den Eingängen zum Stadion aushängt oder unter xxx.xxxxxxxxx.xxx eingesehen werden kann) Vertragsbestandteil. Im Falle von Wiedersprüchen haben diese ATGB Vorrang.
Geltungsbereich der ATGB. 1.1 Anwendungsbereich: Diese ATGB gelten für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tages- und/oder Dauerkarten] und/oder sonstigen Eintrittskarten (gemeinsam „Ticket“ oder „Tickets“) vom SV Xxxxxxx Xxxxxxxx 00 („Club“) oder von vom Club autorisierten Dritten („autorisierte Verkaufsstellen“) begründet wird, insbesondere für den Besuch von Veranstaltungen (z.B. Fußballspielen), die vom Club zumindest mitveranstaltet werden, sowie den Zutritt und Aufenthalt im Carl-Benz Stadion („Stadion“), es sei denn für die entsprechende Veranstaltung gelten gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“).
Geltungsbereich der ATGB. 1.1 Anwendungsbereich: Diese ATGB gelten für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tages- und/oder Dauerkarten und/oder sonstigen Eintrittskarten wie Sondertickets i.S.d. Ziffer 5.5 (gemeinsam
Geltungsbereich der ATGB. 1.1 Anwendungsbereich: Diese ATGB gelten für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Eintrittskarten, d.h. Tages- und/oder (Rückrunden-)Dauerkarten und/oder sonstigen Eintrittskarten wie Freikarten ( Ticket Tickets , von der Eintracht Braunschweig , GmbH & Co. KGaA, Xxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxxxxxxxxxx Eintracht Braunschweig oder von Eintracht Braunschweig autorisierten Dritten autorisierte Verkaufsstellen begründet wird, insbesondere für den Besuch von Veranstaltungen (z.B. Fußballspielen), die von Eintracht Braunschweig EINTRACHT- Eintracht-Stadion , es sei denn für die AGB
Geltungsbereich der ATGB. 1.1 Anwendungsbereich: Diese ATGB gelten für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tages- und/oder Dauerkarten und/oder sonstigen Eintrittskar- ten (gemeinsam „Ticket“ oder „Tickets“) der 1. FC Magdeburg Spielbetriebs GmbH („FCM“) oder von vom Club autorisierten Dritten („autorisierte Verkaufsstellen“) begründet wird, ins- besondere für den Besuch von Veranstaltungen (z.B. Fußballspielen), die vom FCM zumindest mitveranstaltet werden („Veranstaltungen“), sowie den Zutritt und Aufenthalt in der MDCC- Arena („Stadion“), einschließlich der dem Stadion angeschlossenen Außenanlagen (in dem der Stadionordnung beigefügten Lageplan mit einer durchgehenden Linie gekennzeichnet) es sei denn für die entsprechende Veranstaltung gelten gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingun- gen („AGB“). 1.2 Beförderung bei Heimspielen: Mit einem für ein Fußballheimspiel (Pflichtspiele) der 1. Her- renmannschaft des FCM erworbenen Ticket wird ein Anspruch auf Beförderung mit den Ver- kehrsmitteln der Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG („MVB“) eingeräumt (3 Stunden vor und bis zu 3 Stunden nach dem Spiel), mit dem ein Beförderungsvertrag zwischen dem Kunden des Tickets und den in Anspruch genommenen MVB zustande kommt. Für den Beförderungsvertrag gelten die entsprechenden Beförderungsbedingungen der MVB, die auf der Website der MVB abrufbar sind. 1.2 Auswärtstickets: Diese ATGB gelten entsprechend auch für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tickets, die zum Zutritt zu Stadien bei Auswärts- spielen des FCM berechtigen („Auswärtstickets“), begründet wird, wenn die Auswärtstickets vom FCM oder vom FCM autorisierten Verkaufsstellen erworben werden. Spätestens mit Zu- tritt zu den Stadien bei Auswärtsspielen können weitere Regelungen oder AGB Geltung erlan- gen, insbesondere die Stadionordnung oder AGB des Heimclubs. Sollten diese ATGB mit den genannten Regelungen des Heimclubs in Widerspruch stehen, haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem FCM diese ATGB Vorrang.
Geltungsbereich der ATGB. 1.1 Anwendungsbereich: Diese ATGB gelten für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tages- und/oder Dauerkarten und/oder Rückrundendauerkarten und/oder der BayArena-Card und/oder sonstigen Eintrittskarten (gemeinsam „Ticket“ oder „Tickets“) der Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH („Bayer 04“) oder der von Bayer 04 autorisierten Dritten („autorisierte Ver- kaufsstellen“) begründet wird, insbesondere für den Besuch von Veranstaltungen (z.B. Fußballspielen), die von Bayer 04 zumindest mitveranstaltet werden („Veranstaltungen“), sowie den Zutritt und Auf- enthalt in der BayArena, es sei denn für die entsprechende Veranstaltung gelten gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“).
Geltungsbereich der ATGB. 1. Anwendungsbereich: Diese ATGB gelten für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tages- und/oder (Rückrunden-) Dauerkarten und/oder sonstigen Eintrittskarten (gemeinsam „Ticket“ oder „Tickets“ oder Karten“ oder „Fahrkarten“ oder „Saisonfahrkarten“ oder „Saisonpartnerkarten“) der 1. FC Lokomotive Leipzig Spielbetriebsgesell- schaft mbH („Club“) oder von dem Club autorisierten Dritten („autorisierte Verkaufsstellen“ oder „Dienstleister“) begründet wird, insbesondere für den Besuch von Veranstaltungen (z.B. Fußballspielen), die vom Club zumindest mitveranstaltet werden, sowie den Zutritt und Aufenthalt im Bruno-Pla- che-Stadion („Stadion“), es sei denn für die entsprechende Veranstaltung gelten gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“). Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden – selbst bei Kenntnis des Clubs – nicht Vertragsbestandteil.
Geltungsbereich der ATGB. 1.1 Anwendungsbereich: Diese Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (fortan „ATGB“) gelten für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tages- und/oder Dauerkarten und/oder sonstigen Eintrittskarten (fortan „Ticket“ oder „Tickets“) von HANNOVER 96 oder von HANNOVER 96 autorisier- ten Dritten („autorisierte Verkaufsstellen“) begründet wird, insbesondere für den Besuch von Veranstaltungen (z.B. Fußballspielen), die von HANNOVER 96 zumindest mitveranstaltet werden, es sei denn für die entspre- chende Veranstaltung gelten gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“).
Geltungsbereich der ATGB. 1.1 Anwendungsbereich: Diese ATGB gelten für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tages- und/oder Dauerkarten und/oder sonstigen Eintrittskarten wie Sondertickets i.S.d. Ziffer 5.5 (gemeinsam „Ticket“ oder „Tickets“) von DSC Xxxxxxx Xxxxx- xxxx GmbH & Co. KGaA Xxxxxxxxxxxxxx. 00x - 00000 Xxxxxxxxx - Xxxxxxxxxxx („Club“) begründet wird, insbesondere für den Besuch von Veranstaltungen (z.B. Fußballspielen), die vom Club zu- mindest mitveranstaltet werden („Veranstaltungen“), sowie den Zutritt und Aufenthalt im SchücoArena („Stadion“), es sei denn, für die entsprechende Veranstaltung gelten ergänzend oder ersetzend gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“).