Gerichtsstandvereinbarung. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Wir haben jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.
Gerichtsstandvereinbarung. 14.1. Alle sich aus dem vorliegenden Vertrag ergebenden Streitigkeiten werden vom sachlich zuständigen Gericht in Wien entschieden. Dies gilt auch für nach Vertragsbeendigung entstandene Streitigkeiten. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.
Gerichtsstandvereinbarung a) Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz unserer Verwaltung – Wildpoldsried – für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart.
b) Ziffer 7. a) gilt auch gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach außerhalb von Deutschland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Dies gilt nicht, sofern der Kunde Verbraucher ist und seinen Wohnsitz bzw. seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union hat. In diesem Fall ist Xxxxx vor dem zuständigen Gericht des Wohnsitzmitgliedstaates zu erheben.
Gerichtsstandvereinbarung. Im Falle von Streitigkeiten ist das für den Sitz des Auftragnehmers zuständige Gericht als Gerichtsstand vereinbart. Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstandvereinbarung. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Wir haben jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen. Für alle gegen einen Verbraucher, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, wegen Streitigkeiten aus diesem Vertrag erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. Für Verbraucher, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen Wohnsitz in Österreich haben, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Gerichtsstandvereinbarung. Die Parteien vereinbaren Tostedt als Gerichtsstand. Darüber hinaus vereinbaren die Parteien Tostedt als Gerichtsstand für den Fall, dass der Frachtführer seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der deutschen ZPO verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Gesetzliche Gerichtsstände bleiben von dieser Vereinbarung unberührt.
Gerichtsstandvereinbarung. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz von XXXXXXXXXX sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. XXXXXXXXXX hat jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.
Gerichtsstandvereinbarung. Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Hannover für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund des Mandatsverhältnis ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Gerichtsstandvereinbarung. 1. Ist der Dauerparker Unternehmer, so wird als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, gleich aus welchem Rechtsgrund, der Geschäftssitz von SWB, mithin Borna, vereinbart, es sei denn, ein anderer Gerichtsstand ist zwingend gesetzlich vorgeschrieben. Städtische Werke Borna GmbH Parkraumverwaltung Xx Xxxxxxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxx Tel.: 00000 000000 (keine Bearbeitung von technischen Störmeldungen) Fax: 00000 000000 Email: xxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxx.xx
Gerichtsstandvereinbarung. 16.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsbeziehung herrührenden Ansprüche ist STUTTGART (für amtsgerichtliche Verfahren AG Stuttgart in 70190), wenn der Besteller, • Kaufmann ist oder • keinen allgemeinen inländischen Gerichtsstand hat oder • nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. XXXXXXXXXX ist auch berechtigt, ein Gericht am Sitz des Bestellers anzurufen.
16.2 Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Bestellers auf Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung von XXXXXXXXXX möglich.
16.3 Erfüllungsort für sämtliche Leistungen des Bestellers und von WECKENMANN ist der Sitz von XXXXXXXXXX.
16.4 Die Vertragssprache ist Deutsch für Verträge mit Bestellern mit Sitz im deutschen Sprachraum und Englisch für alle anderen Verträge mit Bestellern.