GEPRÜFTE UNTERLAGEN Musterklauseln

GEPRÜFTE UNTERLAGEN. Für den Zweck dieses Gutachtens haben wir folgende Unterlagen geprüft: 1. eine beglaubigte Abschrift der [Angabe der entsprechenden Gründungsurkunde(n)] des TIPS- Geldkontoinhabers, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt gültig ist/sind; 2. [falls zutreffend] einen Auszug aus [genaue Bezeichnung des relevanten Gesellschaftsregisters] und [falls zutreffend] aus [Verzeichnis der Kreditinstitute oder entsprechendes Register]; 3. [falls zutreffend] eine Abschrift der Lizenz des TIPS-Geldkontoinhabers oder eines anderen Nachweises der Zulassung zur Erbringung von Bank-, Wertpapier-, Überweisungs- oder sonstigen Finanzdienstleistungen in [Staat]; 4. [falls zutreffend] eine Kopie des vom Vorstand (Geschäftsführungsorgan) des TIPS-Geldkontoinhabers gefassten Beschlusses vom [Datum einfügen], aus dem die Zustimmung des TIPS-Geldkontoinhabers zur Anerkennung der nachstehend definierten Systembedingungen hervorgeht; 5. [Angabe aller Vollmachten und anderer Unterlagen, aus denen die erforderlichen Befugnisse der Person(en), welche im Namen des TIPS-Geldkontoinhabers die (nachstehend definierten) Systembedingungen anerkennen, hervorgehen]; sowie weitere Unterlagen zur Gründung sowie zu den Befugnissen und Genehmigungen des TIPS- Geldkontoinhabers, die für die Erstellung dieses Gutachtens erforderlich oder zweckdienlich sind (nachfolgend die „Unterlagen des TIPS-Geldkontoinhabers“). Für den Zweck dieses Rechtsgutachtens haben wir ferner folgende Unterlagen geprüft: 1. die Geschäftsbedingungen für die Eröffnung und Führung eines TIPS-Geldkontos in TARGET2-Bundesbank für das System mit Datum vom 30. November 2018 (nachfolgend die „Bestimmungen“) und 2. […]. Die Bestimmungen und […] werden im Folgenden als die „Systembedingungen“ und zusammen mit den Unterlagen des TIPS-Geldkontoinhabers als die „Unterlagen“ bezeichnet.
GEPRÜFTE UNTERLAGEN. Für den Zweck dieses Rechtsgutachtens haben wir die nachstehend aufgeführten Unterlagen und sonstige für erforderlich und zweckdienlich erachtete Dokumente geprüft:
GEPRÜFTE UNTERLAGEN. Für den Zweck dieses Gutachtens haben wir folgende Unterlagen geprüft:
GEPRÜFTE UNTERLAGEN. Für den Zweck dieses Rechtsgutachtens haben wir die nachstehend aufgeführten Unterlagen und sonstige für erforderlich und zweckdienlich erachtete Dokumente geprüft: (1) die „Besonderen Geschäftsbedingungen für die Eröffnung und Führung eines PM-Xxxxxx in TARGET2-Bundesbank (TARGET2-BBk) im Rahmen des internetbasierten Zugangs“ vom [Datum einfügen] (nachfolgend die „Bedingungen“) und (2) sonstige für das System und/oder das Verhältnis zwischen dem Teilnehmer und anderen Teilnehmern des Systems sowie zwischen den Teilnehmern des Systems und der Deutschen Bundesbank maßgebliche Dokumente. Die Bedingungen und […] werden nachfolgend als die „Systembedingungen“ bezeichnet.
GEPRÜFTE UNTERLAGEN. Für den Zweck dieses Rechtsgutachtens haben wir die nachstehend aufgeführten Unterlagen und sonstige für erforderlich und zweckdienlich erachtete Dokumente geprüft: 1. die Geschäftsbedingungen für die Eröffnung und Führung eines TIPS-Geldkontos in TARGET2-Bundesbank für das System mit Datum vom 30. November 2018 (nachfolgend die „Bestimmungen“) und 2. sonstige für das System und/oder das Verhältnis zwischen dem TIPS-Geldkontoinhaber und anderen Teilnehmern des Systems sowie zwischen den Teilnehmern des Systems und der Bank maßgebliche Dokumente. Die Bestimmungen und […] werden nachfolgend als die „Systembedingungen“ bezeichnet.
GEPRÜFTE UNTERLAGEN. Für den Zweck dieses Gutachtens haben wir folgende Unterlagen geprüft: (1) eine beglaubigte Abschrift der [Angabe der entsprechenden Gründungsurkunde(n)] des Teilnehmers, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt gültig ist/sind; (2) [falls zutreffend] ein Auszug aus [genaue Bezeichnung des relevanten Gesellschaftsregisters] und [falls zutreffend] aus [Verzeichnis der Kreditinstitute oder entsprechendes Register]; (3) [falls zutreffend] eine Abschrift der Lizenz des Teilnehmers oder eines anderen Nachweises der Zulassung zur Erbringung von Bank-, Wertpapier-, Überweisungs- oder sonstigen Finanzdienstleistungen in [Staat]; (4) [falls zutreffend] eine Kopie des vom Vorstand (Geschäftsführungsorgan) des Teilnehmers gefassten Beschlusses vom [Datum einfügen], aus dem die Zustimmung des Teilnehmers zur Anerkennung der nachstehend genannten Systembedingungen hervorgeht; (5) [Angabe aller Vollmachten und anderer Unterlagen, aus denen die erforderlichen Befugnisse der Person(en), welche im Namen des Teilnehmers die (nachstehend genannten) Systembedingungen anerkennen, hervorgehen] sowie weitere Unterlagen zur Gründung sowie zu den Befugnissen und Genehmigungen des Teilnehmers, die für die Erstellung dieses Gutachtens erforderlich oder zweckdienlich sind (nachfolgend die „Unterlagen des Teilnehmers“). Für den Zweck dieses Rechtsgutachtens haben wir ferner folgende Unterlagen geprüft: (1) Die „Besonderen Geschäftsbedingungen für die Eröffnung und Führung eines PM-Xxxxxx in TARGET2-Bundesbank (TARGET2-BBk) im Rahmen des internetbasierten Zugangs“ vom [Datum einfügen] (nachfolgend die „Bedingungen“) und (2) […]. Die [Bedingungen] und […] werden im Folgenden als die „Systembedingungen“ und zusammen mit den Unterlagen des Teilnehmers als die „Unterlagen“ bezeichnet.
GEPRÜFTE UNTERLAGEN. Für den Zweck dieses Rechtsgutachtens haben wir die nachstehend aufgeführten Unterlagen und sonstigen für erforderlich und zweckdienlich erachteten Dokumente geprüft: (1) die “Geschäftsbedingungen für die Eröffnung und Führung eines T2S-Geldkontos in TAR- GET2-Bundesbank (TARGET2-BBk)“ für das System mit Datum vom [Datum einfügen] (nachfolgend die „Bestimmungen“) und (2) sonstige für das System und/oder das Verhältnis zwischen dem T2S-Geldkontoinhaber und anderen Teilnehmern des Systems sowie zwischen den Teilnehmern des Systems und der Deutschen Bundesbank maßgebliche Dokumente. Die Bestimmungen und [...] werden nachfolgend als die „Systemgrundlagen“ bezeichnet.

