Common use of Geschäftspraktiken Clause in Contracts

Geschäftspraktiken. 1. Die Vertragsparteien anerkennen, dass gewisse Geschäftspraktiken von Dienst- leistungserbringern, soweit sie nicht unter Artikel 3.11 (Monopole und Dienstleis- tungserbringer mit ausschliesslichen Rechten) fallen, den Wettbewerb behindern und damit den Dienstleistungshandel beschränken können. 2. Jede Vertragspartei nimmt auf Xxxxxx einer anderen Vertragspartei Konsultatio- nen mit dem Ziel auf, die in Absatz 1 genannten Praktiken zu beseitigen. Die Ver- tragspartei, an die der Antrag gerichtet wird, prüft diesen gründlich und wohlwol- lend und wirkt dadurch mit, dass sie öffentlich zugängliche, nicht vertrauliche Informationen von Belang für die betreffende Angelegenheit zur Verfügung stellt. Die Vertragspartei, an die der Antrag gerichtet wird, gibt der antragstellenden Ver- tragspartei ferner vorbehältlich ihrer innerstaatlichen Gesetze und Regelungen sowie des Abschlusses einer befriedigenden Übereinkunft über die Wahrung der Vertrau- lichkeit durch die antragstellende Vertragspartei weitere verfügbare Informationen.

Appears in 1 contract

Samples: Freihandelsabkommen

Geschäftspraktiken. 1. Die Vertragsparteien anerkennen, dass gewisse Geschäftspraktiken von Dienst- leistungserbringern, soweit sie nicht unter Artikel 3.11 (Monopole und Dienstleis- tungserbringer mit ausschliesslichen Rechten) 8.10 fallen, den Wettbewerb behindern und damit den Dienstleistungshandel beschränken können. 2. Jede Vertragspartei nimmt auf Xxxxxx einer Antrag der anderen Vertragspartei Konsultatio- nen Konsultationen mit dem Ziel auf, die in Absatz 1 genannten Praktiken zu beseitigen. Die Ver- tragsparteiVertrags- partei, an die der Antrag gerichtet wird, prüft diesen gründlich und wohlwol- lend wohlwollend und wirkt dadurch mit, dass sie öffentlich zugängliche, nicht vertrauliche Informationen von Belang für die betreffende Angelegenheit zur Verfügung stellt. Die VertragsparteiVertragspar- tei, an die der Antrag gerichtet wird, gibt der antragstellenden Ver- tragspartei Vertragspartei ferner vorbehältlich ihrer innerstaatlichen Gesetze Rechtsvorschriften und Regelungen sowie des Abschlusses einer eines befriedigenden Übereinkunft Abkommens über die Wahrung der Vertrau- lichkeit Vertraulichkeit durch die antragstellende antrag- stellende Vertragspartei weitere verfügbare Informationen.

Appears in 1 contract

Samples: Freihandelsabkommen

Geschäftspraktiken. 1. Die Vertragsparteien anerkennen, dass gewisse Geschäftspraktiken von Dienst- leistungserbringernDienstleistungserbringern, soweit sie nicht unter Artikel 3.11 (Monopole und Dienstleis- tungserbringer Dienstleistungserbringer mit ausschliesslichen Rechten) fallen, den Wettbewerb behindern und damit den Dienstleistungshandel beschränken können. 2. Jede Vertragspartei nimmt auf Xxxxxx einer anderen Vertragspartei Konsultatio- nen Konsultationen mit dem Ziel auf, die in Absatz 1 genannten Praktiken zu beseitigen. Die Ver- tragsparteiVertragspartei, an die der Antrag gerichtet wird, prüft diesen gründlich und wohlwol- lend wohlwollend und wirkt dadurch mit, dass sie öffentlich zugängliche, nicht vertrauliche Informationen von Belang für die betreffende Angelegenheit zur Verfügung stellt. Die Vertragspartei, an die der Antrag gerichtet wird, gibt der antragstellenden Ver- tragspartei Vertragspartei ferner vorbehältlich ihrer innerstaatlichen Gesetze und Regelungen sowie des Abschlusses einer befriedigenden Übereinkunft über die Wahrung der Vertrau- lichkeit Vertraulichkeit durch die antragstellende Vertragspartei weitere verfügbare Informationen.

Appears in 1 contract

Samples: Freihandelsabkommen

Geschäftspraktiken. 1. Die Vertragsparteien anerkennen, dass gewisse Geschäftspraktiken von Dienst- leistungserbringern, soweit sie nicht unter Artikel 3.11 (Monopole und Dienstleis- tungserbringer mit ausschliesslichen Rechten) 51 fallen, den Wettbewerb behindern behin- dern und damit den Dienstleistungshandel beschränken können. 2. Jede Unbeschadet des 10. Kapitels nimmt eine Vertragspartei nimmt auf Xxxxxx einer Antrag der anderen Vertragspartei Konsultatio- nen mit dem Ziel Konsultationen auf, um die in Absatz 1 genannten Praktiken zu beseitigen. Die Ver- tragsparteiVertragspartei, an die der Antrag gerichtet wird, prüft diesen gründlich gründ- lich und wohlwol- lend wohlwollend und wirkt dadurch mit, dass sie öffentlich zugängliche, nicht vertrauliche Informationen von Belang für die betreffende Angelegenheit zur Verfügung Verfü- gung stellt. Die Vertragspartei, an die der Antrag gerichtet wird, gibt der antragstellenden Ver- tragspartei antragstel- lenden Vertragspartei ferner vorbehältlich ihrer innerstaatlichen Gesetze ihres Rechts und Regelungen sowie des Abschlusses einer eines befriedigenden Übereinkunft Abkommens über die Wahrung der Vertrau- lichkeit Vertraulichkeit durch die antragstellende antrag- stellende Vertragspartei weitere verfügbare Informationen.

Appears in 1 contract

Samples: Freihandelsabkommen