Gemeinsame Durchführung. Die vertragsschliessenden Parteien vereinbaren im Sinne von Art. 357 lit. b OR, dass ihnen gemeinsam ein Anspruch auf Einhaltung dieses Vertrages gegenüber den beteiligten Arbeit- gebern und Arbeitnehmern zusteht. Sie werden bei der Geltendmachung durch die Paritäti- sche Kommission und die von ihr bestellten Organe vertreten.
Appears in 2 contracts
Samples: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag
Gemeinsame Durchführung. Die vertragsschliessenden Parteien vereinbaren im Sinne von Art. 357 lit. b 357b OR, dass ihnen gemeinsam ein Anspruch auf Einhaltung dieses Vertrages gegenüber den beteiligten Arbeit- gebern und Arbeitnehmern zusteht. Sie werden bei der Geltendmachung durch die Paritäti- sche Kommission und die von ihr bestellten Organe vertreten.
Appears in 1 contract
Samples: Gesamtarbeitsvertrag (Gav)
Gemeinsame Durchführung. Die vertragsschliessenden Parteien vereinbaren im Sinne von Art. 357 lit. b 357b OR, dass ihnen gemeinsam ein Anspruch auf Einhaltung dieses Vertrages gegenüber den beteiligten Arbeit- gebern Arbeitgebern und Arbeitnehmern zusteht. Sie werden bei der Geltendmachung durch die Paritäti- sche Paritätische Kommission und die von ihr bestellten Organe vertreten.
Appears in 1 contract