Wirkungen. Mit Ende des jeweiligen Vertrages ist Paperconnect berechtigt, den Online-Zugang zu sperren bzw. zu beschränken, jegliche weitere Leistung den gekündigten Vertrag betreffend einzustellen und die für den Kunden gesammelten personenbezogenen Daten dauerhaft zu löschen. Im Falle der Kündigung aus besonderem Grund behält Paperconnect den vollen Anspruch auf die vereinbarte erfolgsabhängige Provision des gekündigten Vertrages, wobei diese auf der Basis der zum Zeitpunkt der Kündigung der Paperconnect vorliegenden Daten berechnet (und ggf. aufgrund der vorliegenden Daten auf 12 Monate hochgerechnet) wird. Die gesamte Provision ist mit dem Zugang der Kündigung fällig und abrechenbar. Weiterhin erhält Paperconnect einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 80 % der Teilnahmegebühr bis zu dem nächstmöglichen Zeitpunkt, zu dem das Vertragsverhältnis ordentlich kündbar war. Paperconnect ist berechtigt, die vom Kunden zur Verfügung gestellten anonymisierten und vom Kunden entkoppelten Lieferantendaten über das Vertragsende hinaus zeitlich unbeschränkt zu verwenden. Alle Rechnungen von Paperconnect sind jeweils nach Rechnungsstellung bei Erhalt ohne Abzüge sofort fällig und zahlbar. Alle genannten Beträge verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der jeweils gültigen MwSt. Sollte der Kunde die Rechnungen nicht binnen 14 Tage nach Zugang der Rechnung ausgleichen, ist Paperconnect berechtigt, eine Mahngebührenpauschale von 20,00 Euro zu erheben. Zusätzlich hat der Kunde Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes, jedoch mindestens 9% zu zahlen. Aufrechnungen sind nur im konkreten Vertragsverhältnis mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Alle Urheber-, Nutzungs- und sonstigen Schutzrechte an Dateien und Inhalten verbleiben bei Paperconnect. Der Kunde verpflichtet sich zur absoluten Verschwiegenheit hinsichtlich aller von Paperconnect überlassenen bzw. über das Internetportal von Paperconnect bezogenen Informationen. Dies gilt auch für über die Käufergemeinschaft Einkaufsallianz bezogenen Leistungen und deren Preise. Der Kunde darf diese nur zu eigenen Zwecken im Sinne dieses Vertrages nutzen und ist nicht berechtigt, sie Dritten zur Verfügung zu stellen oder sonst mitzuteilen, sei es entgeltlich oder unentgeltlich. Der Kunde wird Maßnahmen ergreifen, um diese Daten vor unberechtigtem Zugriff Dritter zu schützen. Hierbei sind Tochterunternehmen sowie sonstige verbundene Unternehmen als Dritte zu sehen. Die Vervielfältigung un...
Wirkungen. 1. auf die beteiligten Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Wirkungen. Abbau unphysiologischer und Wiederaufbau physiologischer Haltungs- und Bewegungsmuster - Aktivierung, Kräftigung und Spannungsaufbau der durch Schwangerschaft und Geburt gestörten Bauch-, Becken- und Rückenmuskulatur - Wahrnehmung und Kontrolle des Beckenbodens - Schmerzlinderung - Anleitung zum Erlernen von Übungsprogrammen - Wiederherstellung der physiologischen Haltung, Beweglichkeit, Mobilität und Fortbewegung - Verbesserung von Ausdauer und Belastungsfähigkeit - Verhinderung einer bleibenden Beckenbodenschwäche und Inkontinenz - Wiederherstellung der Selbstversorgung und Alltagsbewältigung Zur Leistung zählen insbesondere: - Unterweisung und Einübung der Programme zur Wiederherstellung der gestörten Funktionen - Unterweisung und Einübung geeigneter Entspannungsübungen - Unterweisung und Einübung im Selbsthilfetraining (Training der Aktivitäten des täglichen Lebens = ATL). Regelbehandlungszeit 60 Minuten je Sitzung Behandlungsdauer maximal 10 Sitzungen Die Leistung kann vom Physiotherapeuten/Krankengymnasten nur auf Grund einer Vorlage einer ärztlichen Verordnung (Muster 16) durchgeführt und abgerechnet werden.
Wirkungen. Die Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen rechtfertigt keinen Anspruch auf unmittelbare be- rufliche Vorteile. Die TUD wird sich jedoch bemü- hen, diese Mitarbeiter so einzusetzen, dass sie ihre erweiterten Kenntnisse verwerten können. Auf Wunsch wird den Teilnehmern eine Bescheini- gung über die Teilnahme ausgestellt, die nach be- sonderer Aufforderung auch zu den Personalakten genommen wird.
Wirkungen. Effekte mit therapeuti- schem Potenzial Effekte des „high“ Andere Wirkun- gen/Nebenwirkungen
Wirkungen. 5. Anzeige an den Schuldner
Wirkungen. 7.1 Die Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen gibt keinen Anspruch auf unmittelbare berufliche Vorteile. Die FHTW wird sich jedoch bemühen, diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so einzusetzen, daß sie ihre Kenntnisse verwerten können.
Wirkungen. Art. 360
Wirkungen. Art. 360d6
Wirkungen. Die Kündigung wirkt nur für die Zukunft, d. h. die Zeit nach dem Kündigungstermin («ex nunc»); sie lässt den bereits abgelaufenen Teil des Vertrages und die in dieser Zeit aus dem Schuldverhältnis erwachsenen Forderungen bestehen.