Common use of Gesondert versicherbar Clause in Contracts

Gesondert versicherbar. Soweit dies vereinbart ist, ersetzt der Versicherer bis zum jeweils vereinbarten Betrag die infolge eines Versicherungs­ falls notwendigen Kosten für a) zusätzliche Leistungen, um die sich das Liefern und Montieren von versicherten Sachen durch deren Lage verteuert (z.B. Kran­ oder Gerüstkosten), b) die Erneuerung von Anstrich, Malereien, Schriften, Ver­ zierungen, Lichtfilterlacken und Folien auf den versi­ cherten Sachen (siehe § 3 Nr. 1. „Versicherte Sachen“), c) das Beseitigen und Wiederanbringen von Sachen, die das Einsetzen von Ersatzscheiben behindern (z.B. Schutzgitter, Schutzstangen, Markisen usw.), d) die Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Be­ schlägen, Mauerwerk, Schutz­ und Alarmeinrichtungen. Versicherungsort sind die in dem Versicherungsschein be­ zeichneten Gebäude oder Räume von Gebäuden. Darüber hinaus werden auch privat genutzte Garagen dem Versiche­ rungsort zugerechnet, soweit sich diese zumindest in der Nähe des Versicherungsorts befinden. Zum Versicherungs­ ort zählen keine Nebengebäude. Soweit Versicherungsschutz für bewegliche Sachen verein­ bart ist, besteht dieser nur innerhalb des Versicherungsorts.

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Samples: Glasversicherung

Gesondert versicherbar. Soweit dies vereinbart ist, ersetzt der Versicherer bis zum jeweils vereinbarten Betrag die infolge eines Versicherungs­ falls Versicherungsfalls notwendigen Kosten für a) zusätzliche Leistungen, um die sich das Liefern und Montieren von versicherten Sachen durch deren Lage verteuert (z.B. Kran­ z. X. Xxxx- oder Gerüstkosten), b) die Erneuerung von Anstrich, Malereien, Schriften, Ver­ zierungenVerzierun- gen, Lichtfilterlacken und Folien auf den versi­ cherten versicherten Sachen (siehe Abschnitt A § 3 Nr. 1. „Versicherte Sachen“AGlB der Continentale), c) das Beseitigen und Wiederanbringen von Sachen, die das Einsetzen von Ersatzscheiben behindern (z.z. B. Schutzgitter, Schutzstangen, Markisen usw.), d) die Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Be­ schlägenBeschlägen, Mauerwerk, Schutz­ Schutz- und Alarmeinrichtungen. Versicherungsort sind die in dem Versicherungsschein be­ zeichneten bezeichneten Gebäude oder Räume von Gebäuden. Darüber hinaus werden auch privat genutzte Garagen dem Versiche­ rungsort zugerechnet, soweit sich diese zumindest in der Nähe des Versicherungsorts befinden. Zum Versicherungs­ ort zählen keine Nebengebäude. Soweit Versicherungsschutz für bewegliche Sachen verein­ bart vereinbart ist, besteht dieser nur innerhalb des Versicherungsorts.

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Samples: Glas /Werbeanlagenversicherung

Gesondert versicherbar. Soweit dies vereinbart ist, ersetzt der Versicherer bis zum jeweils vereinbarten vereinbar- ten Betrag die infolge eines Versicherungs­ falls Versiche- rungsfalles notwendigen Kosten für a) zusätzliche Leistungen, um die sich das Liefern und Montieren von versicherten Sachen durch deren Lage verteuert (z.B. Kran­ z. X. Xxxx- oder GerüstkostenGe- rüstkosten), b) die Erneuerung von Anstrich, Malereien, Schriften, Ver­ zierungenVerzierungen, Lichtfilterlacken und Folien auf den versi­ cherten versicherten Sachen (siehe § 3 Nr. 1. „Versicherte Ver- sicherte Xxxxxx und nicht versi- cherte Sachen), c) das Beseitigen und Wiederanbringen Wiederanbrin- gen von Sachen, die das Einsetzen von Ersatzscheiben behindern (z.z. B. Schutzgitter, Schutzstangen, Markisen usw.), d) die Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Be­ schlägenBeschlägen, MauerwerkMau- erwerk, Schutz­ Schutz- und AlarmeinrichtungenAlarmeinrich- tungen. Versicherungsort sind die in dem Versicherungsschein be­ zeichneten Gebäude bezeichneten Ge- bäude oder Räume von Gebäuden. Darüber hinaus werden auch privat genutzte Garagen dem Versiche­ rungsort zugerechnet, soweit sich diese zumindest in der Nähe des Versicherungsorts befinden. Zum Versicherungs­ ort zählen keine Nebengebäude. Soweit Versicherungsschutz für bewegliche be- wegliche Sachen verein­ bart vereinbart ist, besteht be- steht dieser nur innerhalb des VersicherungsortsVersi- cherungsortes.

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Samples: Gewerbe Gebäudeversicherung

Gesondert versicherbar. Soweit dies vereinbart ist, ersetzt der Versicherer bis zum jeweils vereinbarten Betrag die infolge eines Versicherungs­ falls Versicherungsfalls notwendigen tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen Kosten für a) zusätzliche Leistungen, um die sich das Liefern und Montieren von versicherten versicher- ten Sachen durch deren Lage verteuert (z.B. Kran­ z. X. Xxxx- oder Gerüstkosten), b) die Erneuerung von AnstrichAnstrichen, Malereien, Schriften, Ver­ zierungenVerzierungen, Lichtfilterlacken und Folien auf den versi­ cherten versicherten Sachen (siehe § 3 Nr. 1. „Versicherte Sachen“3), c) das Beseitigen und Wiederanbringen von Sachen, die das Einsetzen von Ersatzscheiben behindern (z.z. B. Schutzgitter, Schutzstangen, Markisen usw.), d) die Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Be­ schlägenBeschlägen, Mauerwerk, Schutz­ Schutz- und Alarmeinrichtungen. § 5 - Versicherungsort Versicherungsort sind die in dem Versicherungsschein be­ zeichneten bezeichneten Gebäude oder Räume von Gebäuden. Darüber hinaus werden auch privat genutzte Garagen dem Versiche­ rungsort zugerechnet, soweit sich diese zumindest in der Nähe des Versicherungsorts befinden. Zum Versicherungs­ ort zählen keine Nebengebäude. Soweit Versicherungsschutz für bewegliche Sachen verein­ bart vereinbart ist, besteht dieser nur innerhalb des Versicherungsorts.. § 6 - Anpassung der Versicherung

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Samples: Wohngebäude Und Glasversicherungen