Deckungseinschränkungen Musterklauseln

Deckungseinschränkungen. Ausgenommen von der Versicherung und ggf. besonders zu versichern ist, was nicht nach dem Antrag ausdrücklich in Versicherung gegeben oder nach Besonderen Bedingungen oder Risikobeschreibungen ohne besondere Prämie mitversichert ist, insbesondere die Haftpflicht:
Deckungseinschränkungen. Nicht versichert sind
Deckungseinschränkungen. Ausgenommen sind – teilweise in Ergänzung zu § 4 AVB und Ziff. 5 der BBR – insbesondere Haftpflichtansprüche
Deckungseinschränkungen. Die Leistungen beschränken sich auf die Differenz zwischen der in diesem Vertrag vereinbarten Limite und der Limite einer allfällig leistungspflichtigen Privathaftpflichtversicherung.
Deckungseinschränkungen. Die Versicherungsdeckung ist auf sieben Assistance Fälle pro Kalenderjahr und Versicherungsnehmer beschränkt und erstreckt sich nicht auf Nichtstandard-Programme oder per- sonalisierte Lösungen wie beispielsweise die Erweiterung der Microsoft Office Produkte. Es wird keine Versicherungsleistung erbracht für die Wieder- herstellung von Daten, die das Strafrecht verletzen oder deren Nutzung verboten ist. Die Versicherungsleistungen werden aus der Ferne erbracht. Keine Besuche am Wohnort des Versicherungsnehmers oder der versicherten Personen sind gedeckt.
Deckungseinschränkungen. Die Versicherungsleistungen werden aus der Ferne erbracht. Keine Besuche am Wohnort des Versicherungsnehmers oder der versicherten Personen sind gedeckt. Es wird keine Entschädigung für allfällige wirtschaftliche Folgen des Datenverlustes ausgezahlt. Die Übernahme von Kosten für psychologische Unterstützung erfolgt ergänzend zu eventuellen Leistungen der obligato- rischen Krankenpflegeversicherung nach KVG. In diesem Fall werden die gesetzlichen Franchisen, Kostenbeteiligungen und Abzüge in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nach KVG nicht übernommen.
Deckungseinschränkungen. Die Risiken und Streitigkeiten, die nicht in vorliegendem Kata- log erwähnt werden, sind nicht versichert. Die Deckung ist ebenfalls ausgeschlossen bei Streitigkeiten mit Anwälten, Experten usw., die in einem von der Dextra autorisierten Fall beauftragt wurden, sowie bei Streitigkeiten mit Xxxxxx. Die folgenden Leistungen und Kosten sind nicht versichert: – Kosten, für die Dritte oder eine Haftpflichtversicherung aufzukommen haben – Bussen, die dem Versicherten auferlegt wurden Beim Tod einer versicherten Person steht den hinterlassenen Versicherten oder den gesetzlichen Erben ein telefonischer Assistance-Service zur Verfügung, um sie zu beraten und sie zu unterstützen bei: – der Prüfung und Identifizierung von Online-Tools und -Konten, die von der verstorbenen Person genutzt wur- den – der Löschung oder dem Übertrag an eine Drittperson der Konten und Profile der/des Verstorbenen Ein Trojaner, oder Trojanisches Pferd, ist ein Schadprogramm, das oft dazu verwendet wird, persönliche Daten zu entwenden und über infizierte E-Mails oder gehackte Webseiten Zugriff auf den Computer zu erlangen.
Deckungseinschränkungen. Nicht versichert ist die Wahrnehmung der rechtlichen Interes- sen in folgenden Bereichen: IT Assistance‌‌‌‌‌‌‌‌‌ Europ Assistance erbringt Hilfeleistungen an den Versiche- rungsnehmer und den mit ihm in Hausgemeinschaft lebenden Personen. Sie stellt dem Anrufer 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr Ansprechpartner zur Verfügung, die Hilfestellun- gen und Unterstützungen im Bereich der nicht gewerblichen Informationstechnologie anbieten. Wenn auf den Versicherungsnehmer verwiesen wird, schliesst dies die versicherten Personen ebenfalls ein.
Deckungseinschränkungen. 5.1 Ausgenommen von der Versicherung und ggf. besonders zu versichern ist, was nicht nach dem Antrag ausdrücklich in Versicherung gegeben oder nach den Besonderen Bedingungen oder Risikobe- schreibungen ohne besonderen Beitrag mitversi- chert ist.
Deckungseinschränkungen. Nicht versichert ist die Wahrnehmung der rechtlichen Inte- ressen in folgenden Bereichen: