Gesamtentschädigung, Kosten aufgrund Weisung. Im Wohnflächenmodell ist die Gesamtentschädigung für versicherte Sachen einschließlich versicherter Kosten auf 300.000 EUR je Versiche- rungsfall begrenzt. Im Versicherungssummenmodell ist diese Gesamt- entschädigung auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten (siehe § 83 Versicherungsvertragsgesetz), die auf unsere Weisung entstanden sind, werden unbegrenzt ersetzt. Im Versicherungssummenmodell gilt zusätzlich: Wird die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag für die Entschädi- gung versicherter Sachen bereits vollständig ausgeschöpft, so werden versicherte Kosten (siehe Nr. 9) darüber hinaus bis zu 10 % der Versi- cherungssumme ersetzt.
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Samples: Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen, Hausratversicherung
Gesamtentschädigung, Kosten aufgrund Weisung. Im Wohnflächenmodell ist die Gesamtentschädigung für versicherte Sachen einschließlich versicherter Kosten auf 300.000 EUR je Versiche- rungsfall begrenzt. Im Versicherungssummenmodell ist diese Gesamt- entschädigung auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten (siehe § 83 Versicherungsvertragsgesetz), die auf unsere Weisung entstanden sind, werden unbegrenzt ersetzt. Im Versicherungssummenmodell gilt zusätzlich: Wird die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag für die Entschädi- gung versicherter Sachen bereits vollständig ausgeschöpft, so werden versicherte Kosten (siehe Nr. 9) darüber hinaus bis zu 10 15 % der Versi- cherungssumme ersetzt.
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Samples: Versicherungsbedingungen, Hausratversicherung
Gesamtentschädigung, Kosten aufgrund Weisung. Im Wohnflächenmodell ist die Gesamtentschädigung Die Entschädigung für versicherte Sachen einschließlich versicherter Kosten ist je Versicherungsfall auf 300.000 EUR je Versiche- rungsfall die verein barte Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag (A.10.2) begrenzt. Im Versicherungssummenmodell ist diese Gesamt- entschädigung auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. Schadenabwendungs- Schadenabwendungs und Schadenminderungskosten (siehe § 83 VersicherungsvertragsgesetzB.4.11), die auf unsere Weisung des Versicherers entstanden sind, werden unbegrenzt ersetzt. Im Versicherungssummenmodell gilt zusätzlich: Wird die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag für die Entschädi- gung Entschädigung versicherter Sachen bereits vollständig ausgeschöpft, so werden versicherte Kosten (siehe Nr. 9A.9) darüber hinaus im BASIS- und OPTIMAL- Tarif bis zu 10 % 20 Prozent und im PLUS-Tarif bis zu 100 Prozent der Versi- cherungssumme Versicherungssumme (A.10.2) ersetzt.
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Samples: Hausratversicherung