GEMA. Bei Veranstaltungen mit musikalischem Hintergrund ist der Veranstalter verpflichtet, GEMA Gebühren abzuführen. Der Auftraggeber hat für seine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich- rechtlicher Auflagen und sonstige Vorschriften. An Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA Gebühren, hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten. Alle Musikveranstaltungen müssen vom Veranstalter vorab der GEMA gemeldet und ggfs. auch wieder storniert werden. Das Hotel wird vom Veranstalter bezüglich eventueller Forderungen der GEMA, die aus unerlaubter Nutzung der Rechte der GEMA oder Dritter (z.B. wegen Nichtanmeldung durch den Veranstalter) entstanden sind, freigestellt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
GEMA. Bei Veranstaltungen mit musikalischem Hintergrund ist der Veranstalter verpflichtet, GEMA Gebühren abzuführen. Der Auftraggeber hat für seine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich- rechtlicher Auflagen und sonstige Vorschriften. An Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA Gebühren, hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten. Alle Musikveranstaltungen müssen vom Veranstalter vorab bei der GEMA gemeldet und ggfs. auch wieder storniert werden. Die Gebühren der GEMA trägt der Veranstalter. Das Hotel Landhotel-Restaurant wird vom Veranstalter bezüglich eventueller Forderungen der GEMA, die aus unerlaubter Nutzung der Rechte der GEMA oder Dritter (z.B. wegen Nichtanmeldung durch den Veranstalter) entstanden sind, freigestellt.
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Samples: Gastaufnahmevertrag (Mietvertrag)
GEMA. Bei Veranstaltungen mit musikalischem Hintergrund ist der Veranstalter verpflichtet, GEMA Gebühren abzuführen. Der Auftraggeber hat für seine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich- rechtlicher Auflagen und sonstige Vorschriften. An Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA Gebühren, hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten. Alle Musikveranstaltungen müssen vom Veranstalter vorab der GEMA gemeldet und ggfsggf. auch wieder storniert werden. Das Hotel wird vom Veranstalter bezüglich eventueller Forderungen der GEMA, die aus unerlaubter Nutzung der Rechte der GEMA oder Dritter (z.B. wegen Nichtanmeldung durch den Veranstalter) entstanden sind, freigestellt.
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Samples: General Terms and Conditions