Geltungsbereich der ATGB. 1.1 Anwendungsbereich: Diese ATGB gelten für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tages-, Dauer- und sonstigen Eintrittskarten wie Sondertickets i.S.d. Ziffer 4.7 (gemeinsam ‚Ticket‘ oder ‚Tickets‘) der Hertha BSC GmbH & Co. KGaA (‚Club‘) oder von vom Club autorisierten Dritten (‚autorisierte Verkaufsstellen‘) begründet wird, insbesondere für den Besuch von Veranstaltungen (z.B. Fußballspielen), die vom Club zumindest mitveranstaltet werden (‚Veranstaltungen‘), sowie den Zutritt und Aufenthalt im Olympiastadion Berlin (‚Stadion‘), es sei denn für die entsprechende Veranstaltung gelten gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen (‚AGB‘).
1.2 Auswärtstickets: Diese ATGB gelten entsprechend auch für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tickets, die zum Zutritt zu Stadien bei Auswärtsspielen des Clubs berechtigen (‚Auswärtstickets‘), begründet wird, wenn die Auswärtstickets vom Club oder von – vom Club autorisierten – Verkaufsstellen erworben werden. Spätestens mit Zutritt zu den Stadien bei Auswärtsspielen können weitere Regelungen oder AGB Geltung erlangen, insbesondere die Stadionordnung oder AGB des Heimclubs. Sollten diese ATGB Regelungen des Heimclubs widersprechen, haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Club diese ATGB Vorrang.
1.3 Gästetickets: Diese ATGB gelten entsprechend auch für das Rechtsverhältnis, das durch den Bezug von Tickets über den Gastclub und/oder die Verwendung dieser Tickets bei Stadionzutritt bei einem Spiel des Gastclubs im Stadion begründet wird. Sollten diese ATGB Regelungen des jeweiligen Gastclubs widersprechen, die dieser bei Verkauf der Tickets einbezogen hat, etwa den ATGB des Gastclubs, haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Club diese ATGB Vorrang.
Geltungsbereich der ATGB. 1.1 Anwendungsbereich: Diese Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen („ATGB“) regeln das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Eintrittskarten, d.h. Einzel- und/oder Dauerkarten („Tickets“ genannt), beim SC Paderborn 07 e.V. oder vom SC Paderborn 07 e.V. autorisierten Dritten („autorisierte Vorverkaufsstellen“) im Hinblick auf den Besuch von Veranstaltungen begründet wird. Insbesondere regeln sie den Zutritt zum und Aufenthalt in der Benteler- Arena, Paderborner Str. 89, 33104 Paderborn bei Fußballspielen oder anderen Veranstaltungen vom SC Paderborn 07 e.V.
1.2 Auswärtstickets: Diese ATGB gelten entsprechend auch für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tickets, die zum Zutritt zu Stadien bei Auswärtsspielen vom SC Paderborn 07 e.V. berechtigen („Auswärtstickets“), begründet wird, wenn die Auswärtstickets vom SC Paderborn 07 e.V. oder autorisierten Vorverkaufsstellen erworben werden. Spätestens mit Zutritt zu den Stadien bei Auswärtsspielen können weitere Regelungen oder AGB Geltung erlangen, insbesondere die Stadionordnung oder AGB des Heimclubs. Sollten die ATGB mit diesen Regelungen des Heimclubs in Widerspruch stehen, haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem SC Paderborn 07 e.V. diese ATGB Vorrang.
Geltungsbereich der ATGB. 1.1 Neben diesen Bedingungen ist die Stadionordnung (welche an den Eingängen zum Stadion aushängt oder unter xxx.xxxxxxxxx.xxx eingesehen werden kann) Vertragsbestandteil. Im Falle von Wiedersprüchen haben diese ATGB Vorrang.
1.2 Vertragspartner des Bestellers ist der FC St. Pauli von 1910 e.V. (nachfolgend FC St. Pauli). Dies gilt auch für Verträge, die über autorisierte Vorverkaufsstel- len geschlossen werden. Ob eine Verkaufsstelle vom Verein autorisiert ist, kann beim Verein unter der Kontaktadresse unter Xxxxxx 13 abgefragt werden.
1.3 Diese Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (nachfolgend „ATGB“) gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen des FC St. Pauli im Zusammenhang mit der Ausrichtung von Heimspielen der Lizenzmannschaft des FC St. Pauli.
1.4 Diese ATGB gelten entsprechend auch für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tickets, die zum Zutritt zu Stadien bei Auswärtsspielen des Vereins berechtigen, begründet wird, wenn die Auswärts- tickets vom Verein oder autorisierten Verkaufsstellen erworben werden. Spä- testens mit Zutritt zu den Stadien bei Auswärtsspielen können weitere Regelungen oder AGB Geltung erlangen, insbesondere die Stadionordnung oder AGB des Heimclubs. Sollten die ATGB mit diesen Regelungen des Heim- clubs in Widerspruch stehen, haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Club die ATGB Vorrang.
Geltungsbereich der ATGB. 1.1 Anwendungsbereich: Diese ATGB gelten für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tages- und/oder Dauerkarten und/oder sonstigen Eintrittskarten wie Sondertickets (gemeinsam „Ticket“ oder „Tickets“) der 1. FC Magdeburg Spielbetriebs GmbH („FCM“) oder von vom Club autorisierten Dritten („autorisierte Verkaufsstellen“) begründet wird, ins- besondere für den Besuch von Veranstaltungen (z.B. Fußballspielen), die vom FCM zumindest mitveranstaltet werden („Veranstaltungen“), sowie den Zutritt und Aufenthalt in der MDCC- Arena („Stadion“), einschließlich der dem Stadion angeschlossenen Außenanlagen (in dem der Stadionordnung beigefügten Lageplan mit einer durchgehenden Linie gekennzeichnet) es sei denn für die entsprechende Veranstaltung gelten gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“).