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  • Unterlagen Der Katalog, Flyer, Broschüren und die Websiten der Neubauer Reisen GmbH xxx.xxxxxxxx.xx dienen als bloße Werbemittel. Das sog. „Ideen-Buch“ dient als Anregung für die Gestaltung individuell maßgeschneiderter Tages- und Pauschalreisen und ist ebenfalls ein Werbemittel. Die in diesen Unterlagen präsentierten Reisen (Tagesfahrten, sowie Pauschalreisen) und sonstige Leistungen stellen keine Anbote iSd PRG dar.

  • Reiseunterlagen Bitte informieren Sie uns oder den Reisevermittler, über den Sie die Reiseleistungen gebucht haben, rechtzeitig, sollten Sie die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb mitgeteilter Fristen erhalten haben.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

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  • Angebot – Angebotsunterlagen 2.1 Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich und unter Vorbehalt eines Zwischenverkaufs, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Die Bestellung der Ware durch den Besteller gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei (2) Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. 2.2 Die vom Besteller gelieferten Unterlagen (Angaben, Zeichnungen, Muster, Modelle oder dergleichen) sind für uns maßgebend; der Besteller haftet für ihre inhaltliche Richtigkeit, technische Durchführbarkeit und Vollständigkeit; wir sind nicht verpflichtet, eine Überprüfung derselben durchzuführen. 2.3 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Er hat auf unser Verlangen diese Gegenstände vollständig an uns zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.

  • Ausführungsunterlagen Die für die Ausführung nötigen Unterlagen sind dem Auftragnehmer unentgeltlich und rechtzeitig zu übergeben.

  • Folgen einer Obliegenheitsverletzung Verletzt der Versicherungsnehmer eine der vorstehenden Obliegenheiten, ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit vorsätzlich verletzt hat. Im Falle einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer. In jedem Fall bleibt der Versicherer zur Leistung verpflichtet, soweit die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit arglistig verletzt hat. Bei Verletzung der Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheiten des Versicherungsnehmers wird der Versicherer den Versicherungsnehmer auf die Rechtsfolge der vollständigen oder teilweisen Leistungsfreiheit in Textform hinweisen.

  • Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Erwerber wirksam.

  • Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.

  • Spezielle Risiken der Anlagen Die Anlage in Investmentanteilen ist mit Risiken verbunden. Risiken, die sich im Wert der Investmentanteile widerspiegeln, können sich aus einer Vielzahl von Faktoren und ihrer Veränderung ergeben. Details zur Anlagepolitik und zu den Anlagegrundsätzen können dem jeweiligen Verkaufsprospekt eines Investment- vermögens entnommen werden. Regelmäßig behält sich die Kapitalverwaltungs- gesellschaft in den Anlagebedingungen das Recht vor, die Rücknahme der Anteile auszusetzen, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine Aussetzung unter Berücksichtigung der Interessen der Anleger erforderlich erscheinen lassen. Sofern dies geschieht, kann der Anleger unter Umständen seine Anteile zumindest zeitweise nicht veräußern. Die Wertentwicklung in der Vergangenheit lässt keine Rückschlüsse auf die zukünftige Wertentwicklung zu. Anlagen in Investmentanteilen sind keine Bankeinlagen und ihr Wert ist nicht durch die Bank, die USB oder die Einlagensicherung garantiert. Der Wert von Investmentanteilen unterliegt den Schwankungen des Markts, die zum vollständi- gen oder teilweisen Verlust des investierten Vermögens führen können. Weitere Informationen zu den Risiken der Vermögensverwaltung sowie der Anlage in Investmentfonds kann der Anleger der Broschüre „Basisinformationen zur Geld- anlage in Investmentfonds im Rahmen einer Vermögensverwaltung“ entnehmen. Bei Portfolioanpassungen kann es zu Verzögerungen bei der Orderausführung kommen.