Common use of Gemischter Ausschuss Clause in Contracts

Gemischter Ausschuss. 1. Zur ordnungsgemässen Durchführung dieses Abkommens wird ein Gemischter Ausschuss eingesetzt. Er setzt sich aus Vertretern der Vertragsparteien zusammen, handelt in gegenseitigem Einvernehmen und tritt so oft dies erforderlich ist in einem der vertragsschliessenden Länder zusammen. Der Vorsitz obliegt abwechselnd einer der beiden Vertragsparteien.

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Gemischter Ausschuss. 1. Zur ordnungsgemässen Durchführung dieses Abkommens wird ein Gemischter Ausschuss eingesetzt. Er setzt sich aus Vertretern der Vertragsparteien zusammen, handelt in gegenseitigem gegenseiti- gem Einvernehmen und tritt so oft dies erforderlich ist in einem im Land einer der vertragsschliessenden Länder Vertrags- parteien zusammen. Der Vorsitz obliegt abwechselnd einer der beiden VertragsparteienVertragspar- teien.

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Samples: wipolex-res.wipo.int

Gemischter Ausschuss. (1. Zur ordnungsgemässen Durchführung ) Die Vertragsparteien kommen überein, im Rahmen dieses Abkommens wird ein Gemischter einen Gemischten Ausschuss eingesetzt. Er setzt einzusetzen, der sich aus Vertretern der Vertragsparteien zusammen, handelt in gegenseitigem Einvernehmen beider Seiten auf angemessen hoher Ebene zusammensetzt und tritt so oft dies erforderlich ist in einem der vertragsschliessenden Länder zusammen. Der Vorsitz obliegt abwechselnd einer der beiden Vertragsparteien.die Aufgabe hat,

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Samples: www.parlament.gv.at

Gemischter Ausschuss. (1. Zur ordnungsgemässen Durchführung ) Die Vertragsparteien kommen überein, im Rahmen dieses Abkommens wird ein Gemischter einen Gemischten Ausschuss eingesetzt. Er setzt einzusetzen, der sich aus Vertretern der beider Vertragsparteien zusammen, handelt in gegenseitigem Einvernehmen auf angemessen hoher Ebene zusammensetzt und tritt so oft dies erforderlich ist in einem der vertragsschliessenden Länder zusammen. Der Vorsitz obliegt abwechselnd einer der beiden Vertragsparteien.die Aufgabe hat,

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Samples: eur-lex.europa.eu

Gemischter Ausschuss. 1. Zur ordnungsgemässen Durchführung Im Rahmen dieses Abkommens wird ein aus den beiden Vertragsparteien beste- hender Gemischter Ausschuss eingesetzt. Er setzt sich aus Vertretern der Vertragsparteien zusammen, handelt in gegenseitigem Einvernehmen und tritt so oft dies erforderlich ; dieser ist in einem der vertragsschliessenden Länder zusammen. Der Vorsitz obliegt abwechselnd einer der beiden Vertragsparteienfür das wirksame Funktionieren des Abkommens verantwortlich.

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