Gemeinsamer Workshop Musterklauseln

Gemeinsamer Workshop. Der Auftragnehmer führt mit dem Auftraggeber einen gemeinsamen Workshop zur Sicherheitsbetrach- tung der für den Informationsverbund maßgeblichen Fachanwendung durch. Gegenstand des Work- shops ist die Durchführung von Sicherheitschecks für den oder die maßgeblichen Anwendungsbau- steine (wie Allgemeine Anwendung, Webanwendung oder WebServices). Sofern weitere Bausteine eine gemeinsame Betrachtung erfordern, werden diese in diesem Workshop behandelt (siehe Kapitel 4.1 Geteilte Verantwortung auf Bausteinebene). Kommt keine Fachanwendung zum Einsatz (z.B. bei einem reinen Infrastrukturbetrieb) kann der Workshop entbehrlich sein. Die Dokumentation der Ergebnisse erfolgt in der Verwaltungssoftware des Auftragnehmers und wird im Rahmen des Sicherheitsnachweises (Ordner A.4) in die übergebene Sicherheitsdokumentation aufge- nommen. Die Planung und Durchführung des Workshops erfolgt unter Beachtung der Verfügbarkeit des erforder- lichen Personals des Auftraggebers und des Auftragnehmers. Lehnt der Auftraggeber die Teilnahme an dem Workshop ab, werden Sicherheitsanforderungen in sei- nem Verantwortungsbereich im Sicherheitskonzept des Auftragnehmers als entbehrlich dokumentiert.