Common use of Gerichtsstand bei kaufmännischen und öffentlich­rechtlichen Kunden Clause in Contracts

Gerichtsstand bei kaufmännischen und öffentlich­rechtlichen Kunden. Gerichtsstand für Inlandskunden: Ist der Kunde ein Kaufmann und ist die strei- tige Geschäftsbeziehung dem Betrieb seines Handelsgewerbes zuzurechnen, so kann die ebase diesen Kunden an den für die ebase zuständigen Gerichten oder bei einem anderen zuständigen Gericht verklagen; dasselbe gilt für eine juristische Person des öffentlichen Rechts und für öffentlich-rechtliche Sonder- vermögen. Die ebase selbst kann von diesen Kunden nur an den für die ebase zuständigen Gerichten verklagt werden. Gerichtsstand für Auslandskunden: Die Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch für Kunden, die im Ausland eine vergleichbare gewerbliche Tätigkeit ausüben, sowie für ausländische Institutionen, die mit inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder mit einem inländischen öffentlich-rechtlichen Son- dervermögen vergleichbar sind.

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