Gemischter Ausschuss. 1. Die Vertragsparteien setzen einen Gemischten Ausschuss ein, der sich aus Vertretern der Vertragsparteien zusammensetzt.
Appears in 4 contracts
Samples: services.bka.gv.at, services.bka.gv.at, www.ris.bka.gv.at
Gemischter Ausschuss. (1. ) Die Vertragsparteien setzen einen Gemischten Ausschuss ein, der sich aus Vertretern der Vertragsparteien zusammensetzt.
Appears in 4 contracts
Samples: www.parlament.gv.at, www.bundeskanzleramt.gv.at, eur-lex.europa.eu
Gemischter Ausschuss. 1. Die Vertragsparteien setzen einen Gemischten Es wird ein Gemischter Ausschuss eineingesetzt, der sich aus Vertretern der Vertragsparteien zusammensetzt. Der Vorsitz im Gemischten Ausschuss wird gemeinsam von den Vertragsparteien geführt.
Appears in 1 contract
Samples: www.bundeskanzleramt.gv.at