Common use of Geltungsbereich und Vertragsabschluss Clause in Contracts

Geltungsbereich und Vertragsabschluss. 1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Leis- tungen, welche die net services GmbH & Co. KG, eingetragen im Handelsregis- ter Flensburg (HRA 7264 FL), Sitz und Anschrift Xxxx-Xxxxxxx-Xxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx, vertreten durch den Geschäftsführer Xxxx Xxxxxxx (im Folgenden „net services“ genannt) in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen gegenüber Endkunden erbringt. Gegenstand der Vertrags- beziehung ist insbesondere die Erbringung von Telekommunikationsdiensten durch die net services. 1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend „AGB“ genannt)gel- ten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen allgemeinen Ge- schäftsbedingungen abweichende Bedingungen der Auftraggeberin oder des Auftraggebers (nachfolgend „Kunde“ genannt) werden nicht anerkannt, es sei denn, net services hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 1.3 Der Auftrag des Kunden erfolgt schriftlich und bedarf zur Annahme des Ver- trages des Zugangs einer schriftlichen Bestätigung durch net services. 1.4 Vertragsgegenständliche Leistungen sind Sprachtelefonie und Telekommu- nikationsdienste, Mehrwertdienste, Fernsehen, Internet- und Datendienste sowie der Hausanschluss zur Anbindung des Kunden (nachstehend „Leistun- gen“ genannt). Alle Angebote sowie die zugehörigen Unterlagen sind unver- bindlich und freibleibend. 1.5 Die Leistungen von net services werden ausschließlich auf der Grundlage des geschlossenen Vertrages, dieser AGB, der Besonderen Geschäftsbedingun- gen, der Leistungsbeschreibungen und den dazugehörigen Preislisten er- bracht. 1.6 Die Vertragserfüllung wird maßgeblich durch die regulatorischen Rahmenbe- dingungen beeinflusst, die durch das Telekommunikationsgesetz (TKG) so- wie die hierzu erlassenen Rechtsverordnungen und den mit anderen Netzbe- treibern geltenden Interconnection-Verträgen und möglichen Fakturierungs- und Inkassoverträgen sowie den im TK-Bereich ergehenden Entscheidungen der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommuni- kation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) sowie der Verwaltungsgerichte und gegebenenfalls anderer Behörden oder Gerichte vorgegeben werden. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass die Vertragserfüllung wesentlich von diesen Rahmenbedingungen abhängig und das Risiko von Änderungen nicht einseitig von net services zu tragen ist. Änderungen können deshalb zu einer Anpassung des Vertrages nach § 313 BGB führen. Kommt net services wegen einer der vorgenannten Änderungen (z.B. Einführung einer Netzzusammen- schaltung auf Basis eine neuen Technologie - IP-Zusammen¬schaltung/NGN) aufgrund vertraglicher Vereinbarung zusätzlich ein einseitiges Änderungs- recht zu, geht dies der vorgenannten Vertragsanpassung nach Xxxx von net services vor. 1.7 Das Telekommunikationsgesetz gilt auch dann, sollte in den folgenden Allge- meinen und Besonderen Bedingungen nicht ausdrücklich auf dieses Bezug genommen werden. 1.8 net services behält sich vor, den Vertragsschluss von dem Vorliegen der Ge- nehmigung des Eigentümers des hausinternen Netzes abhängig zu machen und den Vertrag mit dem Kunden außerordentlich zu kündigen, wenn eine vorliegende Gestattung bzw. Genehmigung später entzogen wird oder sich herausstellt, dass keine Gestattung bzw. Genehmigung vorgelegen hat. 1.9 net services ist berechtigt den Vertragsschluss von einer Prüfung abhängig zu machen, ob der Kunde unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenhei- ten in für net services wirtschaftlich akzeptablem Umfang an das Breitband- netz angeschlossen werden kann. 1.10 Abweichende Regelungen der Besonderen Geschäftsbedingungen oder Leis- tungsbeschreibung gehen diesen AGB vor.