Genehmigungen, Einwilligungen und Versicherungen Musterklauseln

Genehmigungen, Einwilligungen und Versicherungen. Der Vertragspartner führt alle verwaltungstechnischen Maßnahmen durch, wie notwendige Bekanntmachungen und / oder Einholung von Genehmigungen bei den entsprechenden Behörden, um die Ausführung der vertraglich vereinbarten Arbeiten durchführen zu können, und trägt dabei die Kosten für entsprechende Gebühren, Steuern, Aufwendungen, Honorare und Rechte, die sich daraus ergeben. Dies umfasst auch Arbeitserlaubnisse, Lärmschutz, die fachmännische Entsorgung von Materialien und alle andere Anforderungen, die vor Ort als Standards für die Ausführung der vertraglich vereinbarten Arbeiten vorgesehen sind. Für alles andere, was nicht in diesen technischen Spezifikationen berücksichtigt wurde, greifen die Bestimmungen der geltenden Vorschriften, und der Vertragspartner kann keine Unkenntnis geltend machen. Im Falle einer gesetzlichen Abweichung werden die höchsten Maßstäbe als Kriterium angesetzt. Der Vertragspartner muss für das von ihm beauftragte Personal sowie für die zivilrechtliche Haftung gegenüber Dritten, entsprechende Lebens- und Arbeitsunfallversicherungen abschließen, gemäß den örtlich geltenden gesetzlichen Vorschriften. Die Versicherungspolicen müssen der Vertretung zum Zeitpunkt der Überreichung des Angebots und erneut innerhalb von FÜNF (5) Werktagen nach Benachrichtigung über die Auftragsvergabe vorgelegt werden. Es liegt in der Verantwortung des Vertragspartners, eine weitere Versicherung abzuschließen, die nach den örtlichen geltenden, gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf die vertraglich vereinbarten Arbeiten erforderlich ist. Die von der Vertretung zur Verfügung gestellten technischen Unterlagen befreien den Vertragspartner nicht von der vollen Verantwortung für die Ausführung der Arbeiten. Der Vertragspartner ist dafür verantwortlich, alle Mengen, Abmessungen, Richtwaage und / oder sonstigen Messungen in der Angebotsphase und / oder während der Ausführung der Arbeiten zu überprüfen, um die korrekte Fertigstellung zu gewährleisten.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.