Geschäftsabschlüsse Musterklauseln

Geschäftsabschlüsse. 2.1. Geschäftsabschlüsse erfolgen unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Ausführungsmöglichkeit. Aufträge gelten als an- genommen, wenn sie von der Bande für Gestaltung schriftlich bestätigt sind. Sofern der Bande für Gestaltung nach Ver- tragsabschluss Tatsachen in der Person des Käufers bekannt werden, welche die Einhaltung oder Abwicklung des Vertrages erschweren oder vereiteln können, ist die Agentur berechtigt, Sicherheitsleistungen zu verlangen oder vom Vertrag zurückzu- treten. Das Rücktrittsrecht steht der Bande für Gestaltung auch dann zu, wenn die Ausführung der Leistungen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Endprodukt oder dem Auftraggeber, den ethisch-moralischen Grundsätzen nicht entspricht, gegen die guten Sitten verstößt oder zu rechtswidrigen Zwecken miss- braucht wird.
Geschäftsabschlüsse. (1) ISE-Geschäfte im Sinne von Kapitel VI Ziffer 1 kommen an der ISE nur zwischen der Eurex Clearing AG und einem Clearing-Mitglied durch Zusammenführung von Aufträgen an der ISE zustande. Die Eurex Clearing AG macht Clearing-Mitgliedern ein Angebot und schliesst ISE-Geschäfte, sobald im ISE-Handelssystem entsprechende Aufträge bezüglich der gemäß Kapitel VI in das Clearing einbezogenen Wertpapiere zusammengeführt werden, ab. Hierdurch werden die Angebote der entspechenden Handelsteilnehmer der ISE, die der Zusammenführung der Aufträge zu Grunde liegen, angenommen, wodurch zwischen der Eurex Clearing AG und dem jeweiligen Clearing-Mitgliedern unverzüglich Geschäfte zustande kommen. Wenn ein im ISE-Handelssystem zusammengeführter Auftrag für irische Wertpapiere von einem Nicht-Clearing-Mitglied eingegeben wurde, wird dieses Angebot von dem Clearing-Mitglied, welches das Clearing für das Nicht-Clearing-Mitglied übernimmt, angenommen. Zugleich kommt ein entspechendes Geschäft zwischen der Eurex Clearing AG und diesem Clearing-Mitglied zustande. Clearing-Mitglieder haben die vertraglichen Regelungen und Bedingungen solcher ISE-Geschäfte einzuhalten, unabhängig von Regelungen zwischen Clearing- Mitgliedern und Nicht-Clearing-Mitglied, die diese in anderen Vereinbarungen getroffen haben. Alle Geschäfte zwischen der Eurex Clearing AG und Clearing-Mitgliedern bezüglich des Kaufs und Verkaufs von irischen Wertpapieren an der ISE unterliegen dem Recht der Republik Irland. Dies gilt insbesondere für das Zustandekommen und die Gültigkeit dieser Geschäfte,. Für jedes ISE-Geschäft zwischen der Eurex Clearing AG und einem Clearing-Mitglied gilt, dass die Verpflichtung der Eurex Clearing AG und des Clearing-Mitglieds zur Übertragung von Wertpapieren oder zur Leistung von entsprechenden Zahlungen zwecks Erfüllung dieses Geschäftes, im Fall dass seitens des Clearing-Mitgliedes im Rahmen des Abrechnungsverfahrens (Settlement Netting) eine Netto-Abrechnung gewählt wurde, durch die Übertragung der Netto-Anzahl von irischen Wertpapieren der entsprechenden Gattung der Wertpapiere, auf die sich das ISE-Geschäft bezieht und/oder durch Netto-Zahlung des für die Anzahl dieser Wertpapiere zu leistenden Geldbetrages erfüllt wird, der in Übereinstimmung mit den durch CREST vorgegebenen Abwicklungsverfahren (Settlement Netting) als im Abwicklungszeitpunkt der entsprechenden Geschäfte zwischen der Eurex Clearing AG und dem Clearing-Mitglied zu übertragen und/oder zu zahlen errechnet wird...
Geschäftsabschlüsse. (1) Ein Repo-Geschäft bezeichnet einen Kauf/Verkauf von Wertpapieren und deren gleichzeitigen Rückverkauf/-kauf auf Termin. Es setzt sich somit aus einer Kauf- (,,Front-Leg") mit gleichzeitiger Rückkaufvereinbarung (,,Term-Leg") über Wertpapiere gleicher Art und Gattung zu einem bestimmten Termin zusammen.
Geschäftsabschlüsse. Der Agent wird berechtigt erklärt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung als selbständige und rechtlich unabhängige Firma Kaufverträge über die Produkte/Systeme gemäss vorstehender Ziff. 1 abzuschliessen. Er hält sich dabei an die jeweils gültigen Preislisten der ABC und macht deren Allgemeine Vertragsbedingungen zum Vertragsbestandteil der mit den Kunden abgeschlossenen Kaufverträge. Er ist berechtigt, auf den Listenpreisen maximal 5 % Rabatt (Grosskunden mit einem Jahres- umsatz über Fr. 10'000.-- bis 10 % Rabatt) sowie 2 % Skonto bei Zahlung innert 30 Tagen zu gewähren. Der Agent übermittelt die abgeschlossenen Verträge unverzüglich der Auftraggeberin.
Geschäftsabschlüsse. (1) Die aus der Zusammenführung von Aufträgen und Quotes (Matching) in den Systemen der Märkte resultierenden Geschäfte, deren Clearing von der Eurex Clearing AG gemäß den nachfolgenden Kapiteln durchgeführt wird, kommen nur zwischen der Eurex Clearing AG und einem Clearing-Mitglied zustande.
Geschäftsabschlüsse. (1) Die aus der Zusammenführung von Aufträgen und Quotes (Matching) des Clearing- Mitgliedes in den Systemen der Märkte resultierenden Geschäfte, deren Clearing von der Eurex Clearing AG gemäß den nachfolgenden Kapiteln durchgeführt wird, kommen nur zwischen der Eurex Clearing AG und einem Clearing-Mitglied zustande. Diese Geschäfte des Clearing-Mitglieds („CM-Geschäfte“) werden auf von der Eurex Clearing AG für das Clearing-Mitglied gemäß Kapitel I Ziffer 4.1 geführten Konten für CM- Geschäfte verbucht.
Geschäftsabschlüsse. Geschäfte an der Eurex Bonds GmbH kommen nur zwischen der Eurex Clearing AG und einem Clearing - Mitglied zustande; im Übrigen gilt Kapitel I Nummer 1.2.1 Absatz 2 entsprechend.
Geschäftsabschlüsse. (1) Geschäfte an der EurexDeutschland und der Eurex Zürich kommen nur zwischen der Eurex Clearing AG und einem Clearing-Mitglied zustande.
Geschäftsabschlüsse. 31. Der LN verpflichtet sich, dem LG am Ende jedes Geschäftsjahres seine Bilanz sowie seine Gewinn- und Verlustrechnung vorzulegen. Gleichzeitig verpflichtet er sich, dem LG jede in diesem Zusammenhang gewünschte Auskunft zu erteilen.

Related to Geschäftsabschlüsse

  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und