Gesamtbeitrag Musterklauseln

Gesamtbeitrag. Die Höhe des Einzelbeitrags, den zu entrichtenden Gesamtbeitrag einschließlich der gesetzlichen Versicherungssteuer und der Zeitraum für den der Beitrag zu zahlen ist, sind im Antrag und im Versicherungsschein ausgewiesen. Gebühren und Kosten für die Aufnahme des Antrages werden nicht erhoben. Im Rahmen eines ordnungsgemäßen Vertragsverlaufs fallen keine wei- teren Kosten an. Wir weisen darauf hin, dass bei Beitragsverzug zusätz- liche Kosten, wie z.B. Mahngebühren entstehen können.
Gesamtbeitrag. 4. Angaben zur Beitragszahlung
Gesamtbeitrag. Die Höhe des Einzelbeitrags, der zu entrichtende Gesamtbeitrag einschließlich der gesetzlichen Versicherungssteuer und der Zeitraum für den der Beitrag zu zahlen ist, sind im Antrag und im Versicherungsschein ausgewiesen.
Gesamtbeitrag. Sämtliche Spar- und Zusatzbeiträge seitens des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers. Vom Stiftungsrat beauftragte Stelle für die Durchführung der beruflichen Vorsorge.
Gesamtbeitrag. Der Gesamtbeitrag setzt sich aus dem Betrag der Entgeltumwandlung nach Ziffer 1 und den vom Arbeitgeber finanzierten Zahlungen nach Zif- fer 2 und 3 wie folgt zusammen:
Gesamtbeitrag. Die Höhe des Gesamtbeitrags der Versicherung einschließlich der derzeit geltenden Versicherungsteuer entnehmen Sie bitte dem Angebot, dem Antrag oder dem Versicherungsschein (Police).
Gesamtbeitrag. Daraus ergeben sich folgende Gesamtbeträge (alphabetischer Reihenfolge der BL): PGD / PSD Betrag PGD Betrag PSD Gesamt Anteil am Gesamtbetrag in % BB 50.750 60.000 110.750 6,33 BE 25.000 20.000 45.000 2,57 BW 73.000 80.000 153.000 8,74 BY 73.000 110.000 183.000 10,46 HB 25.000 20.000 45.000 2,57 HE 62.000 60.000 122.000 6,97 HH 50.750 20.000 70.750 4,04 MV 35.750 45.000 80.750 4,61 NI 73.000 80.000 153.000 8,74 NW1 73.000 80.000 153.000 8,74 NW3 62.000 0 62.000 3,54 RP 62.000 60.000 122.000 6,97 SH 62.000 60.000 122.000 6,97 SL 25.000 30.000 55.000 3,14 SN 62.000 60.000 122.000 6,97 ST 35.750 45.000 80.750 4,61 TH 25.000 45.000 70.000 4,00 Gestaffelt nach der Höhe des Beitrages ergibt sich folgende Darstellung: PGD / PSD Betrag PGD Betrag PSD Gesamt Anteil am Gesamtbetrag in % BE 25.000 20.000 45.000 2,57 HB 25.000 20.000 45.000 2,57 SL 25.000 30.000 55.000 3,14 NW3 62.000 0 62.000 3,54 TH 25.000 45.000 70.000 4,00 HH 50.750 20.000 70.750 4,04 MV 35.750 45.000 80.750 4,61 ST 35.750 45.000 80.750 4,61 BB 50.750 60.000 110.750 6,33 HE 62.000 60.000 122.000 6,97 RP 62.000 60.000 122.000 6,97 SH 62.000 60.000 122.000 6,97 SN 62.000 60.000 122.000 6,97 BW 73.000 80.000 153.000 8,74 NI 73.000 80.000 153.000 8,74 NW1 73.000 80.000 153.000 8,74 BY 73.000 110.000 183.000 10,46 In der graphischen Darstellung ergibt sich folgendes Bild:
Gesamtbeitrag. Wie hoch dein Beitrag ist, kannst du in deinen Vertragsunterlagen/im Versicherungsschein nachlesen. Bei der Ermittlung der Beiträge berücksichtigen wir die von dir im Antrag angegebenen gefahrerheblichen Umstände, also die von dir gemachten Angaben. Diese dokumentieren wir im Versicherungsschein. Ändern sich die Umstände, die du im Antrag angegeben hast, kann sich auch dein Beitrag ändern. Diese Änderungen musst du uns umgehend mitteilen. Der Beitrag enthält die gesetzliche Versicherungssteuer. Über den Beitrag hinausgehende Kosten fallen grundsätzlich nicht an. Kosten für fehlgeschlagene Abbuchungsversuche können wir dir jedoch in Rechnung stellen. Angaben zur Beitragszahlung Je nach Vereinbarung werden die Beiträge entweder durch laufende Zahlungen monatlich oder jährlich im Voraus gezahlt. Bei monatlicher Zahlweise sind die Beiträge wie folgt fällig: - Dein erster Beitrag (Erstbeitrag) wird unverzüglich an dem Tag des Vertragsschlusses fällig. Diese erste Beitragszahlung umfasst die erste Versicherungsperiode (d.h. die ersten zwei Monate ab Beginn des Versicherungsschutzes). - Deine zweite Beitragszahlung erfolgt am 8. des nächsten Monats, der auf den Beginn des Versicherungsschutzes folgt. Bei dieser zweiten Beitragszahlung handelt es sich um eine anteilige Zahlung für die zweite Versicherungsperiode - diese beginnt nach dem Ende der ersten Versicherungsperiode bis zum Ende des jeweiligen laufenden Monats. Du musst also nicht einen vollen Monat zahlen! - Die auf die zweite Versicherungsperiode folgenden Versicherungsperioden laufen jeweils vom 1. eines Kalendermonats bis zum Ende eines Kalendermonats. Die diesbezüglichen Beiträge werden stets am 8. eines Monats für die Versicherungsperiode des darauffolgenden Monats fällig. Bei jährlicher Zahlweise sind die Beiträge wie folgt fällig: - Dein erster Beitrag (Erstbeitrag) wird unverzüglich an dem Tag des Vertragsschlusses fällig. Diese erste Beitragszahlung umfasst die erste Versicherungsperiode (d.h. die ersten zwölf Monate ab Beginn des Versicherungsschutzes). - Die Folgebeiträge werden stets am 8. des Monats fällig, der von deiner vorigen jährlichen Vorauszahlung noch vollständig, d.h. bis Monatsende, erfasst ist. Art der Beitragszahlung / Erfüllung der Zahlungspflicht Laufende Beitragszahlungen sind nur per Abbuchung (zum Beispiel SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte) möglich. Beiträge werden von uns stets an dem Tag (oder an einem darauffolgenden Werktag) abgebucht, an dem diese fällig sind. Du hast zum...

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  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und