Gesetzesvorbehalt. Für den Fall einer Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes oder anderer hoch- schulrechtlicher Vorschriften nach Vertragsabschluss sind die im Vertrag getroffenen Vereinbarungen im Sinne des neuen Gesetzes zu interpretieren. Hierüber findet zwischen den Hochschulen und dem für Wissenschaft zuständigen Mitglied des Senats eine Verständigung statt, die dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnis zu geben ist. Berlin, den .................................................. ................................................... Der Regierende Bürgermeister Präsident der von Berlin Technischen Universität Berlin
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Gesetzesvorbehalt. Für den Fall einer Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes oder anderer hoch- schulrechtlicher Vorschriften nach Vertragsabschluss sind die im Vertrag getroffenen Vereinbarungen im Sinne des neuen Gesetzes zu interpretieren. Hierüber findet zwischen den Hochschulen und dem für Wissenschaft zuständigen Mitglied des Senats eine Verständigung statt, die dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnis zu geben ist. Berlin, den .................................................. ................................................... ................................................. ........................................................ Der Regierende Bürgermeister Präsident der Hochschule für von Berlin Technischen Universität Wirtschaft und Recht Berlin
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Gesetzesvorbehalt. Für den Fall einer Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes oder anderer hoch- schulrechtlicher Vorschriften nach Vertragsabschluss sind die im Vertrag getroffenen Vereinbarungen im Sinne des neuen Gesetzes zu interpretieren. Hierüber findet zwischen den Hochschulen und dem für Wissenschaft zuständigen Mitglied des Senats eine Verständigung statt, die dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnis zu geben ist. Berlin, den .................................................. ................................................... ................................................. ........................................................ Der Regierende Bürgermeister Präsident der Hochschule für Technik von Berlin Technischen Universität und Wirtschaft Berlin
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Gesetzesvorbehalt. Für den Fall einer Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes oder anderer hoch- schulrechtlicher Vorschriften nach Vertragsabschluss sind die im Vertrag getroffenen Vereinbarungen im Sinne des neuen Gesetzes zu interpretieren. Hierüber findet zwischen den Hochschulen und dem für Wissenschaft zuständigen Mitglied des Senats eine Verständigung statt, die dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnis zu geben ist. Berlin, den .................................................. ................................................... ................................................. ........................................................ Der Regierende Bürgermeister Präsident der von Berlin Technischen Freien Universität BerlinBerlin Anlagen:
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