Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel. 1. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen) behält sich BKF seine eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von BKF Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag BKF nicht erteilt wird, diesem auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. 2. Sofern nicht anders vereinbart, ist BKF verpflichtet, die Lieferung im Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die von BKF erbrachten, vertragsgemäß genutzten Lieferungen gegen den Besteller berechtigte Ansprüche erhebt, haftet BKF gegenüber dem Besteller wie folgt: a. BKF wird nach seiner Xxxx und auf seine Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen; der Besteller gewährt BKF eine dafür angemessene Frist. Ist dies BKF nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Besteller die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu; b. Die Pflicht von BKF zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Art. X; c. Die vorstehend genannten Verpflichtungen von BKF bestehen nur, soweit der Besteller BKF über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und BKF alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Besteller die Nutzung der Ware aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist. 3. Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat. 4. Ansprüche des Bestellers sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Bestellers, durch eine von BKF nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung vom Besteller verändert oder zusammen mit nicht von BKF gelieferten Produkten eingesetzt wird. 5. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die in Nr. a. geregelten Ansprüche des Bestellers im Übrigen die Bestimmungen des Art. X, Nr. 3, 4, 8 bis 13 entsprechend. Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen des Art. X entsprechend.
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Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel. 1. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen) behält sich BKF seine eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von BKF Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag BKF nicht erteilt wird, diesem auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
2. 8.1 Sofern nicht anders vereinbart, ist BKF der Lieferer verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die von BKF erbrachtenvom Lieferer erbrachte, vertragsgemäß genutzten genutzte Lieferungen gegen den Besteller berechtigte Ansprüche erhebt, haftet BKF der Lieferer gegenüber dem Besteller innerhalb der in Art. 7 Nr. 2 bestimmten Frist wie folgt:
a. BKF a) Der Lieferer wird nach seiner Xxxx und auf seine Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen; der Besteller gewährt BKF eine dafür angemessene Frist. Ist dies BKF dem Lieferer nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Besteller die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu;.
b. Die Pflicht von BKF zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Art. X;
c. b) Die vorstehend genannten Verpflichtungen von BKF des Lieferers bestehen nur, soweit der Besteller BKF den Lieferer über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und BKF dem Lieferer alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Besteller die Nutzung der Ware Lieferung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.
3. 8.2 Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat.
4. 8.3 Ansprüche des Bestellers sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Bestellers, durch eine von BKF vom Lieferer nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung vom Besteller verändert oder zusammen mit nicht von BKF vom Lieferer gelieferten Produkten eingesetzt wird.
5. 8.4 Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die in Nr. a. 1a) geregelten Ansprüche des Bestellers im Übrigen die Bestimmungen des Art. X, 7 Nr. 3, 4, 8 bis 13 5 und 6 entsprechend. .
8.5 Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen des Art. X 7 entsprechend.
8.6 Weitergehende oder andere als die in diesem Artikel geregelten Ansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, gegen den Lieferer und dessen Erfüllungsgehilfen wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, soweit nicht wegen Vorsatzes oder einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Zusicherung der Abwesenheit eines Mangels gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
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Samples: Addendum
Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel. 1. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen) behält sich BKF seine eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von BKF Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag BKF nicht erteilt wird, diesem auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
2. Sofern nicht anders vereinbart, ist BKF verpflichtet, die Lieferung im Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von gewerb- lichen Schutzrechten und/oder Urheberrechten Drit- ter (im Folgenden: Schutzrechte) durch die von BKF erbrachtenHekatron erbrachte, vertragsgemäß genutzten genutzte Lieferungen gegen ge- gen den Besteller berechtigte Ansprüche erhebt, haftet BKF haf- tet Hekatron gegenüber dem Besteller innerhalb der in Art. X Nr. 2 bestimmten Frist wie folgt:
a. BKF a) Xxxxxxxx wird nach seiner Xxxx und auf seine Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen; der Besteller gewährt BKF eine dafür angemessene Fristaustau- schen. Ist dies BKF Xxxxxxxx nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Besteller die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu;.
b. b) Die Pflicht von BKF Hekatron zur Leistung von Schadensersatz Scha- densersatz richtet sich nach Art. X;XIII.
c. c) Die vorstehend genannten Verpflichtungen von BKF Xxxxxxxx bestehen nur, soweit der Besteller BKF He- katron über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und BKF Hekatron alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen Vergleichsverhand- lungen vorbehalten bleiben. Stellt der Besteller die Nutzung der Ware Lieferung aus Schadensminderungs- Schadensminde- rungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis Aner- kenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden verbun- den ist.
2. Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, so- weit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat.
3. Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat.
4. Ansprüche des Bestellers sind ferner ausgeschlossenausgeschlos- sen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle spezi- elle Vorgaben des Bestellers, durch eine von BKF Hekat- ron nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung vom Besteller verändert oder zusammen mit nicht von BKF gelieferten Hekatron ge- lieferten Produkten eingesetzt wird.
54. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die in Nr. a. 1 a) geregelten Ansprüche des Bestellers im Übrigen die Bestimmungen des Art. X, X Nr. 3, 4, 5 und 8 bis 13 entsprechend.
5. Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen des Art. X entsprechend.
6. Weitergehende oder andere als die in diesem Art. XI geregelten Ansprüche des Bestellers gegen Hekat- ron und dessen Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel. EDENOR0012-5116-1_DE_EN
1. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen) behält sich BKF seine eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von BKF Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag BKF nicht erteilt wird, diesem auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
2. Sofern nicht anders vereinbart, ist BKF der Anbieter verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die von BKF erbrachtenvom Anbieter erbrachte, vertragsgemäß genutzten genutzte Lieferungen gegen den Besteller Kunde berechtigte Ansprüche erhebt, haftet BKF der Anbieter gegenüber dem Besteller Kunde innerhalb der in Art. XI Nr. 2 bestimmten Frist wie folgt:
a. BKF a) Der Anbieter wird nach seiner Xxxx und auf seine Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen; der Besteller gewährt BKF eine dafür angemessene Frist. Ist dies BKF dem Anbieter nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Besteller Kunden die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu;.
b. b) Die Pflicht von BKF des Anbieters zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Art. X;XIV.
c. c) Die vorstehend genannten Verpflichtungen von BKF des Anbieters bestehen nur, soweit der Besteller BKF Kunde den Anbieter über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und BKF dem Anbieter alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Besteller Kunde die Nutzung der Ware Lieferung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.
32. Ansprüche des Bestellers Kunden sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat.
43. Ansprüche des Bestellers Kunden sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des BestellersKunden, durch eine von BKF vom Anbieter nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung vom Besteller Kunden verändert oder zusammen mit nicht von BKF vom Anbieter gelieferten Produkten eingesetzt wird.
54. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die in Nr. a. 1a) geregelten Ansprüche des Bestellers Kunden im Übrigen die Bestimmungen des der Art. X, XI Nr. 3, 4, 8 bis 13 5 und 9 entsprechend.
5. Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen des der Art. X XI entsprechend.
6. Weitergehende oder andere als die in diesem Art. XII. geregelten Ansprüche des Kunden gegen den Anbieter und dessen Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel. 1. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen) behält sich BKF seine eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von BKF Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag BKF nicht erteilt wird, diesem auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
211.1. Sofern nicht anders vereinbart, ist BKF FUJIFILM verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die von BKF erbrachtenFUJIFILM erbrachte, vertragsgemäß genutzten vertragsmäßig genutzte Lieferungen gegen den Besteller Vertragspartner berechtigte Ansprüche erhebt, haftet BKF FUJIFILM gegenüber dem Besteller Vertragspartner innerhalb der in Ziff. 8.12. bestimmten Frist wie folgt:
a. BKF FUJIFILM wird nach seiner Xxxx und auf seine Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen; der Besteller gewährt BKF eine dafür angemessene Frist. Ist dies BKF nicht zu angemessenen Bedingungen nicht möglich, stehen dem Besteller Vertragspartner die gesetzlichen Rücktritts- oder und Minderungsrechte zu;.
b. Die Pflicht von BKF FUJIFILM zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach ArtZiff. X;8.9.-8.12.
c. Die vorstehend genannten Verpflichtungen von BKF FUJIFILM bestehen nur, soweit der Besteller BKF Vertragspartner FUJIFILM über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und BKF FUJIFILM alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Besteller Vertragspartner die Nutzung der Ware Lieferung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.
311.2. Ansprüche des Bestellers Vertragspartners sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat.
411.3. Ansprüche des Bestellers Vertragspartners sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des BestellersVertragspartners, durch eine von BKF vom FUJIFILM nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung vom Besteller Vertragspartner verändert oder zusammen mit nicht von BKF FUJIFILM gelieferten Produkten eingesetzt wird.
511.4. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die in Nr. a. Ziff.
11.1 geregelten Ansprüche des Bestellers Vertragspartners im Übrigen die Bestimmungen des ArtBedingungen der Ziff. X, Nr10. 3, 4, 8 bis 13 entsprechend. Bei Gleiches gilt bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten Rechtsmängel. Weitergehende oder andere als die Bestimmungen in die in dieser Ziff. 11. geregelten Ansprüche des Art. X entsprechendVertragspartners gegen FUJIFILM und dessen Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen.
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Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel. 1. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen) behält sich BKF seine eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von BKF Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag BKF nicht erteilt wird, diesem auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
2. Sofern nicht anders vereinbart, ist BKF der Lieferer verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die von BKF erbrachtenvom Lieferer erbrachte, vertragsgemäß genutzten ge- nutzte Lieferungen gegen den Besteller berechtigte Ansprüche erhebt, haftet BKF der Lieferer gegenüber dem Besteller innerhalb der in Art. VIII Nr. 2 bestimmten Frist wie folgt:
a. BKF a) Der Lieferer wird nach seiner Xxxx und auf seine Kosten für die betreffenden Lieferungen Lie- ferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen; der Besteller gewährt BKF eine dafür angemessene Frist. Ist dies BKF dem Lieferer nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Besteller die gesetzlichen gesetzli- chen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu;.
b. b) Die Pflicht von BKF des Lieferers zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Art. X;XII.
c. c) Die vorstehend genannten Verpflichtungen von BKF des Lieferers bestehen nur, soweit so- weit der Besteller BKF den Lieferer über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche An- sprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und BKF dem Lieferer alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten vor- behalten bleiben. Stellt der Besteller die Nutzung der Ware Lieferung aus Schadensminderungs- Scha- densminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis Aner- kenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.
32. Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung Schutzrechtsver- letzung zu vertreten hat.
