Gemeingefahren. Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden, die nachweislich - auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Generalstreik, illegalem Streik oder - unmittelbar auf hoheitlichen Verfügungen oder Maßnahmen beruhen. Das Gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privathaftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privathaftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privathaftpflichtversicherung
Gemeingefahren. Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden, die nachweislich - nachweislich
a) auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Generalstreik, illegalem Streik oder - oder
b) unmittelbar auf hoheitlichen Verfügungen oder Maßnahmen beruhen. Das Gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben.
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Samples: Privat Haftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebs Haftpflichtversicherung
Gemeingefahren. Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden, die nachweislich - • auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, GeneralstreikGeneralstreik (in der Bundesrepublik oder in einem Bundesland), illegalem Streik oder - • unmittelbar auf hoheitlichen Verfügungen oder Maßnahmen beruhen. Das Gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben.
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Samples: Haftpflichtversicherung