Gerichtsstand und Schlussbestimmungen Musterklauseln

Gerichtsstand und Schlussbestimmungen. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, das mit Blick auf das europäische Datenschutzrecht europarechtskonform auszulegen ist. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird München vereinbart. ................................,den.......................... München, den ............................. vertreten durch Condrobs e.V. - ConJob, vertreten durch ................................................................ Xxxxx Xxxxxxxx (BGF) ............................................................... ....................................................................
Gerichtsstand und Schlussbestimmungen. 11.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) ist München bzw. das für diesen Bezirk zuständige Amts- und Landgericht. Dies gilt ebenso, falls der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Gerichtsstand und Schlussbestimmungen. 11.1 Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus Geschäftsbeziehungen und Verträgen, denen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde liegen, ist Rendsburg, soweit der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Auftraggeber an seinem Gerichtsstand zu verklagen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
Gerichtsstand und Schlussbestimmungen. Für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches Recht. Für den Fall, in dem die/der Studierende nach Vertragsschluss ihren/seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr/sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird Folgendes vereinbart: Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des für den Sitz der BU zuständigen deutschen Gerichts vereinbart. Die BU beteiligt sich nicht an einem Streitbeilegungsverfahren im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG). Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zur Wirksamkeit der Textform. Auch die Änderung oder Ergänzung dieser Bestimmung selbst bedarf der Textform. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Im Fall einer Xxxxx dieses Vertrages ist eine Regelung zu finden, die dem Sinn, Zweck und wirtschaftlichen Gehalt des Vertrages im Übrigen entspricht.
Gerichtsstand und Schlussbestimmungen. Für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches Recht. Für den Fall, in dem die/der Studierende nach Vertragsschluss ihren/seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr/sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird Folgendes vereinbart: Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des für den Wohnort des Studierenden zuständigen Gerichts vereinbart. Die BUD beteiligt sich nicht an einem Streitbeilegungsverfahren im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG). Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zur Wirksamkeit der Textform. Auch die Änderung oder Ergänzung dieser Bestimmung selbst bedarf der Textform. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Im Fall einer Xxxxx dieses Vertrages ist eine Regelung zu finden, die dem Sinn, Zweck und wirtschaftlichen Gehalt des Vertrages im Übrigen entspricht. INFORMATION ZUM DATENSCHUTZ Uns ist der Schutz Ihrer persönlichen Daten sowie Transparenz bezüglich der Nutzung dieser Daten sehr wichtig. Diese Datenschutzerklärung informiert Sie über Art, Umfang und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten bei Nutzung unserer Website unter xxxxx://xxx.xxxxx-xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx/. Unsere Website nutzt aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Übertragung personenbezogener Daten und anderer vertraulicher Inhalte eine SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung. Sie können eine verschlüsselte Verbindung an der Zeichenfolge https:// und dem Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile erkennen.
Gerichtsstand und Schlussbestimmungen. Gerichtsstand für sämtliche Forderungen und Rechtsstreitigkeiten aus unserer Ge- schäftsbeziehung, soweit zulässig vereinbar, ist Karlsruhe.Sollte eine oder mehrere Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder die Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit im übrigen nicht berührt. Für die- sen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung diejenige wirksame Regelung zu vereinbaren, die den mit der unwirksamen Regelung beab- sichtigten Zweck am nächsten kommt. Gleiches gilt für eine von den Parteien nicht gewollte Regelungslücke. Änderungen, Umstellungen oder Ergänzungen bedürfen in jedem Falle der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen und Absprachen, die den Inhalt dieser Bestimmungen und auch die Vereinbarung über die Schriftform betref- fen, sind in jedem Falle unwirksam.
Gerichtsstand und Schlussbestimmungen. 12.1 Für alle Verträge und Geschäftsbeziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Soweit nicht anders vereinbart, ist Heilbronn Erfüllungsort und Gerichtsstand.
Gerichtsstand und Schlussbestimmungen. Für diese Geschäftsbedingungen, sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Xxxxx Xxxxxx, IT-Dienstleistungen und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Soweit der Kunde Xxxxxxxxxxxx im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts, oder öffentliches Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz von Xxxxx Xxxxxx, IT- Dienstleistungen Gerichtsstand. Xxxxx Xxxxxx, IT-Dienstleistungen ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von Xxxxx Xxxxxx, IT-Dienstleistungen Erfüllungsort. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Mainz, im Xxxx 2012
Gerichtsstand und Schlussbestimmungen. I. PLASMA plus behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Der Kunde wird über die vorgenommenen Änderungen schriftlich informiert.
Gerichtsstand und Schlussbestimmungen. (1) Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen der FA. Arbeitsschutz DIETEL und dem VERTRAGSPARTNER ist nach Xxxx der FA. Arbeitsschutz DIETEL der Geschäftssitz der FA. XXXXXX XXXXXX bzw. der Sitz des VERTRAGSPARTNERS. Für Klagen gegen die FA. Arbeitsschutz DIETEL ist der Geschäftssitz der FA. Arbeitsschutz DIETEL ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.