43. Ansprüche des Bestellers sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung Schutzrechts- verletzung durch spezielle Vorgaben des Bestellers, durch eine von BKF vom Lieferer nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung Liefe- rung vom Besteller verändert oder zusammen mit nicht von BKF vom Lieferer gelieferten Produkten eingesetzt wird.
54. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die in Nr. a. 1a) geregelten Ansprüche An- sprüche des Bestellers im Übrigen die Bestimmungen des Art. X, VIII Nr. 3, 4, 8 bis 13 5 und 9 entsprechend.
5. Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen des Art. X VIII entsprechend.
6. Weitergehende oder andere als die in diesem Art. IX geregelten Ansprüche des Bestellers gegen den Lieferer und dessen Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel. 1. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen) behält sich BKF seine eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von BKF Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag BKF nicht erteilt wird, diesem auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
2. Sofern nicht anders vereinbart, ist BKF verpflichtet, die Lieferung im Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringen6.1. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten (im Folgenden: „Schutzrechte“) durch die im Land des Lieferorts vertragsgemäß genutzte Software und Leistungen von BKF erbrachten, vertragsgemäß genutzten Lieferungen EXWE gegen den Besteller Kunden berechtigte Ansprüche erhebt, haftet BKF EXWE gegenüber dem Besteller Kunden innerhalb der in Ziffer 5.1 (Sachmängelgewährleistung für Werkleistungen / Verjährung) bestimmten Frist wie folgt:
a. BKF a) EXWE ist berechtigt, innerhalb angemessener Frist durch schriftliche Anzeige gegenüber dem Kunden die außergerichtliche und gerichtliche Verteidigung gegen die geltend gemachten Ansprüche in enger Abstimmung mit dem Kunden zu übernehmen.
b) Wünscht EXWE die Übernahme der Verteidigung, wird ihr der Kunde hierzu alle erforderlichen Ermächtigungen und Befugnisse erteilen.
c) EXWE kann nach seiner eigener Xxxx und auf seine ihre Kosten für die betreffenden Lieferungen betreffend erbrachten Arbeiten und Leistungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie erwirken oder die betroffenen Arbeiten und Leistungen ohne bzw. nur mit für den Kunden zumutbaren Auswirkungen so ändernändern oder ersetzen, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen; der Besteller gewährt BKF eine dafür angemessene Frist. Ist dies BKF EXWE nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Besteller Kunden die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu;.
b. d) Die Pflicht von BKF EXWE zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach ArtZiffer 7. X;(Haftung).
c. e) Die vorstehend genannten Verpflichtungen von BKF EXWE bestehen nur, soweit der Besteller BKF Kunde EXWE über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigtinformiert, eine Verletzung nicht anerkennt und BKF EXWE alle Vergleichsverhandlungen und Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt Sofern der Besteller Kunde die Nutzung der Ware erbrachten Arbeiten und Leistungen zur Schadensminderung oder aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen anderen Gründen eineinstellt, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung hierin kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden istliegt.
36.2. Der Kunde wird EXWE bei der Abwehr der geltend gemachten Ansprüche in zumutbarem Umfang unterstützen. Übernimmt der Kunde die Abwehr der geltend gemachten Ansprüche, wird ihn EXWE hierbei in einem zumutbaren Umfang unterstützen.
6.3. Sofern nicht anders vereinbart, ist EXWE nicht verpflichtet, die Leistung in einem anderen Land, als dasjenige in dem die jeweilige Leistung vereinbarungsgemäß erbracht wird, ohne Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (Schutzrechte) zu erbringen.
6.4. Ansprüche des Bestellers Kunden sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat.
46.5. Ansprüche des Bestellers Kunden sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch eine von EXWE nicht vorhersehbare Verwendung, durch spezielle Vorgaben des Bestellers, Kunden oder durch eine kundenseitige Veränderung der erbrachten Arbeiten und Leistungen von BKF nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch EXWE verursacht wird, dass die Lieferung vom Besteller verändert oder zusammen mit nicht von BKF gelieferten Produkten eingesetzt wirdwurde.
56.6. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für Weitergehende Ansprüche als die in Nr. a. dieser Ziffer 6 (Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel) geregelten Ansprüche des Bestellers Kunden wegen einer Verletzung von Schutzrechten Dritter sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Übrigen Fall von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die Bestimmungen ordnungsgemäße Durchführung des Art. XVertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte sowie bei der Verletzung des Körpers, Nr. 3der Gesundheit, 4, 8 bis 13 entsprechend. Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen des Art. X entsprechendLebens und im Falle einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
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Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel. 1. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen) behält sich BKF seine eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von BKF Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag BKF nicht erteilt wird, diesem auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
2. 7.1 Sofern nicht anders vereinbart, ist BKF der Verkäufer verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferorts Lieferortes frei von gewerblichen Schutzrechten Schutz- und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: fol- genden „Schutzrechte“) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die von BKF erbrachtenvom Lieferer erbrachte, vertragsgemäß genutzten genutzte Lieferungen gegen ge- gen den Besteller Käufer berechtigte Ansprüche erhebt, haftet BKF der Verkäufer gegenüber dem Besteller Käu- fer innerhalb der in vorstehend Ziffer 6.3 bestimmten Frist wie folgt:
a. BKF a) Der Verkäufer wird nach seiner eigener Xxxx und auf seine eigene Kosten für die betreffenden Lieferungen Lieferun- gen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen; der Besteller gewährt BKF eine dafür angemessene Frist. Ist dies BKF nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, so stehen dem Besteller Käufer die gesetzlichen Rücktritts- oder Rücktritt- und Minderungsrechte zu;. Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der Käufer nicht verlangen.
b. Die Pflicht von BKF zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Art. X;b) Für etwaige Schadensersatzansprüche gelten die Bestimmungen der Ziffer 8.
c. c) Die vorstehend genannten Verpflichtungen von BKF des Verkäufers bestehen nur, soweit der Besteller BKF Käufer den Verkäufer über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und BKF dem Verkäufer alle Abwehrmaßnahmen Abwehr- maßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Besteller Käufer die Nutzung der Ware Lieferung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.
3. 7.2 Ansprüche des Bestellers Käufers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat.
4. 7.3 Ansprüche des Bestellers Käufers sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des BestellersKäufers, durch eine von BKF vom Verkäufer nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung vom Besteller Käufer verändert oder zusammen mit nicht von BKF vom Verkäufer gelieferten Produkten Waren eingesetzt wird.
5. 7.4 Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die in Nr. a. 7.1 a geregelten Ansprüche des Bestellers Käufers im Übrigen die Bestimmungen des Art. X, Nr. 3, 4, 8 bis 13 entsprechend. der Ziffern 6.5 und 6.10.
7.5 Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen der Ziffer 6 entspre- chend.
7.6 Weitergehende oder andere als die in dieser Ziffer 7 geregelte Ansprüche des Art. X entsprechendKäufers gegen den Verkäufer und die Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind aus- geschlossen.
7.7 Im Falle der arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme ei- ner Garantie einer Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs im Sin- ne von § 444 BGB (Erklärung des Verkäufers, dass der Kaufgegenstand bei Gefahr- übergang eine bestimmte Eigenschaft hat und dass der Verkäufer verschuldensabhängig für alle Folgen ihres Fehlens einstehen will) richten sich die Rechte des Käufers aus- schließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
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Samples: Liefer Und Zahlungsbedingungen
Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel. 1. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen) behält sich BKF seine eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von BKF Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag BKF nicht erteilt wird, diesem auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
2. Sofern nicht anders vereinbart, ist BKF der Lieferant verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die von BKF erbrachten, vom Lieferanten erbrachte vertragsgemäß genutzten genutzte Lieferungen gegen ge- gen den Besteller berechtigte Ansprüche erhebt, haftet BKF der Lieferant gegenüber dem Besteller Be- steller innerhalb der in Art. VIII Nr. 2 bestimmten Frist wie folgt:
a. BKF a) Der Lieferant wird nach seiner Xxxx und auf seine Kosten für die betreffenden Lieferungen Liefe- rungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen; der Besteller gewährt BKF eine dafür angemessene Frist. Ist dies BKF dem Lieferanten nicht zu angemessenen angemesse- nen Bedingungen möglich, stehen dem Besteller die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu;.
b. b) Die Pflicht von BKF des Lieferanten zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Art. X;XI.
c. c) Die vorstehend genannten Verpflichtungen von BKF des Lieferanten bestehen nur, soweit der Besteller BKF den Lieferanten über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich un- verzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und BKF dem Liefe- ranten alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Besteller die Nutzung der Ware Lieferung aus Schadensminderungs- oder sonstigen sons- tigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.
32. Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat.
43. Ansprüche des Bestellers sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Bestellers, durch eine von BKF vom Lieferanten nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung vom Besteller verändert oder zusammen mit nicht von BKF vom Lieferanten gelieferten Produkten eingesetzt wird.
4. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Handbüchern und anderen Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen) behält sich der Lieferant seine eigentums- und urheberrechtli- chen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Lieferanten Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag dem Lieferanten nicht erteilt wird, diesem auf Verlangen unverzüglich zurück- zugeben. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Unterlagen des Bestellers; diese dür- fen jedoch solchen Dritten zugänglich gemacht werden, denen der Lieferant zulässiger- weise Lieferungen übertragen hat.
5. Falls nicht ausdrücklich schriftlich abweichendes vereinbart ist, gelten die dem Lieferan- ten im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertrau- lich.
6. An vom Lieferanten übergebener Software hat der Besteller das nicht ausschließliche Recht zur Nutzung mit den vereinbarten Leistungsmerkmalen in unveränderter Form auf den vereinbarten Geräten. Der Besteller darf ohne ausdrückliche Vereinbarung zwei Si- cherungskopien herstellen.
7. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten die für die in Nr. a. 1 a) geregelten Ansprüche Ansprü- che des Bestellers im Übrigen die Bestimmungen des Art. X, VIII Nr. 3, 4, 8 bis 13 entsprechend5 und 9 entspre- chend.
8. Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen des Art. X entsprechendVIII entspre- chend.
