Vertretungsregelung. Der Minderjährige wird durch die gesetzlichen Vertreter nach Maßgabe der bei Depot-/Kontoeröffnung getroffenen Regelung vertreten. Für Minderjährige werden grundsätzlich nur Depots/Konten mit Einzelverfügungsbefugnis der ge- setzlichen Vertreter eröffnet und geführt. Bis zur Volljährigkeit des Minderjähri- gen ist jeder von mehreren gesetzlichen Vertretern bis zu einem rechtmäßigen Widerruf eines der gesetzlichen Vertreter allein verfügungsberechtigt. Widerruft nur ein gesetzlicher Vertreter die Alleinvertretungsbefugnis eines anderen ge- setzlichen Vertreters, können ab dem Widerruf nur noch sämtliche gesetzlichen Vertreter gemeinsam verfügen. Das Depot/Konto wird in diesem Fall als Depot/Konto mit gemeinschaftlicher Verfügungsbefugnis („Und-Depot“/„Und-Konto“) der gesetzlichen Vertreter weitergeführt. Über den Widerruf ist die ebase unverzüglich und aus Beweis- gründen möglichst schriftlich – mindestens in Textform – zu unterrichten. Das Erfordernis etwaiger vormundschaftsgerichtlicher Genehmigungen bleibt unbe- rührt.
Vertretungsregelung. Soweit im Rahmen dieses Vertrages weitere natürliche oder juristische Personen mitversichert sind, vertritt der Versicherungsnehmer diese weiteren Versicherungsnehmer bei Abgabe und Annahme von Willenserklärungen. Der Versicherungsnehmer ist gegenüber dem Versicherer alleiniger Beitragsschuldner. Im Übrigen finden aber alle Bestimmungen, die für den Versicherungsnehmer gelten, entsprechend für die vom Versicherungsschutz erfassten Unternehmen Anwendung.
Vertretungsregelung. Der Minderjährige wird durch die gesetzlichen Vertreter nach Maß- gabe der bei Depot-/Kontoeröffnung getroffenen Regelung vertre- ten. Für Minderjährige werden grundsätzlich nur Depots/Konten mit Einzelverfügungsbefugnis geführt. Bis zur Volljährigkeit des Minder- jährigen ist jeder von mehreren gesetzlichen Vertretern bis zu einem rechtmäßigen Widerruf eines der gesetzlichen Vertreter allein ver- fügungsberechtigt. Widerruft nur ein gesetzlicher Vertreter die Alleinvertretungsbefugnis eines anderen gesetzlichen Vertreters, können ab dem Widerruf nur noch sämtliche gesetzlichen Vertreter gemeinsam verfügen. Das Depot/Konto wird in diesem Fall als Depot/Konto mit gemeinschaftlicher Verfügungsbefugnis („Und- Depot/-Konto“) der gesetzlichen Vertreter weitergeführt. Über den Widerruf ist die ebase unverzüglich und aus Beweisgründen schrift- lich zu unterrichten. Das Erfordernis etwaiger vormundschafts- gerichtlicher Genehmigungen bleibt unberührt.
Vertretungsregelung. Für den Fall, dass während der laufenden Fachweiterbildungsmaßnahme eine Abteilung eines Krankenhauses schließt oder die Fachweiterbildung aus anderen Gründen nicht in der geplanten Weise fortgesetzt werden kann, hat die Vertragspartei, in deren Bereich die Ver- änderung eingetreten ist, schnellstmöglich einen anderen Kooperationspartner zu finden und die andere Vertragspartei hierüber vorab schriftlich in Kenntnis zu setzen.
Vertretungsregelung. Die Versicherung leistet auch für den Fall der Vertretung des erkrankten Arztes durch einen anderen Arzt. Wird infolge 100%-iger Erwerbsunfähigkeit nach Erkrankung, Unfall oder Quarantäne der den Betrieb verantwortlich leitenden Person der Betrieb durch einen Vertretungsarzt weitergeführt, so wird für den Zeitraum der Erwerbsunfähigkeit pro Vertretungstag die halbe Taxe ohne Nachweis der tatsächlichen Vertretungskosten ausbezahlt. Werden die tatsächlichen Vertretungskosten vorgelegt, dann werden diese maximal bis zur Höhe der vereinbarten Taxe bezahlt. Dies gilt auch im Falle einer Vertretung innerhalb einer Gruppenpraxis. Kann glaubhaft gemacht werden, dass die durch die Vertretung erwirtschafteten Deckungsbeiträge erwartungsgemäß nicht einmal oder nur maximal die Höhe der Vertretungskosten erreichen (zB Vertretungen nur für Schmerzpatienten), dann wird die volle Taxe ohne Ansehung der Vertretungskosten ausbezahlt.