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich und Vertragsabschluss. 1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Leis- tungen, welche die net services Kirch engineering and products GmbH & Co. KG, eingetragen im Handelsregis- ter Flensburg (HRA 7264 FL), Sitz und Anschrift Xxxx-Xxxxxxx-Xxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx, vertreten durch den Geschäftsführer Xxxx Xxxxxxx (im Folgenden nachfolgend kurz net services“ genanntKIRCH“) in Übereinstimmung schließt Verträge mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen gegenüber Endkunden erbringt. Gegenstand der Vertrags- beziehung ist insbesondere die Erbringung von Telekommunikationsdiensten durch die net services. 1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend „AGB“ genannt)gel- ten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen allgemeinen Ge- schäftsbedingungen abweichende Bedingungen der Auftraggeberin oder des Auftraggebers Unternehmen (nachfolgend „Kunde“ genanntKunden“) werden nicht anerkannt, es sei denn, net services hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 1.3 Der Auftrag des Kunden erfolgt schriftlich über Lieferungen und bedarf zur Annahme des Ver- trages des Zugangs einer schriftlichen Bestätigung durch net services. 1.4 Vertragsgegenständliche Leistungen sind Sprachtelefonie und Telekommu- nikationsdienste, Mehrwertdienste, Fernsehen, Internet- und Datendienste sowie der Hausanschluss zur Anbindung des Kunden (nachstehend „Leistun- gen“ genannt). Alle Angebote sowie die zugehörigen Unterlagen sind unver- bindlich und freibleibend. 1.5 Die Leistungen von net services werden gen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäfts- und Liefer- bedingungen ab. Sie sind Grundlage eines jeden Angebots, einer jeden Annahme und Auftragsbestätigung sowie einer jeden Lieferung und Leistung in der Ge- schäftsverbindung zum Kunden. Sie gelten zudem sowohl für alle Lieferungen und Leistungen, die KIRCH im Stadium vor Abschluss eines möglichen Vertrages für den Kunden erbringt (z.B. Vorführungen), als auch für alle Zusatzbestellungen und Auftragserweiterungen sowie zukünftige Lieferungen und Leistungen von KIRCH, selbst wenn ihre Einbeziehung nicht erneut ausdrücklich vereinbart wird. 1.2 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des geschlossenen VertragesKunden gelten nicht. Ausnahmen bedürfen stets der schriftlichen Zustimmung durch KIRCH. 1.3 Angebote von KIRCH gegenüber dem Kunden sind, dieser AGBsoweit nicht von KIRCH ausdrücklich etwas anderes schriftlich bestimmt worden ist, freibleibend und un- verbindlich. An Bestell- oder Auftragsangeboten gegenüber KIRCH ist der Besonderen Geschäftsbedingun- genKunde mindestens zwei Wochen ab Eingang seiner Bestellung bei KIRCH gebunden. 1.4 Bestellt der Kunde auf elektronischem Wege und wird der Zugang der Bestellung von KIRCH bestätigt, so stellt die Zugangsbestätigung noch keine verbindliche Annahme der Leistungsbeschreibungen und den dazugehörigen Preislisten er- brachtBestellung dar. 1.5 Ein Vertrag kommt entweder durch die vom Kunden erklärte fristgerechte An- nahme eines schriftlichen verbindlichen KIRCH-Angebots oder durch die schriftli- che Bestätigung einer Kundenbestellung durch KIRCH zustande. Der Umfang der von KIRCH übernommenen Pflichten wird in dem schriftlichen KIRCH-Angebot und/oder der schriftlichen KIRCH-Auftragsbestätigung verbindlich festgelegt. 