9. Weitergehende oder andere als die in diesem Art. IX geregelten Ansprüche des Bestellers gegen den Lieferanten und dessen Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel. 1. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen) behält sich BKF seine eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von BKF Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag BKF nicht erteilt wird, diesem auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
2. Sofern nicht anders nichts anderes vereinbart, ist BKF sind wir verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter Drit- ter (im Folgenden: folgenden Schutzrechte) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung Verlet- zung von Schutzrechten durch die von BKF erbrachtenuns erbrachte, vertragsgemäß genutzten Lieferungen genutzte Liefe- rungen gegen den Besteller Käufer berechtigte Ansprüche erhebt, haftet BKF haften wir gegenüber dem Besteller Käufer innerhalb der in Ziff. 7.2 bestimmten Frist wie folgt:
a. BKF wird 8.1 Wir werden nach seiner unserer Xxxx und auf seine unsere Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass daß das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen; der Besteller gewährt BKF eine dafür angemessene Frist. Ist uns dies BKF nicht zu angemessenen an- gemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Besteller Käufer die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu;
b. Die . Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der Käufer nur verlangen, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Unsere Pflicht von BKF zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach ArtZiff. X;9.
c. 8.2 Die vorstehend genannten Verpflichtungen von BKF bestehen nur, soweit der Besteller BKF Käufer uns über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich schrift- lich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und BKF uns alle Abwehrmaßnahmen Abwehrmaß- nahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Besteller Käufer die Nutzung der Ware Lieferung aus Schadensminderungs- schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen wichti- gen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass daß mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.
3. 8.3 Ansprüche des Bestellers Käufers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung Schutzrechtsver- letzung zu vertreten hat.
4. 8.4 Ansprüche des Bestellers Käufers sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung Schutz- rechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des BestellersKäufers, durch eine von BKF uns nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass daß die Lieferung Lie- ferung vom Besteller Käufer verändert oder zusammen mit nicht von BKF uns gelieferten Produkten eingesetzt wird.
5. 8.5 Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die in NrZiff. a. 8.1 geregelten Ansprüche des Bestellers im Übrigen Käufers die Bestimmungen der Ziff. 7.4, 7.5 und 7.9 entspre- chend.
8.6 Weitergehende oder andere als in dieser Ziff. 8 geregelten Ansprüche des Art. X, Nr. 3, 4, 8 bis 13 entsprechend. Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen des Art. X entsprechendKäufers gegen uns oder unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechts- mangels sind ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Verkaufs , Lieferungs Und Zahlungsbedingungen
Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel. 1. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen) behält sich BKF seine eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von BKF Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag BKF nicht erteilt wird, diesem auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
2. Sofern nicht anders vereinbart, ist BKF verpflichtet, 8.1 Siemens überlässt dem Kunden die Lieferung Offerings im Land des Lieferorts frei ohne Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: „Schutzrechte) zu erbringen“). Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die von BKF erbrachtenSiemens gegen Entgelt gelieferte, vertragsgemäß genutzten Lieferungen genutzte Offerings gegen den Besteller Kunden berechtigte Ansprüche erhebt, haftet BKF Siemens gegenüber dem Besteller Kunden bei zeitlich unbefristet überlassenen Offerings innerhalb der für Sachmängel vereinbarten Verjährungsfrist und nach Maßgabe der Ziffer 6.4.4, bei zeitlich befristet überlassenen Offerings innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist wie folgt:
a. BKF (i) Siemens wird nach seiner eigener Xxxx und auf seine Siemens‘ Kosten für die betreffenden Lieferungen Offerings entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie die Offerings so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen; der Besteller gewährt BKF eine dafür angemessene Frist. Ist dies BKF Siemens nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Besteller Kunden bei zeitlich unbefristet überlassenen Offerings die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungs- rechte zu und bei zeitlich befristet überlassenen Offerings ein außerordentliches Kündigungsrecht oder die gesetzlichen Minderungsrechte zu;.
b. (ii) Die Pflicht von BKF Siemens zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Art. X;gemäß Ziffer 11.
c. (iii) Die vorstehend genannten Verpflichtungen von BKF Siemens bestehen nur, soweit der Besteller BKF Kunde Siemens über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und BKF Siemens alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen Vergleichs- verhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Besteller Kunde die Nutzung der Ware Software aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung Nutzungs- einstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung Schutzrechtsver- letzung verbunden ist.
3. 8.2 Ansprüche des Bestellers Kunden sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat.
4. 8.3 Ansprüche des Bestellers Kunden sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des BestellersKunden, durch eine von BKF Siemens nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung Offerings vom Besteller Kunden verändert oder zusammen mit nicht von BKF Siemens gelieferten Produkten eingesetzt wird.
5. 8.4 Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die in Nr. a. Ziffer 8.1a) geregelten Ansprüche des Bestellers Kunden im Übrigen die Bestimmungen des Art. Xder Ziffern 6.1.5, Nr. 36.3.1, 46.4.5, 8 bis 13 6.4.7 und 6.4.8 entsprechend. .
8.5 Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen des Art. X Bestim- mungen der Ziffer 6 (Sachmängelhaftung) entsprechend.
8.6 Die vorgenannten Ansprüche gelten nicht für Offerings, die lizenzgebührenfrei und/oder zu Validierungszwecken überlassen sind, wie z.B. Trial oder Demo Licenses oder den Offerings als Anwendungsbeispiel beigefügte zusätzliche Programme. In solchen Fällen haftet Siemens nur, wenn Siemens den Rechtsmangel arglistig verschwiegen hat.
8.7 Weitergehende oder andere als die in dieser Ziffer 8 geregelten Ansprüche des Kunden gegen Siemens und deren Erfüllungs- gehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen.
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Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel. 1. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen) behält sich BKF seine eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von BKF Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag BKF nicht erteilt wird, diesem auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
2. Sofern nicht anders vereinbartausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist BKF sind wir verpflichtet, die Lieferung Leistungen ledig- lich im Land des Lieferorts Herstell- und des Lieferortes frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: nach- folgend „Schutzrechte“) zu erbringen. „Schutzrechte“ in diesem Sinne sind Patente, Gebrauchs- und Geschmacksmuster, Marken, einschliesslich deren jeweiligen Anmeldungen, sowie Urheberrechte. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die von BKF erbrachtenuns erbrachte, vertragsgemäß genutzten Lieferungen vertragsgemäss genutzte Leistungen gegen den Besteller Sie berechtigte Ansprüche erhebt, haftet BKF haften wir gegenüber dem Besteller Ihnen innerhalb der in Ziffer VI.8 bestimmten Frist wie folgt:
a. BKF wird 2. Wir werden nach seiner unserer Xxxx und auf seine unsere Kosten für die betreffenden Lieferungen Leistungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen; der Besteller gewährt BKF eine dafür angemessene Frist. Ist uns dies BKF nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Besteller Ihnen die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu;
b. Die . Unsere Pflicht von BKF zur Leistung von Schadensersatz Schadenersatz richtet sich nach ArtXxxxxx XXXX.
3. X;
c. Die vorstehend genannten Verpflichtungen von BKF bestehen nur, soweit der Besteller BKF Sie uns über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt anerkannt haben und BKF uns alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Besteller die Nutzung der Ware aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.
34. Ihre Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit er Sie die Schutzrechtsverletzung ausschließlich zu vertreten hatver- treten haben.
45. Ihre Ansprüche des Bestellers sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des BestellersIhre speziellen Vorgaben, durch eine von BKF uns nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung vom Besteller Leistung durch Sie nachträglich unbefugt verändert oder zusammen mit nicht von BKF gelieferten Produkten eingesetzt wird.
56. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die Weitergehende oder andere als in Nrdieser Ziffer VII. a. geregelten Ansprüche des Bestellers gegen uns oder unsere Er- füllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen.
7. Sofern im Übrigen die Bestimmungen Zusammenhang mit den vertraglichen Pflichten ein schutzrechtsfähiges Ergebnis resultiert, stehen uns sämtliche Schutzrechte an diesem Ergebnis ausschließlich zu, es sei denn, dass Sie mass- geblich an der Erstellung des ArtErgebnisses beteiligt waren. XIn solch einem Fall oder in allen sonstigen Fällen, Nr. 3in welchen schutzrechtsfähige Ergebnisse gemeinsam erstellt wurde, 4sind wir uns darüber einig, 8 bis 13 entsprechend. Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen des Art. X entsprechenddass uns zumindest ein unentgeltliches, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbegrenztes, nicht ausschliessliches Nutzungsrecht zusteht.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel. (1. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen) behält sich BKF seine eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von BKF Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag BKF nicht erteilt wird, diesem auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
2. Sofern nicht anders vereinbartvereinbart ist, ist BKF verpflichtethat KOMSA Vertragsprodukte zu liefern, die Lieferung lediglich im Land des Lieferorts Bestimmungsort frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringensind. Sofern Wenn ein Dritter gegen den Reseller Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten durch Vertragsprodukte hat, die von BKF erbrachten, KOMSA geliefert hat und die vertragsgemäß genutzten Lieferungen gegen den Besteller berechtigte Ansprüche erhebtgenutzt wurden, haftet BKF KOMSA gegenüber dem Besteller Reseller innerhalb oben in Ziffer X.2. bestimmten Frist wie folgt:
a. BKF wird a) XXXXX kann nach seiner eigener Xxxx und auf seine eigene Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder Vertragsprodukte ein Nutzungsrecht erwirken, erwerben oder sie so ändern, dass sie das Schutzrecht nicht verletzt wirdmehr verletzen, oder sie austauschen; der Besteller gewährt BKF eine dafür angemessene Frist. Ist dies BKF KOMSA nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Besteller Reseller die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu;.
b. Die Pflicht von BKF zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Art. X;
c. b) Die vorstehend genannten Verpflichtungen von BKF KOMSA bestehen nur, soweit der Besteller BKF Reseller (i) KOMSA unverzüglich schriftlich über die vom von einem Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigtinformiert, (ii) eine Verletzung nicht anerkennt zugesteht und BKF (iii) KOMSA und/oder Unify alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleibenüberlässt. Stellt Wenn der Besteller Reseller die Nutzung der Ware Vertragsprodukte aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen einstoppt, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.
3. (2) Ansprüche des Bestellers Resellers sind ausgeschlossen, soweit er oder der Endkunde die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat.
4haben. Ansprüche des Bestellers Resellers sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des BestellersResellers, durch eine von BKF KOMSA und/oder Unify nicht voraussehbare Anwendung vorhersehbare Nutzung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung Vertragsprodukte vom Besteller Reseller verändert oder zusammen mit nicht von BKF KOMSA gelieferten Produkten eingesetzt wirdwerden.
5. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die in Nr. a. geregelten Ansprüche des Bestellers im Übrigen die Bestimmungen des Art. X, Nr. (3, 4, 8 bis 13 entsprechend. ) Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen des Art. X der Ziffer X. entsprechend.
(4) Schadensersatzansprüche des Resellers wegen Schutzrechtsverletzungen oder sonstigen Rechtsmängeln sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei arglistigem Verschweigen des Mangels seitens KOMSA, bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung. Weitergehende oder andere als die in Ziffer XI. geregelten Ansprüche des Resellers sind, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Resellers ist mit den vorstehenden Bestimmungen nicht verbunden.
