Gewerberäume-Rechtsschutz. Sie haben im Gewerberäume-Rechtsschutz Versicherungs- schutz, wenn Sie die im Versicherungsschein genannten Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile selbst nutzen, als: – Eigentümer, – Mieter oder Vermieter, – Pächter oder Verpächter, – sonstiger Nutzungsberechtigter (Beispiel: Wohnrecht).
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