1.6 Die Vertragserfüllung wird maßgeblich durch Das schriftliche Angebot von KIRCH bzw. die regulatorischen Rahmenbe- dingungen beeinflusstschriftliche Auftragsbestätigung von KIRCH und ergänzend diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen geben sämtli- che Vereinbarungen der Parteien hinsichtlich des Vertragsgegenstandes wieder (nachfolgend „Vereinbarung“ genannt); sie gehen sämtlichen vorangegangenen oder gleichzeitig verhandelten, sonstigen schriftlichen oder mündlichen Vereinba- rungen und Erklärungen der Parteien hinsichtlich des Vertragsgegenstandes vor. Dies gilt insbesondere auch für etwaige Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgaran- tien sowie für Angaben zur Beschaffenheit oder zur Verwendung des Lieferge- genstandes, die durch das Telekommunikationsgesetz (TKG) so- wie die hierzu erlassenen Rechtsverordnungen sich aus Prospekten, Katalogen, Internetdarstellungen, Vorfüh- rungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Produkt- und den mit anderen Netzbe- treibern geltenden Interconnection-Verträgen und möglichen Fakturierungs- und Inkassoverträgen Preislisten sowie den im TK-Bereich ergehenden Entscheidungen der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommuni- kation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) sowie der Verwaltungsgerichte und gegebenenfalls anderer Behörden oder Gerichte vorgegeben werden. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass die Vertragserfüllung wesentlich von diesen Rahmenbedingungen abhängig und das Risiko von Änderungen nicht einseitig von net services zu tragen ist. Änderungen können deshalb zu einer Anpassung des Vertrages nach § 313 BGB führen. Kommt net services wegen einer der vorgenannten Änderungen (z.B. Einführung einer Netzzusammen- schaltung auf Basis eine neuen Technologie - IP-Zusammen¬schaltung/NGN) aufgrund vertraglicher Vereinbarung zusätzlich ein einseitiges Änderungs- recht zu, geht dies der vorgenannten Vertragsanpassung nach Xxxx von net services vorsonstigen Unterlagen ergeben. 1.7 Das Telekommunikationsgesetz gilt auch dann, sollte in den folgenden Allge- meinen und Besonderen Bedingungen nicht ausdrücklich auf dieses Bezug genommen werden. 1.8 net services behält sich vor, den Vertragsschluss von dem Vorliegen der Ge- nehmigung des Eigentümers des hausinternen Netzes abhängig zu machen und den Vertrag mit dem Kunden außerordentlich zu kündigen, wenn eine vorliegende Gestattung bzw. Genehmigung später entzogen wird oder sich herausstellt, dass keine Gestattung bzw. Genehmigung vorgelegen hat. 1.9 net services ist berechtigt den Vertragsschluss von einer Prüfung abhängig zu machen, ob der Kunde unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenhei- ten in für net services wirtschaftlich akzeptablem Umfang an das Breitband- netz angeschlossen werden kann. 1.10 Abweichende Regelungen der Besonderen Geschäftsbedingungen oder Leis- tungsbeschreibung gehen diesen AGB vor.

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Samples: Allgemeine Geschäfts Und Lieferbedingungen

Geltungsbereich und Vertragsabschluss. 1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Leis- tungenLeistungen, welche die net services GmbH & Co. KGRhönnet GmbH, eingetragen im Handelsregis- ter Flensburg (HRA 7264 FL), Sitz und Anschrift Xxxx-Xxxxxxx-Xxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx, vertreten durch den Geschäftsführer Xxxx Xxxxxxx (im Folgenden „net services“ Rhönnet genannt) in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen im Versorgungsgebiet gegenüber Endkunden Teilnehmern erbringt. Gegenstand der Vertrags- beziehung ist insbesondere die Erbringung von Telekommunikationsdiensten durch die net services. 