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Samples: Zusatzbedingungen
Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel. 1. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen) behält sich BKF seine eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von BKF Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag BKF nicht erteilt wird, diesem auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
2. Sofern nicht anders vereinbart, 9.1 Mangels anderweitiger Vereinbarung ist BKF HORN verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die von BKF erbrachten, vertragsgemäß genutzten Lieferungen gegen den Besteller berechtigte Ansprüche erhebt, haftet BKF ist XXXX dem Vertragspartner gegenüber dem Besteller wie folgtfolgt verpflichtet, sofern der Vertragspartner die Lieferung von XXXX vertragsgemäß nutzt:
a. BKF 9.1.1 HORN wird nach seiner Xxxx und auf seine Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirkenNachbesserung wie folgt durchführen: - Erwirkung eines Nutzungsrechts oder - Änderung der Ware, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wirdwird oder - Austausch. Sofern keine der drei Möglichkeiten für HORN zumutbar ist, oder austauschen; der Besteller gewährt BKF eine dafür angemessene Frist. Ist dies BKF nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Besteller bestehen für den Vertragspartner die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu;Minderungsrechte.
b. Die Pflicht 9.1.2 Schadensersatzansprüche gegenüber HORN wegen eines solchen Rechtsmangels bestehen nur nach Maßgabe von BKF zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Art. X;Ziffer 10.
c. Die vorstehend genannten 9.1.3 Diese Verpflichtungen von BKF HORN bestehen nur, soweit der Besteller BKF Vertragspartner über die vom von Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigtMitteilung macht, eine Verletzung gegenüber Dritten nicht anerkennt und BKF HORN alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Besteller Vertragspartner die Nutzung der Ware aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist. Für die Verjährung der Ansprüche des Vertragspartners gelten die in 8.1 genannten Fristen.
3. 9.2 Ansprüche des Bestellers Vertragspartners sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung Schutzrechts- verletzung zu vertreten hat.
4. 9.3 Ansprüche des Bestellers Vertragspartners sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des BestellersVertragspartners, durch eine von BKF HORN nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung vom Besteller Vertragspartner verändert oder zusammen mit nicht von BKF HORN gelieferten Produkten eingesetzt wird.
5. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die in Nr. a. geregelten Ansprüche des Bestellers im Übrigen die Bestimmungen des Art. X, Nr. 3, 4, 8 bis 13 entsprechend. 9.4 Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen des Art. X der Ziffer 8 entsprechend.
9.5 Weitergehende oder andere als die in dieser Ziffer 9 geregelten Ansprüche des Vertragspartners gegen HORN wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen. Der Verkauf von gebrauchten beweglichen Sachen von HORN an den Vertragspartner erfolgt unter Ausschluss jeglicher Rechtsmängelhaftung.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel. 1. An KostenvoranschlägenDer Lizenzgeber steht lediglich dafür ein, Zeichnungen und anderen Unterlagen (dass die Software im Folgenden: Unterlagen) behält sich BKF seine eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von BKF Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag BKF nicht erteilt wird, diesem auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
2. Sofern nicht anders vereinbart, ist BKF verpflichtet, die Lieferung im dem Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringenist, in welchem der Lizenznehmer gemäß Eingabe im KNX Online Shop seinen Firmensitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort (im Folgenden: Sitz) hat. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die von BKF erbrachten, im Land gemäß Satz 1 vertragsgemäß genutzten Lieferungen genutzte Software gegen den Besteller Lizenznehmer berechtigte Ansprüche erhebt, haftet BKF der Lizenzgeber gegenüber dem Besteller Lizenznehmer wie folgt:
a. BKF a) Der Lizenzgeber wird nach seiner Xxxx und auf seine Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen; der Besteller gewährt BKF eine dafür angemessene Frist. Ist dies BKF dem Lizenzgeber nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen steht dem Besteller die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte Lizenznehmer das gesetzliche Rücktrittsrecht zu;. Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der Lizenznehmer nicht verlangen.
b. b) Die Pflicht von BKF des Lizenzgebers zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach ArtZiffer 12 Abschnitt A.2 bzw. X;B.1 (Haftung).
c. c) Die vorstehend genannten Verpflichtungen von BKF des Lizenzgebers bestehen nur, soweit der Besteller BKF Lizenznehmer den Lizenzgeber über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und BKF dem Lizenzgeber alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Besteller Lizenznehmer die Nutzung der Ware Lieferung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.
3. Ansprüche des Bestellers Lizenznehmers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat.
4. Ansprüche des Bestellers Lizenznehmers sind ferner ausgeschlossen, soweit sofern die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des BestellersLizenznehmers, durch eine von BKF vom Lizenzgeber nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung vom Besteller Lizenznehmer verändert oder zusammen mit nicht von BKF dem Lizenzgeber gelieferten Produkten eingesetzt wird.
5. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die in Nr. a. geregelten Ansprüche des Bestellers im Übrigen die Bestimmungen des Art. X, Nr. 3, 4, 8 bis 13 entsprechend. Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen der Ziffer 12 Abschnitt A.1 bzw. B.1 entsprechend. Weiter gehende oder andere als die in dieser Ziffer 11 geregelten Ansprüche des Art. X entsprechendLizenznehmers gegen den Lizenzgeber und dessen Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen.
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Samples: Software License Agreement
Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel. 1. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen) behält sich BKF seine eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von BKF Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag BKF nicht erteilt wird, diesem auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
2. Sofern nicht anders vereinbart, ist BKF der Lieferer verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferorts Lieferortes frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Urheber- rechten Dritter (im Folgendenin folgendem: Schutzrechte) zu erbringen. Sofern ein Dritter Dritter, wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die von BKF vom Lieferer erbrachten, vertragsgemäß genutzten genutzter Lieferungen gegen den gegenüber dem Besteller innerhalb der Gewährleistungsfrist berechtigte Ansprüche erhebt, haftet BKF der Lieferer gegenüber dem Besteller wie folgt:: EMSR Industrieautomation GmbH Postanschrift: Kommunikation: Sitz der Gesellschaft: Geschäftsführer: Bankverbindung: EMSR Industrieautomation Telefon +00 (0) 0000 00000-0 Garbsen Etzel Both Sparkasse Hannover GmbH Xxxxxxxxxxxx 00x Telefax +00 (0) 0000 00000-0 Internet: xxx.xxxx-xxxxxxx.xx Registergericht: Hannover Handelsregister: HRB 110668 Xxxxxxx Xxxx Xxx: 250 501 80 Konto: 58 76 72
a. BKF a) Der Lieferer wird nach seiner Xxxx und auf seine Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen; der Besteller gewährt BKF eine dafür angemessene Frist. Ist dies BKF dem Lieferer nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Besteller die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu;.
b. b) Die Pflicht von BKF des Lieferers zur Leistung von Schadensersatz Schadenersatz richtet sich nach Art. X;Ziffer XI.
c. c) Die vorstehend genannten Verpflichtungen von BKF des Lieferers bestehen nur, soweit der Besteller BKF den Lieferer über die vom von Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und BKF dem Lieferer alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Besteller die Nutzung der Ware Lieferung aus Schadensminderungs- oder sonstigen sonstigen, wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein keine Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.
32. Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat.
43. Ansprüche des Bestellers sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung Schutzrechtverletzung durch spezielle Vorgaben des Bestellers, durch eine von BKF vom Lieferer nicht voraussehbare vorhersehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung vom Besteller verändert oder zusammen mit nicht von BKF vom Lieferer gelieferten Produkten eingesetzt wird.
54. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die in Nr. a. geregelten Ansprüche des Bestellers im Übrigen die Bestimmungen des Art. X, Nr. 3, 4, 8 bis 13 entsprechend. Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel Rechtsmängeln gelten die Bestimmungen des Art. X vorstehenden Regelungen entsprechend.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel. 1. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen) behält sich BKF seine eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von BKF Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag BKF nicht erteilt wird, diesem auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
2. Sofern 1.Sofern nicht anders vereinbart, ist BKF ProLeiT verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringenerbrin- gen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die von BKF erbrachtenProLeiT erbrachte, vertragsgemäß genutzten genutzte Lieferungen gegen den Besteller berechtigte Ansprüche erhebt, haftet BKF gegenüber ProLeiT ge- genüber dem Besteller innerhalb der in Art. X Nr. 2 bestimmten Frist wie folgt:
a. BKF a) XxxXxxX wird nach seiner Xxxx und auf seine Kosten für die betreffenden be- treffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen; der Besteller gewährt BKF eine dafür angemessene Frist. Ist dies BKF ProLeiT nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen ste- hen dem Besteller die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu;.
b. b) Die Pflicht von BKF der ProLeiT zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Art. X;XIII.
c. c) Die vorstehend genannten Verpflichtungen von BKF bestehen der ProLeiT beste- hen nur, soweit der Besteller BKF ProLeiT über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung Ver- letzung nicht anerkennt und BKF ProLeiT alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Besteller die Nutzung der Ware Lieferung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisenhinzu- weisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.
3. Ansprüche 2.Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung Schutz- rechtsverletzung zu vertreten hat.
4. Ansprüche 3.Ansprüche des Bestellers sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Bestellers, durch eine von BKF ProLeiT nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung vom Besteller verändert oder zusammen mit nicht von BKF ProLeiT gelieferten Produkten eingesetzt einge- setzt wird.
5. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die in Nr. a. geregelten Ansprüche des Bestellers im Übrigen die Bestimmungen des Art. X, Nr. 3, 4, 8 bis 13 entsprechend. Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen des Art. X entsprechend.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel. 1. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen) behält sich BKF seine eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von BKF Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag BKF nicht erteilt wird, diesem auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
2. Sofern nicht anders vereinbart, ist BKF verpflichtet, 8.1 FLENDER überlässt dem Kunden die Lieferung Software im Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Urheber- rechten Dritter (im Folgenden: „Schutzrechte) zu erbringen“). Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die von BKF erbrachtenFLENDER gelieferte, vertragsgemäß genutzten Lieferungen gegen genutzte Software ge- gen den Besteller Kunden berechtigte Ansprüche erhebt, haftet BKF FLEN- DER gegenüber dem Besteller Kunden innerhalb der in Ziffer 6.3 be- stimmten Frist wie folgt:
a. BKF a) FLENDER wird nach seiner eigener Xxxx und auf seine Kosten FLENDERs Kos- ten für die betreffenden Lieferungen betreffende Software entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie die Software so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen; der Besteller gewährt BKF eine dafür angemessene Frist. Ist dies BKF FLENDER nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Besteller Kunden die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu;.
b. b) Die Pflicht von BKF FLENDER zur Leistung von Schadensersatz Schadenser- satz richtet sich nach Art. X;Ziffer 10.
c. c) Die vorstehend genannten Verpflichtungen von BKF FLEN- DER bestehen nur, soweit der Besteller BKF Kunde FLENDER über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und BKF FLENDER alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen Vergleichsverhand- lungen vorbehalten bleiben. Stellt der Besteller Kunde die Nutzung der Ware Software aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisenhinzuwei- sen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer ei- ner Schutzrechtsverletzung verbunden ist.
