Common use of Gemischter Ausschuss Clause in Contracts

Gemischter Ausschuss. (1) Es wird ein Gemischter Ausschuss eingesetzt, der für die Verwaltung und ord- nungsgemässe Anwendung dieses Abkommens zuständig ist. Zu diesem Zweck sorgt er für den Meinungs- und Informationsaustausch und bildet den Rahmen für Beratungen zwischen den Vertragsparteien. (2) Der Ausschuss setzt sich aus Vertretern der Vertragsparteien zusammen und äussert sich in gemeinsamem Einvernehmen. Er gibt sich eine Geschäftsordnung und kann Arbeitsgruppen einsetzen, die ihn bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützen. (3) Zum Zwecke eines ordnungsgemässen Funktionierens dieses Abkommens tritt der Gemischte Ausschuss mindestens einmal pro Jahr oder auf Verlangen einer der Vertragsparteien zusammen. (4) Der Gemischte Ausschuss prüft regelmässig die Anhänge zu diesem Abkom- men. Er kann sie auf Verlangen einer der Vertragsparteien ändern.

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Samples: Abkommen, Abkommen Über Bestimmte Aspekte Des Öffentlichen Beschaffungswesens, Abkommen

Gemischter Ausschuss. (1) Es wird ein Gemischter Ausschuss eingesetzt, der für die Verwaltung und ord- nungsgemässe Anwendung dieses Abkommens zuständig ist. Zu diesem Zweck sorgt er für den Meinungs- und Informationsaustausch und bildet den Rahmen für Beratungen zwischen den Vertragsparteien. (2) Der Ausschuss setzt sich aus Vertretern der Vertragsparteien zusammen und äussert sich in gemeinsamem Einvernehmen. Er gibt sich eine Geschäftsordnung und kann Arbeitsgruppen einsetzen, die ihn bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützenun- terstützen. (3) Zum Zwecke eines ordnungsgemässen Funktionierens dieses Abkommens tritt der Gemischte Ausschuss mindestens einmal pro Jahr oder auf Verlangen einer der Vertragsparteien zusammen. (4) Der Gemischte Ausschuss prüft regelmässig die Anhänge zu diesem Abkom- menAbkommen. Er kann sie auf Verlangen einer der Vertragsparteien ändern.

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Samples: Abkommen