1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Geschäftsbedingungen, (nachstehend AGB“ genannt)gel- ten ” genannt) gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen allgemeinen Ge- schäftsbedingungen Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen abweichende Bedingungen der Auftraggeberin oder des Auftraggebers (nachfolgend Kundegenannt) werden nicht anerkannt, es sei denn, net services Rhönnet hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 1.3 Der Auftrag des Kunden erfolgt schriftlich und bedarf zur Annahme des Ver- trages Vertrages des Zugangs einer schriftlichen Bestätigung durch net servicesAuftragsbestätigung von Rhönnet. Rhönnet behält sich vor, bei noch zu errichtenden Versorgungsstellen Auftragseingangsbestätigun- gen auszustellen. Diese Auftragseingangsbestätigungen entfalten keine vertra- glichen Rechte und Pflichten, sondern sind eine reine Wissenmitteilung und als Informationsleistung gegenüber dem Endkunden zu verstehen. 1.4 Vertragsgegenständliche Leistungen sind die Sprachtelefonie und Telekommu- nikationsdiensteTelekommuni- kationsdienste, Mehrwertdienste, Fernsehen, Internet- und Datendienste sowie der Hausanschluss zur Anbindung des Kunden (Datendienste, Fernsehen und Hörfunk nachstehend „Leistun- gen“ Leistungen” genannt). Alle Angebote sowie die zugehörigen Unterlagen sind unver- bindlich und unverbindlich und freibleibend. Sämtliche Arbeiten und Verantwor- tungen betreffend der Herstellung des Hausanschlusses (insbesondere Tiefbauar- beiten, Wiederherstellungarbeiten an der Oberfläche, Hauseinführung, Setzen des Abschlusspunktes des Liniennetzes im Endkundengebäude) und der Anbindung an das Glasfasernetz (z.B. Arbeiten im Straßenraum) obliegen dem jeweiligen Netz- betreiber oder dem jeweiligen Eigentümer des Glasfasernetzes. 1.5 Die Leistungen von net services Rhönnet werden ausschließlich auf der Grundlage des geschlossenen ge- schlossenen Vertrages, dieser AGB, der Besonderen Geschäftsbedingun- genGeschäftsbedingungen, der Leistungsbeschreibungen und den dazugehörigen im relevanten Leistungszeitraum gültigen Preislisten er- brachterbracht. 1.6 Die Vertragserfüllung Sofern für die Leistungserbringung von Rhönnet ein Gebäude oder Grundstück an das Versorgungsnetz angeschlossen werden muss, hat der Kunde auf Verlangen von Rhönnet mit dem Antrag auf Abschluss eines Telekommunikationsdienstleis- tungsvertrags, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen einen Antrag des dinglich Berechtigten auf Abschluss eines Grundstücksnutzungsvertrages vorzulegen. Das Vertragsformular ist auf der Homepage oder in den Geschäftsräumen von Rhönnet verfügbar. Geht das Eigentum des Grundstücks auf einen Dritten über, gilt § 566 BGB entsprechend. Der mit dem ursprünglich dinglich Berechtigten abgeschlossene Nut- zungsvertrag gilt auch gegenüber dem neuen dinglich Berechtigten fort. Der Kunde wird maßgeblich durch die regulatorischen Rahmenbe- dingungen beeinflusstAnschlusstrasse auf dem genutzten Grundstück nicht überbauen und sonstige Einwirkungen unterlassen, die den Betrieb der Anlage auf dem Grundstück beeinträchtigen. Gleiches wird er ggf. durch das Telekommunikationsgesetz (TKG) so- wie die hierzu erlassenen Rechtsverordnungen und Hinwirken auf den mit anderen Netzbe- treibern geltenden Interconnection-Verträgen und möglichen Fakturierungs- und Inkassoverträgen sowie den im TK-Bereich ergehenden Entscheidungen der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommuni- kation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) sowie der Verwaltungsgerichte und gegebenenfalls anderer Behörden oder Gerichte vorgegeben werden. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass die Vertragserfüllung wesentlich Grundstückseigen- tümer von diesen Rahmenbedingungen abhängig und das Risiko von Änderungen nicht einseitig von net services zu tragen ist. Änderungen können deshalb zu einer Anpassung des Vertrages nach § 313 BGB führen. Kommt net services wegen einer der vorgenannten Änderungen (z.B. Einführung einer Netzzusammen- schaltung auf Basis eine neuen Technologie - IP-Zusammen¬schaltung/NGN) aufgrund vertraglicher Vereinbarung zusätzlich ein einseitiges Änderungs- recht zu, geht dies der vorgenannten Vertragsanpassung nach Xxxx von net services vordiesem verlangen. 