GELTUNGSBEREICH DER NACHSTEHENDEN REGELUNGEN Musterklauseln

GELTUNGSBEREICH DER NACHSTEHENDEN REGELUNGEN. Die Regelungen dieses Teils B gelten nur für Werkleistungen. Die Regelungen gehen den übrigen Regelungen dieser AGB vor.
GELTUNGSBEREICH DER NACHSTEHENDEN REGELUNGEN. Die Regelungen dieses Teils C gelten für die Überlassung von Computerprogrammen und gegebenenfalls zugehörigem Begleitmaterial – nachfolgend zusammenfassend „Software „genannt – zur Nutzung auf Systemen des Kunden gegen einmalige Vergütung (Kauf) oder zur zeitlich begrenzten Nutzung (Miete). Diese Bestimmungen gehen den weiteren Bestimmungen dieser AGB vor.
GELTUNGSBEREICH DER NACHSTEHENDEN REGELUNGEN. Die Regelungen dieses Teils die gelten für Leistungen, deren Gegenstand (auch) die zentrale Speicherung und/oder Verarbeitung von Daten des Kunden im Rechenzentrum von NETWORK ASSISTANCE bzw. deren Subunternehmer ist (z. B. Hosting, Software as a Service, Back-up, Data Recovery Service, E-Mail-Dienstleistung). Die Bestimmungen dieses Abschnitts gehen, soweit sie von diesen abweichen, den allgemeinen Bedingungen des Teil A vor.
GELTUNGSBEREICH DER NACHSTEHENDEN REGELUNGEN. Die Regelungen dieses Teils K gelten nur für die Suchmaschinenoptimierung. Die Regelungen gehen, soweit sie von diesen abweichen, den Regelungen von Teil A dieser AGB vor.
GELTUNGSBEREICH DER NACHSTEHENDEN REGELUNGEN. Diese Besonderen Bedingungen des Teils E gelten für die Überlassung von Computerprogrammen und gegebenenfalls zugehörigem Begleitmaterial – nachfolgend zusammenfassend „Software „genannt – zur Nutzung auf Systemen des Kunden gegen einmalige Vergütung (Kauf) oder zur zeitlich begrenzten Nutzung (Miete). Diese Bestimmungen gehen den weiteren Bestimmungen dieser AGB vor.
GELTUNGSBEREICH DER NACHSTEHENDEN REGELUNGEN. Die nachstehenden Bedingungen gelten für den Verkauf von Hardware. Sie gehen den anderen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. 30.1 ACS stellt Hardware nicht selbst her, sondern liefert die Hardware von Fremdherstellern. Der Kunde ist verpflichtet, empfangene Ware unverzüglich auf erkennbare Mängel zu untersuchen und solche, falls er sie festgestellt hat, ebenfalls unverzüglich zu rügen (§ 377 HGB). Erkennt der Kunde später einen Mangel, ist er verpflichtet, den innerhalb von zehn Werktagen nach Entdeckung zu rügen, anderenfalls er alle Rechte wegen dieses Mangels verliert. 30.2 Dokumentationen zur Hardware werden in der Weise ausgeliefert, wie sie vom Hersteller zur Verfügung gestellt werden. Dokumentationen können auch nur in einer Fremdsprache oder in elektronischer Form oder als online-Hilfe (Wiki) zur Verfügung stehen. ACS ist nicht verpflichtet, Dokumentationen über Hardware in die deutsche Sprache zu übersetzen oder auszudrucken. ACS übernimmt keine Verantwortung dafür, dass die Dokumentationen die Hardware und den Umgang mit ihr vollständig beschreiben.
GELTUNGSBEREICH DER NACHSTEHENDEN REGELUNGEN. Die Regelungen dieses Teils G gelten für Leistungen, deren Gegenstand (auch) die zentrale Speicherung und/oder Verarbeitung von Daten des Kunden im Rechenzentrum von DIGIHAUS GMBH bzw. deren Subunternehmer ist (z. B. Hosting, Software as a Service, Back-up, Data Recovery Service, E-Mail- Dienstleistung). Die Bestimmungen dieses Abschnitts gehen, soweit sie von diesen abweichen, den allgemeinen Bedingungen des Teil A vor.
GELTUNGSBEREICH DER NACHSTEHENDEN REGELUNGEN. Diese Besonderen Bedingungen gelten für die Erbringung von Dienstleistungen durch DSG und gehen den allgemeinen Bedingungen vor.
GELTUNGSBEREICH DER NACHSTEHENDEN REGELUNGEN. Diese besonderen Bedingungen gelten für die Erbringung von EDV- Beratung durch DSG und gehen den allgemeinen Bedingungen vor. Dies gilt nicht für Datenschutzdienstleistungen. Dafür gelten die Bestimmungen des Vertrages über Datenschutzdienstleistungen.
GELTUNGSBEREICH DER NACHSTEHENDEN REGELUNGEN. Die nachstehenden besonderen Bedingungen gelten für den Verkauf von Hardware. Sie gehen den anderen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.