Gesamtarbeitsvertrag. 2.1 Der Begriff des GAV
Gesamtarbeitsvertrag. FÜR MITARBEITENDE DER SWISSPORT INTERNATIONAL AG IM MONATSLOHN .........................................................................................................................................................................................
Gesamtarbeitsvertrag. FÜR MITARBEITENDE DER SWISSPORT INTERNATIONAL AG IM MONATSLOHN ......................................................................................................................................................................................... Zürich-Flughafen, 1. Januar 2014
Gesamtarbeitsvertrag. Personalverleih Weiterbildung Sozialfonds Vollzug Datenbank
Gesamtarbeitsvertrag. Der gültige Gesamtarbeitsvertrag (GAV) sieht in Ziff. 1.6.3 Abs. 3 (SWP GAV ML) vor, dass bei Vorliegen schwerwiegender wirtschaftlicher Probleme des Unternehmens, welche die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem GAV erheblich erschweren, die Vertragsparteien den GAV teilweise ausser Kraft setzen oder abändern können. Aufgrund dieser Rechtsgrund- lage wurden Verhandlungen geführt und eine Einigung erzielt, die hiermit in dieser GAV- Zusatzvereinbarung festgehalten wird.
Gesamtarbeitsvertrag. 2.1. Anpassungen im GAV
2.2. Dienstjubiläum
Gesamtarbeitsvertrag. Gültig ab 1. Januar 2017 xxxxxx.xx Anstelle der weiblichen oder männlichen Sprachregelung wird in der Folge – soweit möglich – auf die Begriffe «Arbeitnehmende» zurückgegriffen.
Gesamtarbeitsvertrag. Sektion Aargau
Gesamtarbeitsvertrag für das Schweizerische Bäcker-, Konditoren- und Confiseurgewerbe Gültig ab 1. Januar 2015 Inhaltsverzeichnis
Gesamtarbeitsvertrag. Vielversprechende Synergieeffekte