3. 8.2 Ansprüche des Bestellers Kunden sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat.
4. 8.3 Ansprüche des Bestellers Kunden sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des BestellersKunden, durch eine von BKF FLENDER nicht voraussehbare Anwendung An- wendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung Software vom Besteller Kunden verändert oder zusammen mit nicht von BKF FLEN- DER gelieferten Produkten eingesetzt wird.
5. 8.4 Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die in Nr. a. Ziffer 8.1a) geregelten Ansprüche des Bestellers Kunden im Übrigen die Bestimmungen des Art. X, Nr. 3, 4, 8 bis 13 Best- immungen der Ziffern 6.1 und 6.5 entsprechend. .
8.5 Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen des Art. X Bestimmun- gen der Ziffer 6 – Sachmängelhaftung entsprechend.
8.6 Weitergehende oder andere als die in dieser Ziffer 8 geregel- ten Ansprüche des Kunden gegen FLENDER und deren Er- füllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausge- schlossen.
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Samples: Software License Agreement
Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel. 1. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen) behält sich BKF seine eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von BKF Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag BKF nicht erteilt wird, diesem auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
2. Sofern nicht anders vereinbart, ist BKF MEISTER verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringen. Sofern So- fern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die von BKF erbrachtenMEISTER erbrachte, vertragsgemäß genutzten ge- nutzte Lieferungen gegen den Besteller berechtigte Ansprüche erhebt, haftet BKF MEISTER gegenüber dem Besteller Be- steller innerhalb der in Art. VII Nr. 2 bestimmten Frist wie folgt:
a. BKF a) XXXXXXX wird nach seiner Xxxx und auf seine Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen; der Besteller gewährt BKF eine dafür angemessene Frist. Ist dies BKF MEISTER nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Besteller die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu;.
b. b) Die Pflicht von BKF MEISTER zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Art. X;
c. c) Die vorstehend genannten Verpflichtungen von BKF MEISTER bestehen nur, soweit der Besteller BKF MEISTER über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und BKF MEISTER alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleibenblei- ben. Stellt der Besteller die Nutzung der Ware Lieferung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein keine Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.
32. Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat.
43. Ansprüche des Bestellers sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Bestellers, durch eine von BKF MEISTER nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht verur- sacht wird, dass die Lieferung vom Besteller verändert oder zusammen mit nicht von BKF MEISTER gelieferten Produkten eingesetzt wird.
54. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die in Nr. a. 1 a) geregelten Ansprüche des Bestellers im Übrigen Übri- gen die Bestimmungen des Art. X, VII Nr. 3, 4, 8 bis 13 5 und 9 entsprechend.
5. Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen des Art. X VII entsprechend.
6. Weitergehende oder andere als die in diesem Art. VIII geregelten Ansprüche des Bestellers gegen MEISTER und dessen Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen.
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Samples: General Terms and Conditions
Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel. 1. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen) behält sich BKF seine eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von BKF Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag BKF nicht erteilt wird, diesem auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
28.1. Sofern nicht anders vereinbart, ist BKF sind wir verpflichtet, die Lieferung im Land des Lieferorts lediglich in der Bundesrepublik Deutschland frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgendenfolgenden: SchutzrechteSchutzrechte ) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die von BKF erbrachtenuns erbrachte, vertragsgemäß genutzten genutzte Lieferungen gegen den Besteller Vertragspartner berechtigte Ansprüche erhebt, haftet BKF haften wir gegenüber dem Besteller Vertragspartner innerhalb der in Ziff. 7.8 bestimmten Frist wie folgt:
a. BKF wird : Wir werden nach seiner unserer Xxxx und auf seine unsere Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen; der Besteller gewährt BKF eine dafür angemessene Frist. Ist uns dies BKF nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Besteller Vertragspartner die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu;
b. Die . Unsere Pflicht von BKF zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach ArtZiff. X;10.
c. 8.2. Die vorstehend genannten Verpflichtungen von BKF bestehen nur, soweit der Besteller BKF Vertragspartner uns über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt anerkannt und BKF uns alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Besteller Vertragspartner die Nutzung der Ware Lieferung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.
38.3. Ansprüche des Bestellers Vertragspartners sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat.
48.4. Ansprüche des Bestellers Vertragspartners sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des BestellersVertragspartners, durch eine von BKF uns nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung vom Besteller Vertragspartner verändert oder zusammen mit nicht von BKF uns gelieferten Produkten eingesetzt wird.
58.5. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die in NrZiff. a. 8.1 geregelten Ansprüche des Bestellers Vertragspartners im Übrigen übrigen die Bestimmungen des ArtRegelungen unter Ziff. X, Nr. 3, 4, 8 bis 13 7 entsprechend.
8.6. Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen des Artder Ziff. X 7 entsprechend.
8.7. Weitergehende oder andere Ansprüche des Vertragspartners gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen.
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Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel. 1. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen) behält sich BKF seine eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von BKF Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag BKF nicht erteilt wird, diesem auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
210.1. Sofern nicht anders vereinbart, ist BKF sind wir verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferorts Lieferortes frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die von BKF erbrachtenuns erbrachte, vertragsgemäß genutzten genutzte Lieferungen gegen den Besteller Kunden berechtigte Ansprüche erhebt, haftet BKF haften wir gegenüber dem Besteller Kunden innerhalb der in Ziffer 9.9. bestimmten Frist wie folgt:
a. BKF wird a) Wir werden nach seiner Xxxx des Kunden und auf seine unsere Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen; der Besteller gewährt BKF eine dafür angemessene Frist. Ist uns dies BKF nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Besteller Kunden die gesetzlichen Rücktritts- Rück- tritts-oder Minderungsrechte Minderungsansprüche zu;.
b. Die b) Unsere Pflicht von BKF zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Art. X;Ziffer 11.
c. Die c) Unsere vorstehend genannten Verpflichtungen von BKF bestehen nur, soweit der Besteller BKF Kunde uns über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und BKF uns alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Besteller Kun- de die Nutzung der Ware Lieferung aus Schadensminderungs- Schadensminderungs-oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung Nut- zungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.
310.2. Ansprüche des Bestellers Kunden sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat.
410.3. Ansprüche des Bestellers Kunden sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des BestellersKunden, durch eine von BKF uns nicht voraussehbare voraus- sehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung vom Besteller Kunden verändert oder zusammen mit nicht von BKF uns gelieferten Produkten eingesetzt einge- setzt wird.
510.4. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die in Nr. a. Ziffer 10.1 a) geregelten Ansprüche des Bestellers Kunden, im Übrigen die Bestimmungen des Art. Xder Ziffern 9.3, Nr. 3, 4, 8 bis 13 9.4 und 9.8 entsprechend.
10.5. Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel sonstigen Rechtsmängeln gelten die Bestimmungen des Artder Ziffer 9. X entsprechend.
10.6. Weitergehende oder andere als die in dieser Ziffer 10. geregelten Ansprüche des Kunden gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen.
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Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel. 1. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen) behält sich BKF seine eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von BKF Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag BKF nicht erteilt wird, diesem auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
28.1. Sofern nicht anders vereinbart, ist BKF der Lieferer verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die von BKF erbrachtenvom Lieferer erbrachte, vertragsgemäß genutzten genutzte Lieferungen gegen den Besteller berechtigte Ansprüche erhebt, haftet BKF der Lieferer gegenüber dem Besteller innerhalb der in Art. 7.2 bestimmten Frist wie folgt:
a. BKF 8.1.1. Der Lieferer wird nach seiner Xxxx und auf seine Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen; der Besteller gewährt BKF eine dafür angemessene Frist. Ist dies BKF dem Lieferer nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Besteller die gesetzlichen Rücktritts- oder und Minderungsrechte zu;.
b. 8.1.2. Die Pflicht von BKF des Lieferers zur Leistung von Schadensersatz Schadenersatz richtet sich nach Art. X;9.
c. 8.1.3. Die vorstehend genannten Verpflichtungen von BKF des Lieferers bestehen nur, soweit der Besteller BKF den Lieferer über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und BKF dem Lieferer alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Besteller die Nutzung der Ware Lieferung aus Schadensminderungs- Schadenminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.
38.2. Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten verantworten hat.
48.3. Ansprüche des Bestellers sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Bestellers, durch eine von BKF vom Lieferer nicht voraussehbare vorhersehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung vom Besteller verändert oder zusammen mit nicht von BKF vom Lieferer gelieferten Produkten eingesetzt wird.
58.4. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die in Nr. a. 8.1 a) geregelten Ansprüche des Bestellers im Übrigen die Bestimmungen des der Art. X7.4, Nr. 3, 4, 8 bis 13 7.5 und 7.8 entsprechend.
8.5. Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen des Art. X 7 entsprechend.
8.6. Weitergehende oder andere als die in diesem Art. 8 geregelten Ansprüche des Bestellers gegen den Lieferer und dessen Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen.
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Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel. 1. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen) behält sich BKF seine eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von BKF Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag BKF nicht erteilt wird, diesem auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
2. Sofern nicht anders vereinbart, ist BKF der Lieferer verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferorts frei ohne Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die von BKF erbrachtenvom Lieferer erbrachte, vertragsgemäß genutzten genutzte Lieferungen gegen den Besteller berechtigte Ansprüche erhebt, haftet BKF der Lieferer gegenüber dem Besteller innerhalb der in Art. VIII Nr. 2 be- stimmten Frist wie folgt:
a. BKF a) Der Lieferer wird nach seiner Xxxx und auf seine Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirkener- wirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen; der Besteller gewährt BKF eine dafür angemessene Frist. Ist dies BKF dem Lieferer nicht zu angemessenen an- gemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Besteller die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu;.
b. b) Die Pflicht von BKF des Lieferers zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Art. X;XII.
c. c) Die vorstehend genannten Verpflichtungen von BKF des Lieferers bestehen nur, soweit der Besteller BKF den Lieferer über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und BKF dem Lieferer alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen Vergleichsver- handlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Besteller die Nutzung der Ware Lieferung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung Nutzungseinstel- lung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ver- bunden ist.
32. Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat.
43. Ansprüche des Bestellers sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des BestellersBe- stellers, durch eine von BKF vom Lieferer nicht voraussehbare Anwendung Anwen- dung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung vom Besteller verändert oder zusammen mit nicht von BKF vom Lieferer gelieferten Produkten eingesetzt wird.
54. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die in Nr. a. Nr.1a) geregelten Ansprüche des Bestellers im Übrigen die Bestimmungen des Art. X, VIII Nr. 3, 4, 5, 8 bis 13 und 9 entsprechend.
5. Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen Bestimmun- gen des Art. X VIII entsprechend.
6. Weitergehende oder andere als die in diesem Art. IX geregel- ten Ansprüche des Bestellers gegen den Lieferer und dessen Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausge- schlossen.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel. 1. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen) behält sich BKF seine eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von BKF Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag BKF nicht erteilt wird, diesem auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
2. Sofern nicht anders vereinbart, ist BKF Lutronic verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die von BKF erbrachtenLutronic erbrachte, vertragsgemäß genutzten genutzte Lieferungen gegen den Besteller Be- steller berechtigte Ansprüche erhebt, haftet BKF Lutronic gegenüber dem Besteller Be- steller innerhalb der in Art. V Nr. 6 bestimmten Frist wie folgt:
a. BKF a) Xxxxxxxx wird nach seiner Xxxx und auf seine Kosten für die betreffenden betref- fenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, erwirken oder sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, wird oder austauschen; der Besteller gewährt BKF eine dafür angemessene Fristeinen Austausch vornehmen. Ist dies BKF nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Besteller die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte Minderungs- rechte zu;. Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der Besteller nicht verlangen.
b. b) Die Pflicht von BKF Lutronic zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Art. X;VI.
c. c) Die vorstehend genannten Verpflichtungen von BKF Lutronic bestehen nur, soweit der Besteller BKF Lutronic über die vom Dritten geltend gemachten ge- machten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung Ver- letzung nicht anerkennt und BKF Lutronic alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Besteller die Nutzung der Ware Lieferung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisenhinzu- weisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.
32. Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung Schutz- rechtsverletzung zu vertreten hat.
43. Ansprüche des Bestellers sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung Schutz- rechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Bestellers, durch eine von BKF Lutronic nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung vom Besteller verändert oder zusammen mit nicht von BKF Lutronic gelieferten Produkten eingesetzt wird.
54. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die in Nr. a. geregelten 1 a) geregel- ten Ansprüche des Bestellers im Übrigen die Bestimmungen des Art. X, V Nr. 3, 4, 8 bis 13 5 und 9 entsprechend.
5. Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen des Art. X V entsprechend.
6. Weitergehende oder andere als die in diesem Art. IX geregelten Ansprüche des Bestellers gegen Lutronic und dessen Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen.
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Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel. 1. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen) behält sich BKF seine eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von BKF Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag BKF 10.1 Sofern nicht erteilt anderes schriftlich vereinbart wird, diesem auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
2. Sofern nicht anders vereinbart, ist BKF sind wir verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferorts Lieferor- tes frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Urheber- rechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Führt die Benutzung des Liefergegenstandes zur Verletzung von gewerblichen Schutzrechten durch die von BKF erbrachtenoder Urheberrechten Dritter im Land des Lieferortes, vertragsgemäß genutzten Lieferungen gegen den Besteller berechtigte Ansprüche erhebt, haftet BKF gegenüber werden wir nach eigener Xxxx auf unsere Kosten dem Besteller wie folgt:
a. BKF wird nach seiner Xxxx und auf seine Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder Auftraggeber ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändernverschaf- fen oder den Liefergegenstand in für den Auftraggeber zumutbarer Weise derart modifizieren, dass das Schutzrecht die Schutz- rechtsverletzung nicht verletzt wirdmehr besteht, oder aber den Liefergegenstand austauschen; . Die Verjährungsfrist entspricht der Besteller gewährt BKF eine dafür angemessene Frist. in § 9.11 geregelten Verjährungsfrist für Sachmängel.
10.2 Ist dies BKF nicht die in § 10 Absatz 1 beschriebene Nacherfüllung zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich, stehen dem Besteller Auftrag- geber die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte Minderungs- rechte zu;.
b. Die Pflicht von BKF zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Art. X;
c. Die 10.3 Unsere vorstehend genannten Verpflichtungen von BKF bestehen beste- hen nur, soweit der Besteller BKF Auftraggeber uns über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, der Auftraggeber uns in ange- messenem Umfang bei der Abwehr der geltend ge- machten Ansprüche unterstützt bzw. uns die Durchfüh- rung der Nacherfüllung gemäß § 10.1 ermöglicht, eine Verletzung nicht anerkennt und BKF uns alle Abwehrmaßnahmen Abwehrmaß- nahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Besteller die Nutzung der Ware aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.
3. 10.4 Ansprüche des Bestellers Auftraggebers aus der Rechtsmängel- haftung sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte Dritter zu vertreten hat.
4. Ansprüche des Bestellers sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung insbesondere eine solche Verletzung durch spezielle Vorgaben des BestellersAuftraggebers, durch eine von BKF uns nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung vom Besteller verändert Auf- traggeber eigenmächtig geändert oder zusammen mit nicht von BKF uns gelieferten Produkten eingesetzt und dadurch die Rechtsverletzung hervorgerufen wird.
5. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die 10.5 Weitergehende oder andere als in Nr. a. geregelten diesem § 10 geregel- ten Ansprüche des Bestellers im Übrigen die Bestimmungen des Art. Xstehen dem Auftraggeber nicht zu; es sei denn, Nr. 3, 4, 8 bis 13 entsprechend. Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen des Art. X entsprechenddass sich aus § 11 etwas anderes ergibt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel. 1. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen) behält sich BKF seine eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von BKF Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag BKF nicht erteilt wird, diesem auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
2. Sofern nicht anders nichts anderes vereinbart, ist BKF sind wir verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter Drit- ter (im Folgenden: folgenden Schutzrechte) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung Verlet- zung von Schutzrechten durch die von BKF erbrachtenuns erbrachte, vertragsgemäß genutzten Lieferungen genutzte Liefe- rungen gegen den Besteller Käufer berechtigte Ansprüche erhebt, haftet BKF haften wir gegenüber dem Besteller Käufer innerhalb der in Ziff. 7.2 bestimmten Frist wie folgt:
a. BKF wird 8.1 Wir werden nach seiner unserer Xxxx und auf seine unsere Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass daß das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen; der Besteller gewährt BKF eine dafür angemessene Frist. Ist uns dies BKF nicht zu angemessenen an- gemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Besteller Käufer die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu;
b. Die . Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der Käufer nur verlangen, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Unsere Pflicht von BKF zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach ArtZiff. X;9.
c. 8.2 Die vorstehend genannten Verpflichtungen von BKF bestehen nur, soweit der Besteller BKF Käufer uns über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich schrift- lich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und BKF uns alle Abwehrmaßnahmen Abwehrmaß- nahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Besteller Käufer die Nutzung der Ware Lieferung aus Schadensminderungs- schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen wichti- gen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass daß mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.
3. 8.3 Ansprüche des Bestellers Käufers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung Schutzrechtsver- letzung zu vertreten hat.
4. 8.4 Ansprüche des Bestellers Käufers sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung Schutz- rechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des BestellersKäufers, durch eine von BKF uns nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass daß die Lieferung vom Besteller Käufer verändert oder zusammen mit nicht von BKF uns gelieferten Produkten eingesetzt wird.wird.-
5. 8.5 Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die in NrZiff. a. 8.1 geregelten Ansprüche des Bestellers im Übrigen Käufers die Bestimmungen der Ziff. 7.4, 7.5 und 7.9 entspre- chend.
8.6 Weitergehende oder andere als in dieser Ziff. 8 geregelten Ansprüche des Art. X, Nr. 3, 4, 8 bis 13 entsprechend. Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen des Art. X entsprechendKäufers gegen uns oder unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechts- mangels sind ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Verkaufs , Lieferungs Und Zahlungsbedingungen
Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel. 1. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen) behält sich BKF seine eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von BKF Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag BKF nicht erteilt wird, diesem auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
2. 12.1 Sofern nicht anders vereinbart, ist BKF INTERPORT REAL verpflichtet, die Lieferung Leistungen lediglich im Land des Lieferorts Leistungsorts frei von gewerblichen Schutzrechten Schutzrechen und Urheberrechten Dritter (im Folgendenfolgenden: Schutzrechte) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die von BKF erbrachtenINTERPORT REAL erbrachte, vertragsgemäß genutzten Lieferungen genutzte Leistungen gegen den Besteller Kunden berechtigte Ansprüche erhebt, haftet BKF INTERPORT REAL gegenüber dem Besteller Kunden innerhalb der in Ziffer 6.3 bestimmten Frist wie folgt:
a. BKF a) INTERPORT REAL wird nach seiner ihrer Xxxx und auf seine ihre Kosten für die betreffenden Lieferungen Leistungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen; der Besteller gewährt BKF eine dafür angemessene Frist. Ist dies BKF INTERPORT REAL nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Besteller Kunden die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu;. Im Falle der Miete tritt an die stelle des Rücktrittsrechts des Kunden das Recht zur vorzeitigen Kündigung.
b. Die Pflicht von BKF zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Art. X;
c. b) Die vorstehend genannten Verpflichtungen von BKF INTEPORT REAL bestehen nur, soweit der Besteller BKF Kunden INTERPORT REAL über die vom Dritten geltend gemachten geltendgemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und BKF INTERPORT REAL alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Besteller Kunde die Nutzung der Ware Leistungen aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.
3. 12.2 Ansprüche des Bestellers Kunden sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat.
4. 12.3 Ansprüche des Bestellers Kunden sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des BestellersKunden, durch eine von BKF INTERPORT REAL nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung vom Besteller Kunden verändert oder zusammen mit nicht von BKF vom INTEPORT REAL gelieferten Produkten eingesetzt wird.
5. 12.4 Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die in NrZiff. a. 12.1 a geregelten Ansprüche des Bestellers Kunden im Übrigen die Bestimmungen des Art. X, der Ziffer 6 Nr. 3, 4, 8 bis 13 4 und 5 entsprechend. .
12.5 Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten geltend die Bestimmungen des Art. X der Ziffer 6 entsprechend.
