Gerichtsstandvereinbarung. Alle sich aus dem vorliegenden Vertrag ergebenden Streitigkeiten werden vom sachlich zuständigen Gericht in Wien entschieden. Dies gilt auch für nach Vertragsbeendigung aus diesem Vertrag entstandene Streitigkeiten. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.
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Samples: amainfo.at, Lizenzvertrag
Gerichtsstandvereinbarung. 14.1. Alle sich aus dem vorliegenden Vertrag ergebenden Streitigkeiten werden vom sachlich zuständigen Gericht in Wien entschieden. Dies gilt auch für nach Vertragsbeendigung aus diesem Vertrag entstandene Streitigkeiten. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.
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Samples: b2b.amainfo.at, ama-media.ams3.digitaloceanspaces.com
Gerichtsstandvereinbarung. Alle 14.1. Als Gerichtsstand für alle sich aus dem vorliegenden Vertrag ergebenden Streitigkeiten werden vom wird das sachlich zuständigen zuständige Gericht in Wien entschiedenvereinbart. Dies gilt auch für nach Vertragsbeendigung aus diesem Vertrag entstandene Streitigkeiten. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.
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Gerichtsstandvereinbarung. Alle sich aus dem vorliegenden Vertrag ergebenden Streitigkeiten werden allenfalls nach vorangegangenem Streitbeilegungsverfahren gemäß der jeweiligen Richtlinie vom sachlich zuständigen Gericht in Wien entschieden. Dies gilt auch für nach Vertragsbeendigung aus diesem Vertrag entstandene Streitigkeiten. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.
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Samples: www.wko.at
Gerichtsstandvereinbarung. Alle 13.1. Als Gerichtsstand für alle sich aus dem vorliegenden Vertrag ergebenden Streitigkeiten werden vom wird das sachlich zuständigen zuständige Gericht in Wien entschiedenvereinbart. Dies gilt auch für nach Vertragsbeendigung aus diesem Vertrag entstandene Streitigkeiten. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.
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Samples: Systemvertrag