Gemeinsame Übergabestelle. Für Niederspannungsanschlüsse mit mehr als einer Kundenanlage (bzw. für den Fall, dass die begründete Annahme besteht, dass innerhalb der nächsten 10 Jahren weitere An- schlusswerber hinzukommen) im verbauten, aufgeschlossenen bzw. überwiegend aufge- schlossenen Gebiet ist für den Fall, dass die Errichtung einer Transformatorstation erforder- lich ist, für diese kein Netzzutrittsentgelt zu verrechnen. Die für die Herstellung dieses An- schlusspunktes anfallenden Kosten (Errichtung Transformatorstation, Anbindung an das Mit- telspannungsnetz) werden durch das Netzbereitstellungs- bzw. Netznutzungsentgelt abge- golten. Das Netzzutrittsentgelt wird für Aufwendungen für die Herstellung des Anschlusses der Kundenanlage an dem neu errichteten Anschlusspunkt verrechnet.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Den Zugang Zum Verteilernetz, Allgemeine Bedingungen Für Den Zugang Zum Verteilernetz, Allgemeine Bedingungen Für Den Zugang Zum Verteilernetz
Gemeinsame Übergabestelle. Für Niederspannungsanschlüsse mit mehr als einer Kundenanlage (bzw. für den Fall, dass die begründete Annahme besteht, dass innerhalb der nächsten 10 Jahren weitere An- schlusswerber Anschlusswerber hinzukommen) im verbauten, aufgeschlossenen bzw. überwiegend aufge- schlossenen aufgeschlossenen Gebiet ist für den Fall, dass die Errichtung einer Transformatorstation erforder- lich erforderlich ist, für diese kein Netzzutrittsentgelt zu verrechnen. Die für die Herstellung dieses An- schlusspunktes Anschlusspunktes anfallenden Kosten (Errichtung Transformatorstation, Anbindung an das Mit- telspannungsnetzMittelspannungsnetz) werden durch das Netzbereitstellungs- bzw. Netznutzungsentgelt abge- goltenabgegolten. Das Netzzutrittsentgelt wird für Aufwendungen für die Herstellung des Anschlusses der Kundenanlage an dem neu errichteten Anschlusspunkt verrechnet.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Den Zugang Zum Verteilernetz
Gemeinsame Übergabestelle. Für Niederspannungsanschlüsse mit mehr als einer Kundenanlage (bzw. für den Fall, dass die begründete begrün- dete Annahme besteht, dass innerhalb der nächsten nächs- ten 10 Jahren weitere An- schlusswerber hinzukommenAnschlusswerber hinzukom- men) im verbauten, aufgeschlossenen bzw. überwiegend aufge- schlossenen über- wiegend aufgeschlossenen Gebiet ist für den Fall, dass die Errichtung einer Transformatorstation erforder- lich erforderlich ist, für diese kein Netzzutrittsentgelt zu verrechnen. Die für die Herstellung dieses An- schlusspunktes anfallenden Kosten (Errichtung Transformatorstation, Anbindung an das Mit- telspannungsnetz) werden durch das Netzbereitstellungs- Netzbereit- stellungs- bzw. Netznutzungsentgelt abge- goltenabgegolten. Das Netzzutrittsentgelt wird für Aufwendungen für die Herstellung des Anschlusses der Kundenanlage an dem neu errichteten Anschlusspunkt verrechnetverrech- net.
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Gemeinsame Übergabestelle. Für Niederspannungsanschlüsse mit mehr als einer Kundenanlage Kunden- anlage (bzw. für den Fall, dass die begründete Annahme besteht, dass innerhalb der nächsten 10 Jahren Jahre weitere An- schlusswerber Anschlusswerber hinzukommen) im verbauten, aufgeschlossenen aufgeschlos- senen bzw. überwiegend aufge- schlossenen aufgeschlossenen Gebiet ist für den Fall, dass die Errichtung einer Transformatorstation erforder- lich ist, für diese kein Netzzutrittsentgelt zu verrechnen. Die für die Herstellung dieses An- schlusspunktes Anschlusspunktes anfallenden Kosten Kos- ten (Errichtung Transformatorstation, Anbindung an das Mit- telspannungsnetz) werden durch das Netzbereitstellungs- bzw. Netznutzungsentgelt abge- goltenabgegolten. Das Netzzutrittsentgelt wird für Aufwendungen für die Herstellung des Anschlusses der Kundenanlage an dem neu errichteten Anschlusspunkt verrechnet.
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Samples: Zugang Zum Verteilernetz