1.7 Das Telekommunikationsgesetz gilt auch dann, sollte in den folgenden Allge- meinen und Besonderen Bedingungen nicht ausdrücklich auf dieses Bezug genommen werden. 1.8 net services behält sich vor, den Vertragsschluss von dem Vorliegen der Ge- nehmigung des Eigentümers des hausinternen Netzes abhängig zu machen und den Vertrag mit dem Kunden außerordentlich zu kündigen, wenn eine vorliegende Gestattung bzw. Genehmigung später entzogen wird oder sich herausstellt, dass keine Gestattung bzw. Genehmigung vorgelegen hat. 1.9 net services ist berechtigt den Vertragsschluss von einer Prüfung abhängig zu machen, ob der Kunde unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenhei- ten in für net services wirtschaftlich akzeptablem Umfang an das Breitband- netz angeschlossen werden kann. 1.10 Abweichende Regelungen der Besonderen Geschäftsbedingungen oder Leis- tungsbeschreibung Leistungsbeschreibung gehen aus diesen AGB vorhervor.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich und Vertragsabschluss. 1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Leis- tungenLeistungen, welche die net services GmbH & Co. KGNYNEX satellite OHG, eingetragen im Handelsregis- ter Flensburg (Handelsregister Darmstadt [HRA 7264 FL)84829], Sitz und Anschrift XxxxXxxxxx-XxxxxxxXxxxx-Xxxxxx 000, 00000 Xxxxxxxxx, vertreten durch den die Geschäftsführer Xxxx Xxxxxxx (im Folgenden „net services“ genannt) Xxxxxxx und Xxxxxxx Xxxxx in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen gegenüber Endkunden erbringt. Gegenstand Gegen- stand der Vertrags- beziehung Vertragsbeziehung ist insbesondere die Erbringung von Telekommunikationsdiensten Telekommunikati- onsdiensten durch die net servicesNYNEX satellite OHG. 1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend „AGB“ genannt)gel- ten genannt) gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen allgemeinen Ge- schäftsbedingungen Geschäftsbedingun- gen abweichende Bedingungen der Auftraggeberin oder des Auftraggebers (nachfolgend nachfol- gend „Kunde“ genannt) werden nicht anerkannt, es sei denn, net services NYNEX satellite OHG hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 1.3 Der Auftrag des Kunden erfolgt schriftlich und bedarf zur Annahme des Ver- trages Vertrages des Zugangs einer schriftlichen Bestätigung durch net servicesNYNEX satellite OHG. 1.4 Vertragsgegenständliche Leistungen sind Sprachtelefonie und Telekommu- nikationsdiensteTelekommunikati- onsdienste, Mehrwertdienste, Fernsehen, Internet- und Datendienste sowie der Hausanschluss zur Anbindung des Kunden (nachstehend „Leistun- genLeistungen“ genannt). Alle Angebote sowie die zugehörigen Unterlagen sind unver- bindlich unverbindlich und freibleibend. 1.5 Die Leistungen von net services NYNEX satellite OHG werden ausschließlich auf der Grundlage des geschlossenen Vertrages, dieser AGB, der Besonderen Geschäftsbedingun- genbesonderen Geschäftsbedingungen, der Leistungsbeschreibungen und den dazugehörigen Preislisten er- brachterbracht. 1.6 Die Vertragserfüllung wird maßgeblich durch die regulatorischen Rahmenbe- dingungen Rahmenbedin- gungen beeinflusst, die durch das Telekommunikationsgesetz (TKG) so- wie sowie die hierzu erlassenen Rechtsverordnungen und den mit anderen Netzbe- treibern Netzbetreibern geltenden InterconnectionIn- terconnection-Verträgen und möglichen Fakturierungs- und Inkassoverträgen sowie den im TK-Bereich ergehenden Entscheidungen der Bundesnetzagentur für ElektrizitätElektrizi- tät, Gas, Telekommuni- kationTelekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) sowie der Verwaltungsgerichte Verwaltungs- gerichte und gegebenenfalls anderer Behörden oder Gerichte vorgegeben werden. