Geltungsbereich und Zweck der Anschlussbedingungen. Diese Anschlussbedingungen regeln die Errichtung und den Betrieb von Brandmeldeanlagen (BMA) im Bereich der Stadt Lage. Sie gelten für Neuanlagen und bestehende Anlagen sowie für Erweiterungen und Änderungen bestehender Anlagen. Der Kreis Lippe unterhält bei der Leitstelle für den Feuerschutz und Rettungsdienst in Lemgo (Kreisleitstelle) eine Übertragungsanlage für Gefahrenmeldungen (ÜAG), an die Übertragungseinrichtungen (ÜE) angeschlossen werden können. Die Anschlussbedingungen schaffen durch einheitliche Vorgaben zur Technik der BMA die Voraussetzung für eine sichere Meldung von Gefahren und sollen die Auslösung von Falschalarmen weitestgehend unterbinden. Sie ergänzen oder konkretisieren die unter Ziffer 1.2 genannten Bestimmungen insbesondere im organisatorischen Bereich, schränken diese jedoch in Bezug auf die technische Auslegung der BMA in keiner Weise ein. Einheitliche Vorgaben zum Aufbau der BMA sowie zur Anordnung ihrer Bestandteile sollen der Feuerwehr trotz der Vielzahl der in ihrem Zuständigkeitsgebiet vorhandenen Objekte sowie unterschiedlichen Anlagen eine schnelle Orientierung im jeweiligen Objekt und ein effektives Eingreifen ermöglichen. Mit dem Antrag auf Anschaltung einer BMA an die ÜAG erkennt der Betreiber der BMA diese Anschlussbedingungen einschließlich des Anhangs A verbindlich an und verpflichtet sich zu deren Einhaltung.
Appears in 2 contracts
Samples: Technische Anschaltbedingungen, Technische Anschaltbedingungen
Geltungsbereich und Zweck der Anschlussbedingungen. Diese Anschlussbedingungen regeln die Errichtung und den Betrieb von Brandmeldeanlagen (BMA) im Bereich mit direkter Anschaltung an die Alarmübertragungsanlage (AÜA) der Stadt LageIntegrierten Leitstelle des Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis. Sie gelten für Neuanlagen und bestehende Anlagen sowie für Erweiterungen und Änderungen bestehender Anlagen. Der Kreis Lippe unterhält bei der Leitstelle für den Feuerschutz und Rettungsdienst in Lemgo (Kreisleitstelle) eine Übertragungsanlage für Gefahrenmeldungen (ÜAG), an die Übertragungseinrichtungen (ÜE) angeschlossen werden können. Die Anschlussbedingungen schaffen durch einheitliche Vorgaben zur Technik der BMA die Voraussetzung für eine sichere Meldung von Gefahren und sollen die Auslösung von Falschalarmen Fehlalarmen weitestgehend unterbinden. Sie ergänzen oder konkretisieren die unter Ziffer 1.2 genannten Bestimmungen insbesondere im organisatorischen Bereich, schränken diese jedoch in Bezug auf die technische Auslegung der BMA in keiner Weise ein. Einheitliche Vorgaben zum Aufbau der BMA sowie zur Anordnung ihrer Bestandteile sollen der Feuerwehr trotz der Vielzahl der in ihrem Zuständigkeitsgebiet vorhandenen Objekte sowie unterschiedlichen Anlagen eine schnelle Orientierung im jeweiligen Objekt und ein effektives Eingreifen ermöglichen. Mit dem Antrag auf Anschaltung einer BMA an die ÜAG erkennt der Betreiber der BMA diese Anschlussbedingungen einschließlich des Anhangs der Anhänge A bis D verbindlich an und verpflichtet sich zu deren Einhaltung.
Appears in 1 contract
Samples: Anschlussbedingungen Für Die Einrichtung Von Brandmeldeanlagen
Geltungsbereich und Zweck der Anschlussbedingungen. Diese Anschlussbedingungen regeln die Errichtung und den Betrieb von Brandmeldeanlagen (BMA) im Bereich mit direkter Anschaltung an die Alarmübertragungsanlage (AÜA) der Feuerwehr der Stadt Lage. Sie gelten für Neuanlagen und bestehende Anlagen sowie für Erweiterungen und Änderungen bestehender Anlagen. Der Kreis Lippe unterhält bei der Wesseling auf die Leitstelle für den Feuerschutz und Rettungsdienst in Lemgo (Kreisleitstelle) eine Übertragungsanlage für Gefahrenmeldungen (ÜAG), an die Übertragungseinrichtungen (ÜE) angeschlossen werden könnendes Rhein–Erft–Kreises. Die Anschlussbedingungen schaffen durch einheitliche Vorgaben zur Technik der BMA die Voraussetzung Voraussetzungen für eine sichere Meldung von Gefahren und sollen die Auslösung von Falschalarmen Fehlalarmen weitestgehend unterbinden. Sie ergänzen oder konkretisieren die unter Ziffer 1.2 genannten Bestimmungen insbesondere im organisatorischen Bereich, schränken diese jedoch in Bezug auf die technische Auslegung der BMA in keiner Weise ein. Einheitliche Vorgaben zum Aufbau der BMA BMA, sowie zur Anordnung ihrer Bestandteile Bestandteile, sollen der Feuerwehr trotz der Vielzahl der in ihrem Zuständigkeitsgebiet vorhandenen Objekte sowie unterschiedlichen Anlagen eine schnelle Orientierung im jeweiligen Objekt und ein effektives Eingreifen ermöglichen. Aufgrund der Vielzahl der in ihrem Zuständigkeitsgebiet vorhandener Objekte, sowie unterschiedlicher Ausführung von Anlagen, machen dies unerlässlich. Mit dem Antrag auf Anschaltung einer BMA an die ÜAG AÜA der Stadt Wesseling erkennt der Betreiber der BMA diese Anschlussbedingungen einschließlich des Anhangs A der Anhänge verbindlich an und verpflichtet sich zu deren Einhaltung.
Appears in 1 contract
Samples: Anschlussbedingungen Für Die Aufschaltung Von Brandmeldeanlagen