Geschäftsgeschichte und Geschäftsentwicklung der Emittentin Musterklauseln

Geschäftsgeschichte und Geschäftsentwicklung der Emittentin. Die Emittentin wurde 1897 vom Vorarlberger Landtag gegründet und nahm mit 1.1.1899 ihre Geschäftstätigkeit unter der Firma Hypothekenbank des Landes Vorarlberg auf. 1996 wurde die Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank in eine Aktiengesellschaft umgewandelt. Im Jahr 1998 wurde ein deutsches, international tätiges Bankenkonsortium aus Baden-Württemberg Minderheitsaktionär und ist seitdem ein strategischer Partner der Emittentin: Aktuell hält die Austria Beteiligungsgesellschaft mbH (Landesbank Baden-Württemberg und Landeskreditbank Baden-Württemberg Förderbank) 23,1268% der Stammaktien an der Emittentin. Das Land Vorarlberg hält über die Vorarlberger Landesbank-Holding 76,8732% der Stammaktien (und somit der Stimmrechte) an der Emittentin. Die Emittentin versteht sich als regionale Universalbank. Die Emittentin betreibt 15 Filialen in Vorarlberg sowie weitere Standorte in Wien, Graz, Wels und Xx. Xxxxxx (Xxxxxxx). Die Leasing-Tochtergesellschaft mit Hauptsitz in Bozen (Italien) verfügt über weitere Standorte in Treviso und Como (beide Italien). In der Hypo Vorarlberg-Gruppe (wie nachstehend definiert) wurden 2019 im Durchschnitt 719 Mitarbeiter beschäftigt. Der juristische Name der Emittentin lautet "Xxxx Xxxxxxxxxx Bank AG". Die Emittentin verwendet den kommerziellen Namen "Hypo Vorarlberg". Vor dem 1.10.2017 lautete der Firmenwortlaut der Emittentin "Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft". Die Emittentin ist beim Landesgericht Feldkirch als zuständiges Handelsgericht unter der FN 145586 y im Firmenbuch eingetragen. Ihr Legal Entity Identifier (LEI) Code lautet NS54DT27LJMDYN1YFP35. Die Emittentin wurde am 24.8.1996 auf unbestimmte Zeit gegründet.
Geschäftsgeschichte und Geschäftsentwicklung der Emittentin. Die ehemalige Eisenstädter Bank wurde im Jahr 1872 von Rechtsanwalt Xxxxxxxx Xxxxxxxxx und den Kaufleuten Xxxxx Xxxx und Xxxxx Xxxxxx gegründet. Mit Beschluss des Burgenländischen Landtages vom 29.2.1928 wurde die LandesHypothekenanstalt für das Burgenland mit Firmensitz in Wien gegründet. Die Bank wurde in Personalunion mit der Niederösterreichischen Landes-Hypothekenanstalt geführt. Als Hauptaufgabe wurde die Förderung des Geld- und Kreditverkehrs, im Besonderen des Grund- und Kommunalkredites im Land gesehen. Im Jahre 1930 erfolgte die Gründung der ersten Filiale in Eisenstadt. Aufgrund der politischen Ereignisse wurde die Bank im Jahre 1938 aufgelöst und konnte erst 1946 durch einen einstimmigen Beschluss des Burgenländischen Landtages wiedererrichtet werden. Am 1.1.1966 endete die Verwaltungsgemeinschaft mit der Niederösterreichischen Landes-Hypothekenanstalt. Die Leitung der Bank wurde im Burgenland angesiedelt. Im Jahr 1990 wurden Vorarbeiten für die Einbringung des gesamten bankgeschäftlichen Unternehmens nach den Bestimmungen des § 8a KWG in eine neu zugründende Aktiengesellschaft geleistet. Dieser Schritt wurde im Juli 1991 durch die Eintragung der Aktiengesellschaft in das Firmenbuch vollzogen. Im Oktober 1991 erfolgte die Verschmelzung der Eisenstädter Bank mit der LandesHypothekenbank Burgenland. Der Firmenwortlaut wurde im Rahmen dieser Fusion auf EB und HYPO-BANK BURGENLAND AG geändert. Die fusionierte Bank gehört als Hypothekenbank dem Verband der österreichischen Landes- Hypothekenbanken an. Im Zuge der Privatisierungsbestrebungen des Haupteigentümers Land Burgenland wurde am 20.12.2005 aufgrund des Umwandlungsplanes vom 29.3.2005 die EB und HYPO-BANK BURGENLAND AG (FN 126468h) auf die EB & HYPO Vermögensverwaltungs AG (FN 259167d) verschmolzen und der Firmenname auf HYPO- BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft geändert. Gleichzeitig erfolgte ein Rückzug von der Wiener Börse mit dem Ergebnis, dass das Land Burgenland 100% der Aktien der HYPOBANK BURGENLAND Aktiengesellschaft hielt. Im Jahr 2006 erfolgte die Privatisierung der HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft. Am 5.3.2006 gaben die Vertreter der Burgenländischen Landesregierung den einstimmigen Beschluss zum Verkauf der HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft an die Grazer Wechselseitige Versicherung Aktiengesellschaft bekannt. Seit dem Closing zum Kaufvertrag des Landes Burgenland mit der Grazer Wechselseitige Versicherung Aktiengesellschaft zum 12.5.2006 ist die HYPO-BANK BURGENLAND Ak...
Geschäftsgeschichte und Geschäftsentwicklung der Emittentin. 49 5.2 ANGABEN ZU DEN WESENTLICHEN VERÄNDERUNGEN IN DER SCHULDEN- UND FINANZIERUNGSSTRUKTUR DER EMITTENTIN SEIT DEM 31. DEZEMBER 2022 51
Geschäftsgeschichte und Geschäftsentwicklung der Emittentin. Gesetzliche und kommerzielle Bezeichnung der Emittentin Ort der Registrierung der Emittentin, ihrer Registrierungsnummer und Rechtsträgerkennung (LEI) Datum der Gründung der Gesellschaft, Existenzdauer und Geschäftsjahr Sitz, Rechtsform, Anschrift und Handelsregisterdaten, Rechtsordnung, Website

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

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