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass die Vertragserfüllung wesentlich von diesen Rahmenbedingungen abhängig und das Risiko von Änderungen nicht einseitig von net services NYNEX satellite OHG zu tragen ist. Änderungen können deshalb zu einer Anpassung des Vertrages nach § 313 BGB führen. Kommt net services NYNEX satellite OHG wegen einer der vorgenannten Änderungen (z.B. Einführung einer Netzzusammen- schaltung Netzzusammenschaltung auf Basis eine neuen Technologie - IP-Zusammen¬schaltung/NGN) aufgrund vertraglicher Vereinbarung Ver- einbarung zusätzlich ein einseitiges Änderungs- recht Änderungsrecht zu, geht dies der vorgenannten Vertragsanpassung nach Xxxx von net services NYNEX satellite OHG vor. 1.7 Das Telekommunikationsgesetz gilt auch dann, sollte in den folgenden Allge- meinen Allgemei- nen und Besonderen besonderen Bedingungen nicht ausdrücklich auf dieses diesen Bezug genommen werden. 1.8 net services NYNEX satellite OHG behält sich vor, den Vertragsschluss von dem Vorliegen der Ge- nehmigung Genehmigung des Eigentümers des hausinternen Netzes abhängig zu machen und den Vertrag mit dem Kunden außerordentlich zu kündigen, wenn eine vorliegende Gestattung bzw. Genehmigung später entzogen wird oder sich herausstellt, dass keine Gestattung bzw. Genehmigung vorgelegen hat. 1.9 net services NYNEX satellite OHG ist berechtigt den Vertragsschluss von einer Prüfung abhängig abhän- gig zu machen, ob der Kunde unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenhei- ten Gegebenheiten in für net services NYNEX satellite OHG wirtschaftlich akzeptablem Umfang an das Breitband- netz angeschlossen Breitbandnetz an- geschlossen werden kann. 1.10 Abweichende Regelungen der Besonderen besonderen Geschäftsbedingungen oder Leis- tungsbeschreibung gehen diesen AGB vor.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Telekommunikationsdienste

Geltungsbereich und Vertragsabschluss. 1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Leis- tungen, welche die net services GmbH & Co. KG, eingetragen im Handelsregis- ter Flensburg (HRA 7264 FL), Sitz und Anschrift Xxxx-Xxxxxxx-Xxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx, vertreten durch den Geschäftsführer Xxxx Xxxxxxx (im Folgenden „net services“ genannt) in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen gegenüber Endkunden erbringt. Gegenstand der Vertrags- beziehung ist insbesondere die Erbringung von Telekommunikationsdiensten durch die net services. 1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend „AGB“ genannt)gel- ten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen allgemeinen Ge- schäftsbedingungen abweichende Bedingungen der Auftraggeberin oder des Auftraggebers (nachfolgend „Kunde“ genannt) werden nicht anerkannt, es sei denn, net services hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 1.3 Der Auftrag des Kunden erfolgt schriftlich und bedarf zur Annahme des Ver- trages des Zugangs einer schriftlichen Bestätigung durch net services. 1.4 Vertragsgegenständliche Leistungen sind Sprachtelefonie und Telekommu- nikationsdienste, Mehrwertdienste, Fernsehen, Internet- und Datendienste sowie der Hausanschluss zur Anbindung des Kunden (nachstehend „Leistun- gen“ genannt). Alle Angebote sowie die zugehörigen Unterlagen sind unver- bindlich unverbindlich und freibleibend. 1.5 Die Leistungen von net services werden ausschließlich auf der Grundlage des geschlossenen Vertrages, dieser AGB, der Besonderen Geschäftsbedingun- gen, der Leistungsbeschreibungen und den dazugehörigen Preislisten er- bracht. 