Geltungsbereich der ATGB. 1. Anwendungsbereich: Diese ATGB gelten für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tages- und/oder (Rückrunden-) Dauerkarten und/oder sonstigen Eintrittskarten (gemeinsam „Ticket“ oder „Tickets“ oder Karten“ oder „Fahrkarten“ oder „Saisonfahrkarten“ oder „Saisonpartnerkarten“ als Synonym genannt) der 1. FC Lokomotive Leipzig Spielbetriebsgesellschaft mbH („Club“) oder von dem Club autorisierten Dritten („autorisierte Verkaufsstellen“ oder „Dienstleister“) begründet wird, insbesondere für den Besuch von Veranstaltungen (z.B. Fußballspielen), die vom Club zumindest mitveranstaltet werden, sowie den Zutritt und Aufent- halt im Xxxxx-Xxxxxx-Stadion („Stadion“), es sei denn für die entsprechende Veranstaltung gelten gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“). Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbe- dingungen des Kunden werden – selbst bei Kenntnis des Clubs – nicht Ver- tragsbestandteil.
Geltungsbereich der ATGB. Diese ATGB gelten für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Eintrittskarten („Ticket“ oder „Tickets“) der KFC Uerdingen 05 Fußball GmbH oder autorisierten Dritten („autorisierte Verkaufsstellen“) begründet wird, insbesondere für den Besuch von Heimspielen der Lizenzspielermannschaft des KFC Uerdingen 05.
Geltungsbereich der ATGB. 1.1. Anwendungsbereich: Diese ATGB gelten für den Erwerb und die Verwendung von Tages- und/oder Dauerkarten sowie sonstigen Eintrittskarten (im Folgenden „Tickets“) für Veranstaltungen (insb. Fußballspiele) der Borussia VfL 1900 Mönchengladbach GmbH (im Folgenden: „BMG“) und den Zutritt zum und Aufenthalt im Borussia Park, sofern für die entsprechende Veranstaltung nicht andere AGB ausschlaggebend sein sollten.
1.2. Auswärtstickets: Die vorliegenden ATGB gelten entsprechend auch für das Rechtsverhältnis, dass durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tickets, die zum Zutritt zu Stadien bei Auswärtsspielen von BMG berechtigen, begründet wird, wenn die Tickets von BMG oder von BMG autorisierten Dritten erworben werden. Zutritt und Aufenthalt in den jeweiligen Stadien können überdies den ATGB/AGB der jeweiligen Heimmannschaft unterliegen. Sollten die ATGB der BMG mit denen der Heimmannschaft in Widerspruch stehen, so haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und BMG unsere ATGB Vorrang.
1.3. Zweitmarkt-Tickets: Diese ATGB gelten entsprechend auch für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tickets begründet wird, die über den offiziellen Zweitmarkt der BMG erworben worden sind.
Geltungsbereich der ATGB. Diese ATGB gelten für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Eintrittskarten („Ticket“ oder „Tickets“) des Fußballverbandes Rheinland e.V. (FVR) oder der vom FVR autorisierten Dritten („autorisierte Verkaufsstellen“) begründet wird, insbesondere für den Besuch des Rheinlandpokalendspiels, das vom FVR veranstaltet wird (gemeinsam „Veranstaltungen“), sowie den Zutritt zum und Aufenthalt im jeweiligen Stadion in welchem die jeweilige Veranstaltung stattfindet („Stadion“), es sei denn für die entsprechende Veranstaltung gelten gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“). Ferner unterliegt der Besuch vom Bitburger Rheinlandpokal-Endspiel der jeweiligen Stadionordnung des Veranstaltungsortes, die ausdrücklich in diese ATGB einbezogen wird.
Geltungsbereich der ATGB. 1.1 Anwendungsbereich: Diese ATGB gelten für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tages- und/oder Dauerkarten und/oder sonstigen Eintrittskarten (gemeinsam
1.2 Auswärtstickets: Diese ATGB gelten entsprechend auch für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tickets, die zum Zutritt zu Stadien bei Auswärtsspielen der Gesellschaft berechtigen („Auswärtstickets“), begründet wird, wenn die Auswärtstickets von der Gesellschaft oder von autorisierten Verkaufsstellen erworben werden. Spätestens mit Zutritt zu den Stadien bei Auswärtsspielen können weitere Regelungen oder AGB Geltung erlangen, insbesondere die Stadionordnung oder AGB des Heimclubs. Sollten diese ATGB mit den genannten Regelungen des Heimclubs in Widerspruch stehen, haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und der Gesellschaft diese ATGB Vorrang.
Geltungsbereich der ATGB. 1.1 Anwendungsbereich: Diese ATGB gelten für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tages- und/oder Dauerkarten und/oder sonstigen Eintrittskarten wie Sondertickets i.S.d. Ziffer 5.5 (gemeinsam
1.2 Sonderregelungen: Unabhängig von diesen ATGB gilt die Stadionordnung (an der Home Deluxe Arena ausgehangen und einsehbar unter xxx00.xx).
1.3 Auswärtstickets: Diese ATGB gelten entsprechend auch für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwen- dung von Tickets, die zum Zutritt zu Stadien bei Auswärtsspielen des SCP07 berechtigen („Auswärtstickets“), begründet wird, wenn die Auswärtstickets vom SCP07 oder von auto- risierten Verkaufsstellen erworben werden. Spätestens mit Zutritt zu den Stadien bei Auswärtsspielen können weitere Regelungen (z.B. AGB oder Stadionordnung des Heimclubs Geltung erlangen. Sollten diese ATGB Rege- lungen des Heimclubs widersprechen, haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Club diese ATGB Vorrang.