Geschäftspraktiken. Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien in Bezug auf Geschäftspraktiken richten sich nach Artikel IX GATS, der hiermit zum Bestandteil dieses Kapitels erklärt wird.
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Samples: Freihandelsabkommen, Freihandelsabkommen, Freihandelsabkommen
Geschäftspraktiken. Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien in Bezug auf Geschäftspraktiken richten rich- ten sich nach Artikel IX GATS, der hiermit zum Bestandteil dieses Kapitels erklärt wird.
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Samples: Freihandelsabkommen