1.6 Die Vertragserfüllung wird maßgeblich durch die regulatorischen Rahmenbe- dingungen beeinflusst, die durch das Telekommunikationsgesetz (TKG) so- wie die hierzu erlassenen Rechtsverordnungen und den mit anderen Netzbe- treibern geltenden Interconnection-Verträgen und möglichen Fakturierungs- und Inkassoverträgen sowie den im TK-Bereich ergehenden Entscheidungen der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommuni- kation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) sowie der Verwaltungsgerichte und gegebenenfalls anderer Behörden oder Gerichte vorgegeben werden. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass die Vertragserfüllung wesentlich von diesen Rahmenbedingungen abhängig und das Risiko von Änderungen nicht einseitig von net services zu tragen ist. Änderungen können deshalb zu einer Anpassung des Vertrages nach § 313 BGB führen. Kommt net services wegen einer der vorgenannten Änderungen (z.B. Einführung einer Netzzusammen- schaltung auf Basis eine neuen Technologie - IP-Zusammen¬schaltung/NGN) aufgrund vertraglicher Vereinbarung zusätzlich ein einseitiges Änderungs- recht zu, geht dies der vorgenannten Vertragsanpassung nach Xxxx von net services vor. 1.7 Das Telekommunikationsgesetz gilt auch dann, sollte in den folgenden Allge- meinen und Besonderen Bedingungen nicht ausdrücklich auf dieses Bezug genommen werden. 1.8 net services behält sich vor, den Vertragsschluss von dem Vorliegen der Ge- nehmigung des Eigentümers des hausinternen Netzes abhängig zu machen und den Vertrag mit dem Kunden außerordentlich zu kündigen, wenn eine vorliegende Gestattung bzw. Genehmigung später entzogen wird oder sich herausstellt, dass keine Gestattung bzw. Genehmigung vorgelegen hat. 1.9 net services ist berechtigt den Vertragsschluss von einer Prüfung abhängig zu machen, ob der Kunde unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenhei- ten in für net services wirtschaftlich akzeptablem Umfang an das Breitband- netz angeschlossen werden kann. 1.10 Abweichende Regelungen der Besonderen Geschäftsbedingungen oder Leis- tungsbeschreibung gehen diesen AGB vor.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich und Vertragsabschluss. 1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand ( 1 ) Diese Servicebedingungen der Heidelberger Druckmaschi­ nen Vertrieb Deutschland GmbH für digitale Drucksysteme (Servicebedingungen Digital) gelten für alle Dienstleistungen, die Leis- tungen, welche die net services Serviceorganisation der Heidelberger Druckmaschi­ nen Vertrieb Deutschland GmbH & Co. KG, eingetragen im Handelsregis- ter Flensburg (HRA 7264 FLHeidelberg), Sitz und Anschrift Xxxx-Xxxxxxx-Xxxxxx 0der System­ Service, 00000 Xxxxxxxxx, vertreten durch den Geschäftsführer Xxxx Xxxxxxx an digitalen Drucksystemen (im Folgenden „net services“ genanntnachfolgend auch Ver­ tragsgegenstand) in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen gegenüber Endkunden erbringt. Gegenstand der Vertrags- beziehung ist insbesondere die Erbringung von Telekommunikationsdiensten durch die net services. 1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend „AGB“ genannt)gel- ten ausschließlich; entgegenstehende ( 2 ) Im Zusammenhang mit dem Erwerb und/oder von diesen allgemeinen Ge- schäftsbedingungen abweichende Bedingungen der Auftraggeberin oder des Auftraggebers (nachfolgend „Kunde“ genannt) werden nicht anerkanntNutzungsüberlassung eines digitalen Drucksystems erwirbt der Kunde automatisch den Servicevertrag Digital, es sei denn, net services hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmtdessen Leistungsumfang unter Punkt II dieser Servicebedingungen Digital beschrieben ist. 1.3 Der Auftrag des Kunden erfolgt schriftlich und bedarf zur Annahme des Ver- trages des Zugangs einer schriftlichen Bestätigung durch net services. 