Gerichtsstandsvereinbarung. 16.1 Gerichtsstand für sämtliche, sich zwischen den Parteien unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, in Ravensburg.
Appears in 4 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen