Common use of Gemeinschaftskonto Verfügungsberechtigung Clause in Contracts

Gemeinschaftskonto Verfügungsberechtigung. Z 35. (1) Ein Konto kann auch für mehrere Inhaber eröffnet werden (Gemeinschaftskonto). Verfü­ gungen über das Konto, insbesondere dessen Schließung und die Erteilung von Zeichnungs­ berechtigungen, können nur von allen Inhabern gemeinsam vorgenommen werden. Jeder Kontoinhaber kann sich im Einzelfall durch einen eigens dazu Bevollmächtigten vertreten lassen.

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Samples: www.sparkassenverband.at

Gemeinschaftskonto Verfügungsberechtigung. Z 35. (1) Ein Konto kann auch für mehrere Inhaber eröffnet werden (Gemeinschaftskonto). Verfü­ gungen Verfügungen über das Konto, insbesondere dessen Schließung und die Erteilung von Zeichnungs­ berechtigungenZeichnungsberechtigungen, können nur von allen Inhabern gemeinsam vorgenommen werden. Jeder Kontoinhaber kann sich im Einzelfall durch einen eigens dazu Bevollmächtigten vertreten lassen. Zeichnungsberechtigungen können von jedem einzelnen Kontomitinhaber widerrufen werden. entfällt.

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Samples: www.denizbank.at

Gemeinschaftskonto Verfügungsberechtigung. Z 35. 35 (1) Ein Konto kann auch für mehrere Inhaber eröffnet werden (Gemeinschaftskonto). Verfü­ gungen Verfügungen über das Konto, insbesondere dessen Schließung und sowie die Erteilung von Zeichnungs­ berechtigungenZeichnungsberechtigungen, können nur von allen Inhabern gemeinsam vorgenommen werden. Jeder Kontoinhaber kann sich im Einzelfall durch einen eigens dazu Bevollmächtigten vertreten lassen.

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Samples: www.spaengler.at

Gemeinschaftskonto Verfügungsberechtigung. Z 35. 35 (1) Ein Konto kann auch für mehrere Inhaber eröffnet werden (Gemeinschaftskonto). Verfü­ gungen Verfügungen über das Konto, insbesondere dessen Schließung und die Erteilung von Zeichnungs­ berechtigungenZeichnungsberechtigungen, können nur von allen Inhabern gemeinsam vorgenommen werden. Zeichnungsberechtigungen können von jedem einzelnen Kontomitinhaber widerrufen werden. Jeder Kontoinhaber kann sich im Einzelfall bei Verfügungen über das Konto durch einen eigens dazu Bevollmächtigten vertreten lassen.

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Samples: www.spaengler.at