1.4 Vertragsgegenständliche Leistungen sind Sprachtelefonie und Telekommu- nikationsdienste, Mehrwertdienste, Fernsehen, Internet- und Datendienste sowie der Hausanschluss zur Anbindung des Kunden (nachstehend „Leistun- gen“ genannt). Alle Angebote sowie die zugehörigen Unterlagen sind unver- bindlich und freibleibend. 1.5 Die Leistungen von net services werden ausschließlich auf der Grundlage des geschlossenen Vertrages, ( 3 ) Weitere Dienstleistungen können als Service­Einzelauf­ träge gemäß den Regelungen unter Punkt III dieser AGB, der Besonderen Geschäftsbedingun- gen, der Leistungsbeschreibungen und den dazugehörigen Preislisten er- bracht. 1.6 Die Vertragserfüllung wird maßgeblich durch die regulatorischen Rahmenbe- dingungen beeinflusst, die durch das Telekommunikationsgesetz (TKG) so- wie die hierzu erlassenen Rechtsverordnungen und den mit anderen Netzbe- treibern geltenden Interconnection-Verträgen und möglichen Fakturierungs- und Inkassoverträgen sowie den im TK-Bereich ergehenden Entscheidungen der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommuni- kation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) sowie der Verwaltungsgerichte und gegebenenfalls anderer Behörden oder Gerichte vorgegeben werden. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass die Vertragserfüllung wesentlich von diesen Rahmenbedingungen abhängig und das Risiko von Änderungen nicht einseitig von net services zu tragen ist. Änderungen können deshalb zu einer Anpassung des Vertrages nach § 313 BGB führen. Kommt net services wegen einer der vorgenannten Änderungen (z.B. Einführung einer Netzzusammen- schaltung auf Basis eine neuen Technologie - IP-Zusammen¬schaltung/NGN) aufgrund vertraglicher Vereinbarung zusätzlich ein einseitiges Änderungs- recht zu, geht dies der vorgenannten Vertragsanpassung nach Xxxx von net services vor. 1.7 Das Telekommunikationsgesetz gilt auch dann, sollte in den folgenden Allge- meinen und Besonderen Bedingungen nicht ausdrücklich auf dieses Bezug genommen Service­ bedingungen Digital bei Heidelberg gegen gesonderte Be­ rechnung bestellt werden. 1.8 net services behält sich vor( 1 ) Der Servicevertrag Digital wird mit Unterzeichnung der Bestellung des digitalen Drucksystems bindend. Mit der Be­ stellung wird auch der Vertragsgegenstand mit seinen Kom­ ponenten, den Vertragsschluss von dem Vorliegen der Ge- nehmigung des Eigentümers des hausinternen Netzes abhängig die Vertragslaufzeit, die Vertragsgebühr und die Zahlungsweise festgelegt. ( 2 ) Service­Einzelaufträge sind entweder schriftlich, z. B. mit Unterzeichnung einer Bestellung Service­Einzel­ auftrag oder durch telefonische Bestellung zu machen und den Vertrag mit übermitteln. Service­Einzelaufträge werden bindend, wenn Heidelberg dem Kunden außerordentlich zu kündigengegenüber die Bestellung schriftlich oder da­ durch bestätigt, wenn eine vorliegende Gestattung dass Heidelberg die Dienstleistung erbringt. Ergänzend bzw. Genehmigung später entzogen wird oder sich herausstellt, dass keine Gestattung bzw. Genehmigung vorgelegen hatneben diesen Servicebedingungen Digital gel­ ten die Verkaufs­ und Lieferbedingungen der Heidelberger Druck­ maschinen Vertrieb Deutschland GmbH für digitale Druck­ systeme (Verkaufs­ und Lieferbedingungen Digital) sowie die Kostensätze für Service­Einzelaufträge der Heidelberger Druck­ maschinen Vertrieb Deutschland GmbH für digitale Drucksys­ teme (Kostensätze Digital) in ihrer jeweils gültigen Fassung. 1.9 net services ist berechtigt den Vertragsschluss von einer Prüfung abhängig zu machen, ob der Kunde unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenhei- ten in für net services wirtschaftlich akzeptablem Umfang an das Breitband- netz angeschlossen werden kann. 1.10 Abweichende Regelungen der Besonderen Geschäftsbedingungen oder Leis- tungsbeschreibung gehen diesen AGB vor.

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Samples: Service Agreement