12.6 Weitergehende oder andere als die in dieser Ziffer 12 geregelten Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, gegen INTERPORT REAL und ihre Erfüllungsgehilfen wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, soweit nicht wegen des Vorsatzes oder einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Zusicherung der Abwesenheit eines Mangels gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel. 1. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen) behält sich BKF seine eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von BKF Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag BKF nicht erteilt wird, diesem auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
2. 7.1 Sofern nicht anders vereinbartnichts anderes vereinbart ist, ist BKF tevitel verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferorts frei von gewerblichen gewer blichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: folgenden Schutzrechte) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die von BKF erbrachten, vertragsgemäß genutzten Lieferungen gegen den Besteller berechtigte Ansprüche erhebt, die auf der Nutzung der durch tevitel erbrachten, vertragsgemäß genutzten Lieferungen basieren, haftet BKF tevitel gegenüber dem Besteller innerhalb der gemäß Punkt 5.2 bestimmten Frist wie folgt:
a. BKF a) tevitel wird nach seiner ihrer Xxxx und auf seine ihre Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so dies s o ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen; der Besteller gewährt BKF eine dafür angemessene Frist. Ist dies BKF tevitel das nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Besteller die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu;.
b. b) Die Pflicht von BKF tevitel zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Art. X;Artikel 8 dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.
c. c) Die vorstehend genannten Verpflichtungen von BKF tevitel bestehen nur, soweit der Besteller BKF tevitel über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und BKF tevitel alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Besteller die Nutzung der Ware Lieferung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.
3. 7.2 Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat.
4. 7.3 Ansprüche des Bestellers sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Bestellers, durch eine von BKF tevitel nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung vom Besteller verändert oder zusammen mit nicht von BKF tevitel gelieferten Produkten eingesetzt wird.
5. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die in Nr. a. geregelten Ansprüche des Bestellers im Übrigen die Bestimmungen des Art. X, Nr. 3, 4, 8 bis 13 entsprechend. 7.4 Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen des Art. X Artikel 5 dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen entsprechend.
7.5 Weitergehende oder andere als die in diesem Artikel genannten Ansprüche des Bestellers gegen tevitel und deren Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen.
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Samples: Sales Contracts
Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel. 1. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen) behält sich BKF seine eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von BKF Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag BKF nicht erteilt wird, diesem auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
2. Sofern nicht anders vereinbart, ist BKF der Lieferer verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die von BKF erbrachtenvom Lieferer erbrachte, vertragsgemäß genutzten genutzte Lieferungen gegen den Besteller berechtigte Ansprüche erhebt, haftet BKF der Lieferer gegenüber dem Besteller innerhalb der in Art. VII Nr. 2 bestimmten Frist wie folgt:
a. BKF Der Lieferer wird nach seiner Xxxx und auf seine Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht Nutzungs- recht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen; der Besteller gewährt BKF eine dafür angemessene Frist. Ist dies BKF dem Lieferer nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Besteller die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu;.
b. Die Pflicht von BKF des Lieferers zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Art. X;X.
c. Die vorstehend genannten Verpflichtungen von BKF des Lieferers bestehen nur, soweit der Besteller BKF den Lieferer über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und BKF dem Lieferer alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Besteller die Nutzung der Ware Lieferung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ver- bunden ist.
32. Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat.
43. Ansprüche des Bestellers sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Bestellers, durch eine von BKF vom Lieferer nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung Liefe- rung vom Besteller verändert oder zusammen mit nicht von BKF vom Lieferer gelieferten Produkten eingesetzt wird.
54. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die in Nr. a. Nr.1a) geregelten Ansprüche des Bestellers im Übrigen die Bestimmungen des Art. X, X Nr. 3, 4, 8 bis 13 5 und 9 entsprechend.
5. Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen des Art. X entsprechend.
6. Weitergehende oder andere als die in diesem Art. XI geregelten Ansprüche des Bestellers gegen den Lieferer und dessen Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel. 1. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen) behält sich BKF seine eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von BKF Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag BKF nicht erteilt wird, diesem auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
2. 11.1 Sofern nicht anders vereinbart, ist BKF sind wir verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die von BKF erbrachten, vertragsgemäß genutzten Lieferungen gegen den Besteller berechtigte Ansprüche erhebt, haftet BKF gegenüber dem Besteller wie folgt:folgenden
a. BKF wird Wir werden nach seiner unserer Xxxx und auf seine unsere Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht Nut- zungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen; der Besteller gewährt BKF eine dafür angemessene Frist. Ist uns dies BKF nicht zu angemessenen Bedingungen Bedin- gungen möglich, so stehen dem Besteller Be- steller die gesetzlichen Rücktritts- oder und Minderungsrechte zu;. Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der Besteller nicht verlangen.
b. Die Pflicht von BKF zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Art. X;Für etwaige Schadensersatzan- sprüche gelten die Bestimmungen der Ziffer 12.
c. Die Unsere vorstehend genannten Verpflichtungen von BKF Ver- pflichtungen bestehen nur, soweit der Besteller BKF uns über die vom Dritten Drit- ten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und BKF uns alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten vor- behalten bleiben. Stellt der Besteller Bestel- ler die Nutzung der Ware Lieferung aus Schadensminderungs- oder sonstigen sons- tigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisenhin- zuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung Nutzungs- einstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.
3. 11.2 Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung Schutz- rechtsverletzung zu vertreten hat.
4. 11.3 Ansprüche des Bestellers sind ferner fer- ner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung Schutz- rechtsverletzung durch spezielle Vorgaben Vorga- ben des Bestellers, durch eine von BKF uns nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung Lie- ferung vom Besteller verändert oder zusammen zu- sammen mit nicht von BKF uns gelieferten Produkten Waren eingesetzt wird.
5. 11.4 Im Falle von Schutzrechtsverletzungen Schutzrechtsverlet- zungen gelten für die in Nr. a. geregelten 11.1 a) ge- regelten Ansprüche des Bestellers im Übrigen übrigen die Bestimmungen des Art. X, Nr. 3, 4, 8 bis 13 entsprechend. der Ziffern
11.5 Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel Rechts- mängel gelten die Bestimmungen des Art. X der Ziffer 10 entsprechend.
11.6 Weitergehende oder andere als die in dieser Ziffer 11 geregelten An- sprüche des Bestellers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen.
11.7 Im Falle des arglistigen Verschwei- gens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie einer Be- schaffenheit der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs im Sinne von § 443 BGB (Erklärung des Verkäufers, dass der Kaufgegenstand bei Gefahr- übergang eine bestimmte Eigenschaft hat und dass der Verkäufer verschul- densunabhängig für alle Folgen ihres Fehlens einstehen will) richten sich die Rechte des Bestellers ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen (Avb) Für Lieferungen Und Leistungen
Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel. 1. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen) behält sich BKF seine eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von BKF Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag BKF nicht erteilt wird, diesem auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
28.1. Sofern nicht anders vereinbartvereinbart wurde, ist BKF LCG verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die von BKF erbrachtenLCG erbrachte, vertragsgemäß genutzten genutzte Lieferungen gegen den Besteller berechtigte Ansprüche erhebt, haftet BKF LCG gegenüber dem Besteller innerhalb der in Ziffer 7.1 bestimmten Frist wie folgt:
a. BKF 8.1.1 LCG wird nach seiner Xxxx und auf seine Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen; der Besteller gewährt BKF eine dafür angemessene Frist. Ist dies BKF LCG nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Besteller die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu;.
b. Die Pflicht 8.1.2 Schadensersatzansprüche gegenüber LCG wegen eines solchen Rechtsmangels bestehen nur nach Maßgabe von BKF zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Art. X;Ziffer 9.
c. 8.1.3 Die vorstehend genannten Verpflichtungen von BKF LCG bestehen nur, soweit der Besteller BKF LCG über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigtverständigt hat, eine Verletzung nicht anerkennt und BKF LCG alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Besteller die Nutzung der Ware Lieferung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.
38.2. Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat.
48.3. Ansprüche des Bestellers sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Bestellers, durch eine von BKF LCG nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung vom Besteller verändert oder zusammen mit nicht von BKF LCG gelieferten Produkten eingesetzt wird.
5. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die in Nr. a. geregelten Ansprüche des Bestellers im Übrigen die Bestimmungen des Art. X, Nr. 3, 4, 8 bis 13 entsprechend8.4. Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen des Art. X der Ziffer 7 entsprechend.
8.5. Weitergehende oder andere als die in dieser Ziffer 8 geregelten Ansprüche des Bestellers gegen LCG und dessen Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen. Der Verkauf von gebrauchten beweglichen Sachen von LCG an den Besteller erfolgt unter Ausschluss jeglicher Rechtsmängelhaftung.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel. 1. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen) behält sich BKF seine eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von BKF Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag BKF nicht erteilt wird, diesem auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
2. Sofern nicht anders vereinbartnichts anderes vereinbart wurde, ist BKF HIGHVOLT verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferorts Lieferortes frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die von BKF erbrachtenHIGHVOLT gelieferte, vertragsgemäß genutzten Lieferungen genutzte Liefergegenstände gegen den Besteller berechtigte Ansprüche erhebt, haftet BKF HIGHVOLT gegenüber dem Besteller innerhalb der in Art. XI Nr. 3 bestimmten Frist wie folgt:
a. BKF HIGHVOLT wird nach seiner ihrer Xxxx und auf seine ihre Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen; der Besteller gewährt BKF eine dafür angemessene Frist. Ist dies BKF HIGHVOLT nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Besteller die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu;.
b. Die Pflicht von BKF HIGHVOLT zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Art. X;XV.
c. Die vorstehend genannten Verpflichtungen von BKF HIGHVOLT bestehen nurnur dann, soweit wenn der Besteller BKF HIGHVOLT über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und BKF HIGHVOLT alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Besteller die Nutzung der Ware des Produkts aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den dem Dritten gegenüber darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.
32. Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat.
43. Ansprüche des Bestellers sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Bestellers, durch eine von BKF HIGHVOLT nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung der Liefergegenstand vom Besteller verändert oder zusammen mit nicht von BKF HIGHVOLT gelieferten Produkten Liefergegenständen eingesetzt wird.
54. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die in Nr. a. Nr.1a) geregelten Ansprüche des Bestellers im Übrigen die Bestimmungen des der Art. X, XI Nr. 35, 4, 8 bis 13 6 und 11 entsprechend.
5. Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen des Art. X XI entsprechend.