Vertretungsregelung. Die naviduo gGmbH organisiert im Krankheitsfall des Teilhabeassistenten eine Vertretung. Das Vertretungshandy (0173-9686008) ist werktags von 6-12 Uhr erreichbar. Ausfälle im Laufe des Vormittags können nicht vertreten werden. Vertretungen werden aus dem Mitarbeiterpool organisiert. Einen Anspruch auf die gleiche Vertretungskraft besteht nicht.
Vertretungsregelung. Der Auftragnehmer richtet eine dauerhafte Vertretungsregelung für die Fälle ein, in denen eine regional zuständige Ansprechperson nicht verfügbar ist.
Vertretungsregelung. Die Vertragsphysiotherapeuten (Vertragsphysiotherapeutinnen) sind berechtigt, sich bis zu einem Zeitraum von max. 5 Wochen pro Kalenderjahr in der Praxis vertreten zu las- sen. Diese Vertretung ist der SGKK schriftlich unter Angabe des (der) vertretenden Phy- siotherapeuten (Physiotherapeutin) anzuzeigen; das Diplom und etwaige Ausbildungs- nachweise (z.B. Bobathausbildung) sind in Kopie beizulegen. Vertretungen über diesen Zeitraum hinaus bedürfen der schriftlichen Bewilligung durch die SGKK.
Vertretungsregelung. Ist ein Jurymitglied an der Teilnahme an einer Sitzung verhindert, muss das jeweilige Jurymitglied unverzüglich das Awardbüro informieren. Das Awardbüro informiert die Xxxxxx sowie gegebenenfalls die für die Benennung dieses Jurysitzes zuständigen Personen und bittet die Zuständigen, eine Vertretung für diese Person zu benennen. Die Entscheidung darüber, wer die Vertretung des verhinderten Jurymitglieds übernimmt, obliegt den Trägern, bzw. denjenigen, die für die Benennung des verhinderten Hauptjurymitglieds zuständig waren. Dieses Ergebnis muss dem Awardbüro mitgeteilt werden. Dies sorgt für eine rechtzeitige Einladung der vertretenden Person. Die so bestimmte Vertretung ersetzt das verhinderte Jurymitglied bis zur Preisverleihung.
Vertretungsregelung. Der Minderjä hrige wird durch die gesetzlichen Vertreter nach Maß gabe der bei Depot-/Kontoerö ffnung getroffenen Regelung vertreten. Fü r Minderjä hrige werden grundsä tzlich nur Depots/Konten mit Einzelverfü gungsbefugnis der g- e setzlichen Vertreter erö ffnet und gefü hrt. Bis zur Volljä hrigkeit des Minderjä- hri gen ist jeder von mehreren gesetzlichen Vertretern bis zu einem rechtmä ß igen Widerruf eines der gesetzlichen Vertreter allein verfü gungsberechtigt. Widerruft nur ein gesetzlicher Vertreter die Alleinvertretungsbefugnis eines anderen ge- setzlichen Vertreters, kö nnen ab dem Widerruf nur noch sä mtliche gesetzlichen Vertreter gemeinsam verfü gen. Das Depot/Konto wird in diesem Fall als Depot/Konto mit gemeinschaftlicher Verfü gungsbefugnis („ Und-Depot“ /„ Und-Konto“ ) der gesetzlichen Vertreter weitergefü hrt. Ü ber den Widerruf ist ebase unverzü glich und aus Beweisg-rü n den mö glichst schriftlich – mindestens in Textform – zu unterrichten. Das Erfor- dernis etwaiger vormundschaftsgerichtlicher Genehmigungen bleibt unberü hrt.