Vertretungsregelung. Der Minderjährige wird durch die gesetzlichen Vertreter nach Maßgabe der bei Depot-/Kontoeröffnung getroffenen Regelung vertreten. Für Minderjährige werden grundsätzlich nur Depots/Konten mit Einzelverfügungsbefugnis der ge- setzlichen Vertreter eröffnet und geführt. Bis zur Volljährigkeit des Minderjähri- gen ist jeder von mehreren gesetzlichen Vertretern bis zu einem rechtmäßigen Widerruf eines der gesetzlichen Vertreter allein verfügungsberechtigt. Widerruft nur ein gesetzlicher Vertreter die Alleinvertretungsbefugnis eines anderen ge- setzlichen Vertreters, können ab dem Widerruf nur noch sämtliche gesetzlichen Vertreter gemeinsam verfügen. Das Depot/Konto wird in diesem Fall als Depot/Konto mit gemeinschaftlicher Verfügungsbefugnis („Und-Depot“/„Und-Konto“) der gesetzlichen Vertreter weitergeführt. Über den Widerruf ist die ebase unverzüglich und aus Beweis- gründen möglichst schriftlich – mindestens in Textform – zu unterrichten. Das Erfordernis etwaiger vormundschaftsgerichtlicher Genehmigungen bleibt unbe- rührt.
Vertretungsregelung. Soweit im Rahmen dieses Vertrages weitere natürliche oder juristische Personen mitversichert sind, vertritt der Versicherungsnehmer diese weiteren Versicherungsnehmer bei Abgabe und Annahme von Willenserklärungen. Der Versicherungsnehmer ist gegenüber dem Versicherer alleiniger Beitragsschuldner. Im Übrigen finden aber alle Bestimmungen, die für den Versicherungsnehmer gelten, entsprechend für die vom Versicherungsschutz erfassten Unternehmen Anwendung.
Vertretungsregelung. Der Minderjährige wird durch die gesetzlichen Vertreter nach Maß- gabe der bei Depot-/Kontoeröffnung getroffenen Regelung vertre- ten. Für Minderjährige werden grundsätzlich nur Depots/Konten mit Einzelverfügungsbefugnis geführt. Bis zur Volljährigkeit des Minder- jährigen ist jeder von mehreren gesetzlichen Vertretern bis zu einem rechtmäßigen Widerruf eines der gesetzlichen Vertreter allein ver- fügungsberechtigt. Widerruft nur ein gesetzlicher Vertreter die Alleinvertretungsbefugnis eines anderen gesetzlichen Vertreters, können ab dem Widerruf nur noch sämtliche gesetzlichen Vertreter gemeinsam verfügen. Das Depot/Konto wird in diesem Fall als Depot/Konto mit gemeinschaftlicher Verfügungsbefugnis („Und- Depot/-Konto“) der gesetzlichen Vertreter weitergeführt. Über den Widerruf ist die ebase unverzüglich und aus Beweisgründen schrift- lich zu unterrichten. Das Erfordernis etwaiger vormundschafts- gerichtlicher Genehmigungen bleibt unberührt.
Vertretungsregelung. Für den Fall, dass während der laufenden Weiterbildungsmaßnahme eine Abteilung eines Krankenhauses schließt oder die Weiterbildung aus anderen Gründen nicht in der geplanten Weise fortgesetzt werden kann, hat die Vertragspartei, in deren Bereich die Veränderung eingetreten ist, schnellstmöglich einen anderen Kooperationspartner zu finden und die ande- re Vertragspartei hierüber vorab schriftlich in Kenntnis zu setzen.
Vertretungsregelung. Bei Ausfall und Krankheit wird folgende Regelung getroffen:
Vertretungsregelung. Selbstverständlich kann ein angemeldeter Teilnehmer einen Vertreter benennen. In diesem Fall ent- stehen keine zusätzlichen Gebühren. Bitte teilen Sie uns den Namen des Vertreters rechtzeitig mit.
Vertretungsregelung. In Ergänzung der Vertretungsregelung wird gemäß Punkt B. 6. und 7. der Honorarordnung Folgendes vereinbart: Ärzte können nur dann zur Vertretung bestellt werden, wenn sie sich während der Vertre- tungszeit innerhalb des jeweils zur versorgenden Sprengels bzw. in an diesen Sprengel un- mittelbar angrenzenden Ortschaften aufhalten und eine Ordination im Sprengel zur Verfü- gung haben.
Vertretungsregelung. Soweit im Rahmen dieses Vertrages "Weitere Versicherungsnehmer" mitversichert sind (siehe Wagnisbeschreibung), vertritt der Versicherungsnehmer diese weiteren Versicherungsnehmer bei Abgabe und Annahme von Willenserkl rungen. Der Versicherungsnehmer ist gegen ber dem Versicherer alleiniger Beitragsschuldner.
Vertretungsregelung. Ist ein Jurymitglied an der Teilnahme an einer Sitzung verhindert, muss das jeweilige Jurymitglied unverzüglich das Awardbüro informieren. Das Awardbüro informiert die Xxxxxx sowie gegebenenfalls die für die Benennung dieses Jurysitzes zuständigen Personen und bittet die Zuständigen, eine Vertretung für diese Person zu benennen. Die Entscheidung darüber, wer die Vertretung des verhinderten Jurymitglieds übernimmt, obliegt den Trägern, bzw. denjenigen, die für die Benennung des verhinderten Hauptjurymitglieds zuständig waren. Dieses Ergebnis muss dem Awardbüro mitgeteilt werden. Dies sorgt für eine rechtzeitige Einladung der vertretenden Person. Die so bestimmte Vertretung ersetzt das verhinderte Jurymitglied bis zur Preisverleihung.
Vertretungsregelung. Der Auftragnehmer richtet eine dauerhafte Vertretungsregelung für die Fälle ein, in denen eine regional zuständige Ansprechperson nicht verfügbar ist.