6. Weitergehende oder andere als die in diesem Art. XII geregelten Ansprüche des Bestellers gegen HIGHVOLT und dessen Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel. 1. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen) behält sich BKF seine eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von BKF Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag BKF nicht erteilt wird, diesem auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
2. Sofern nicht anders vereinbart, ist BKF der Lieferer verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferorts frei von gewerblichen gewerbli- chen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die von BKF erbrachtenvom Lieferer erbrachte, vertragsgemäß genutzten genutzte Lieferungen gegen den Besteller berechtigte Ansprüche erhebt, haftet BKF der Lieferer gegenüber dem Besteller innerhalb der in Art. VII Nr. 2 bestimmten Frist wie folgt:
a. BKF wird nach seiner Xxxx a) Xxxxxx nicht anders vereinbart, ist der Lieferer verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferorts frei von ge- werblichen Schutzrechten und auf seine Kosten für die betreffenden Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringen. Xxxxxxxxxxxxxxxxx 0 X-00000 Xxxxxxx Tel ++00-00-00000000 Fax ++00-00-00000000 E-Mail xxxx@xxxxxxx.xx Internet xxxx://xxx.xxxxxxx.xx Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch vom Lieferer erbrachte, vertragsgemäß genutzte Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirkengegen den Besteller berechtigte Ansprüche erhebt, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen; haftet der Besteller gewährt BKF eine dafür angemessene Frist. Ist dies BKF nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen Lieferer gegenüber dem Besteller die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu;innerhalb der in Art. VII Nr. 2 bestimmten Frist wie folgt:
b. b) Die Pflicht von BKF des Lieferers zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Art. X;X.
c. c) Die vorstehend genannten Verpflichtungen von BKF des Lieferers bestehen nur, soweit der Besteller BKF den Lieferer über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt anerkannt und BKF dem Lieferer alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Besteller die Nutzung der Ware Lieferung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.
32. Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat.
43. Ansprüche sprüche des Bestellers sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des BestellersBe- stellers, durch eine von BKF vom Lieferer nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung vom Besteller verändert oder zusammen mit nicht von BKF vom Lieferer gelieferten Produkten eingesetzt wird.
54. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die in Nr. a. Nr.1 a) geregelten Ansprüche des Bestellers im Übrigen die Bestimmungen Bestim- mungen des Art. X, Nr. 3, 4, 8 bis 13 VII entsprechend.
5. Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen des Art. X VII entsprechend.
6. Weitergehende oder andere als die in diesem Art. VIII geregelten Ansprüche des Bestellers gegen den Lieferer und des- sen Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen.
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Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel. 1. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen) behält sich BKF seine eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von BKF Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag BKF nicht erteilt wird, diesem auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
29.1. Sofern nicht anders vereinbart, ist BKF der Auftragnehmer verpflichtet, die Lieferung Lieferung/Leistung (im Folgenden zusammen: „Lieferungen“) lediglich im Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die von BKF erbrachtenvom Auftragnehmer erbrachte, vertragsgemäß genutzten genutzte Lieferungen gegen den Besteller Auftraggeber berechtigte Ansprüche erhebt, haftet BKF der Auftragnehmer gegenüber dem Besteller Auftraggeber innerhalb der in Ziffer 8.2 bestimmten Frist wie folgt:
a. BKF a) Der Auftragnehmer wird nach seiner Xxxx und auf seine Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen; der Besteller gewährt BKF eine dafür angemessene Frist. Ist dies BKF dem Auftragnehmer nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Besteller Auftraggeber die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu;
b. b) Die Pflicht von BKF des Auftragnehmers zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Art. XZiffer 10 (Haftung);
c. c) Die vorstehend genannten Verpflichtungen von BKF des Auftragnehmers bestehen nur, soweit der Besteller BKF Auftraggeber den Auftragnehmer über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und BKF dem Auftragnehmer alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen Vergleichs- verhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Besteller Auftraggeber die Nutzung der Ware Lieferung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.
39.2. Ansprüche des Bestellers Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat.
49.3. Ansprüche des Bestellers Auftraggebers sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des BestellersAuftraggebers, durch eine von BKF vom Auftragnehmer nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung vom Besteller Auftraggeber verändert oder zusammen mit nicht von BKF vom Auftragnehmer gelieferten Produkten eingesetzt wird.
5. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die in Nr. a. geregelten Ansprüche des Bestellers im Übrigen die Bestimmungen des Art. X, Nr. 3, 4, 8 bis 13 entsprechend9.4. Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen des Art. X der Ziffer 8 (Mängel) entsprechend.
9.5. Weitergehende oder andere als die in dieser Ziffer 9 geregelten Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer und dessen Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen.
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Samples: Software Development Agreement
Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel. Da die Software dem Lizenznehmer unentgeltlich übergeben wird (siehe Ziffer 1), haftet der Lizenzgeber für die Freiheit von Schutzrechten Dritter und für Rechtsmängel (einschließlich der Freiheit von Schutzrechten usw.) nur in Fällen des Vorsatzes, der Arglist oder der groben Fahrlässigkeit. An KostenvoranschlägenSoweit hiernach der Lizenzgeber überhaupt verantwortlich ist, Zeichnungen und anderen Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen) behält sich BKF seine eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von BKF Dritten zugänglich gemacht werden und sindgelten die nachfolgenden Bestimmungen:
10.1 Der Lizenzgeber steht lediglich dafür ein, wenn der Auftrag BKF nicht erteilt wird, diesem auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
2. Sofern nicht anders vereinbart, ist BKF verpflichtet, dass die Lieferung im Land des Lieferorts Software in Deutschland frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringenist. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die von BKF erbrachten, im Land nach Satz 1 vertragsgemäß genutzten Lieferungen genutzte Software gegen den Besteller Lizenznehmer berechtigte Ansprüche erhebt, haftet BKF der Lizenzgeber gegenüber dem Besteller Lizenznehmer wie folgt:
a. BKF a) Der Lizenzgeber wird nach seiner Xxxx und auf seine Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen; der Besteller gewährt BKF eine dafür angemessene Frist. Ist dies BKF dem Lizenzgeber nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen steht dem Besteller die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte Lizenznehmer das gesetzliche Rücktrittsrecht zu;. Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der Lizenznehmer nicht verlangen.
b. b) Die Pflicht von BKF des Lizenzgebers zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Art. X;Ziffer 11 (Andere Haftung) und Ziffer 12 (Gesamthaftungsbegrenzung).
c. c) Die vorstehend genannten Verpflichtungen von BKF des Lizenzgebers bestehen nur, soweit der Besteller BKF Lizenznehmer den Lizenzgeber über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und BKF dem Lizenzgeber alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Besteller Lizenznehmer die Nutzung der Ware Lieferung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.
3. 10.2 Ansprüche des Bestellers Lizenznehmers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat.
4. Ansprüche des Bestellers Lizenznehmers sind ferner ausgeschlossen, soweit sofern die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des BestellersLizenznehmers, durch eine von BKF vom Lizenzgeber nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung vom Besteller Lizenznehmer verändert oder zusammen mit nicht von BKF dem Lizenzgeber gelieferten Produkten eingesetzt wird.
5. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die in Nr. a. geregelten Ansprüche des Bestellers im Übrigen die Bestimmungen des Art. X, Nr. 3, 4, 8 bis 13 entsprechend. 10.3 Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen des Art. X der Ziffer 9 (Sachmängel) entsprechend.
10.4 Weiter gehende oder andere als die in dieser Ziffer 10 geregelten Ansprüche des Lizenznehmers gegen den Lizenzgeber und dessen Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen.
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Samples: Lizenzvertrag
Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel. EDENOR0012-3624-1_DE_EN
1. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen) behält sich BKF seine eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von BKF Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag BKF nicht erteilt wird, diesem auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
2. Sofern nicht anders vereinbart, ist BKF der Anbieter verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die von BKF erbrachtenvom Anbieter erbrachte, vertragsgemäß genutzten genutzte Lieferungen gegen den Besteller Kunde berechtigte Ansprüche erhebt, haftet BKF der Anbieter gegenüber dem Besteller Kunde innerhalb der in Art. XI Nr. 2 bestimmten Frist wie folgt:
a. BKF a) Der Anbieter wird nach seiner Xxxx und auf seine Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen; der Besteller gewährt BKF eine dafür angemessene Frist. Ist dies BKF dem Anbieter nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Besteller Kunden die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu;.
b. b) Die Pflicht von BKF des Anbieters zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Art. X;XIV.
c. c) Die vorstehend genannten Verpflichtungen von BKF des Anbieters bestehen nur, soweit der Besteller BKF Kunde den Anbieter über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und BKF dem Anbieter alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Besteller Kunde die Nutzung der Ware Lieferung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.
32. Ansprüche des Bestellers Kunden sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat.
43. Ansprüche des Bestellers Kunden sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des BestellersKunden, durch eine von BKF vom Anbieter nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung vom Besteller Kunden verändert oder zusammen mit nicht von BKF vom Anbieter gelieferten Produkten eingesetzt wird.
54. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die in Nr. a. 1a) geregelten Ansprüche des Bestellers Kunden im Übrigen die Bestimmungen des der Art. X, XI Nr. 3, 4, 8 bis 13 5 und 9 entsprechend.
5. Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen des der Art. X XI entsprechend.
6. Weitergehende oder andere als die in diesem Art. XII. geregelten Ansprüche des Kunden gegen den Anbieter und dessen Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel. 1. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen) behält sich BKF seine eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von BKF Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag BKF nicht erteilt wird, diesem auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
216.1. Sofern nicht anders vereinbart, ist BKF sind wir verpflichtet, die Lieferung im Land des Lieferorts lediglich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: SchutzrechteSchutz- rechte) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die von BKF erbrachtenuns er- brachte, vertragsgemäß genutzten genutzte Lieferungen gegen den Besteller Kunden berechtigte Ansprüche erhebt, haftet BKF haften wir gegenüber dem Besteller Kunden wie folgt:
a. BKF wird 16.2. Wir werden nach seiner unserer Xxxx und auf seine unsere Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht Nut- zungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen; der Besteller gewährt BKF eine dafür angemessene Frist. Ist uns dies BKF nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Besteller Kunden die gesetzlichen Rücktritts- Rücktritt- oder Minderungsrechte zu;. Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der Kunde nicht verlangen.
b. Die 16.3. Unsere Pflicht von BKF zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach ArtZiff. X;11.
c. 16.4. Die vorstehend genannten Verpflichtungen von BKF unsererseits bestehen nur, soweit der Besteller BKF Kunde uns über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigtverständigt hat, eine Verletzung nicht anerkennt und BKF uns alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Besteller Kunde die Nutzung der Ware Lieferung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtetver- pflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.
316.5. Ansprüche des Bestellers Kunden sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat.
416.6. Ansprüche des Bestellers Kunden sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des BestellersKunden, durch eine von BKF uns nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung vom Besteller Kunden verändert oder zusammen mit nicht von BKF uns gelieferten Produkten eingesetzt wird.
5. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die in Nr. a. geregelten Ansprüche des Bestellers im Übrigen die Bestimmungen des Art. X, Nr. 3, 4, 8 bis 13 entsprechend16.7. Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen des Artder Ziff. X 8 entsprechend.
16.8. Weitergehende oder andere als die in diesem und Ziff. 8 geregelten Ansprüche des Kunden gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen.
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