Common use of Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel Clause in Contracts

Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel. 1. Sofern nicht anders vereinbart, ist MEISTER verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringen. So- fern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von MEISTER erbrachte, vertragsgemäß ge- nutzte Lieferungen gegen den Besteller berechtigte Ansprüche erhebt, haftet MEISTER gegenüber dem Be- steller innerhalb der in Art. VII Nr. 2 bestimmten Frist wie folgt: a) XXXXXXX wird nach seiner Xxxx und auf seine Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen. Ist dies MEISTER nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Besteller die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu. b) Die Pflicht von MEISTER zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Art. X c) Die vorstehend genannten Verpflichtungen von MEISTER bestehen nur, soweit der Besteller MEISTER über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und MEISTER alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten blei- ben. Stellt der Besteller die Nutzung der Lieferung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung keine Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist. 2. Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat. 3. Ansprüche des Bestellers sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Bestellers, durch eine von MEISTER nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verur- sacht wird, dass die Lieferung vom Besteller verändert oder zusammen mit nicht von MEISTER gelieferten Produkten eingesetzt wird. 4. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die in Nr. 1 a) geregelten Ansprüche des Bestellers im Übri- gen die Bestimmungen des Art. VII Nr. 4, 5 und 9 entsprechend. 5. Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen des Art. VII entsprechend. 6. Weitergehende oder andere als die in diesem Art. VIII geregelten Ansprüche des Bestellers gegen MEISTER und dessen Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen.

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Samples: General Terms and Conditions

Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel. 1. Sofern nicht anders vereinbart, ist MEISTER der Lieferer verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferorts frei ohne Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringen. So- fern Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von MEISTER vom Lieferer erbrachte, vertragsgemäß ge- nutzte genutzte Lieferungen gegen den Besteller berechtigte Ansprüche erhebt, haftet MEISTER der Lieferer gegenüber dem Be- steller Besteller innerhalb der in Art. VII VIII Nr. 2 bestimmten be- stimmten Frist wie folgt: a) XXXXXXX Der Lieferer wird nach seiner Xxxx und auf seine Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirkener- wirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen. Ist dies MEISTER dem Lieferer nicht zu angemessenen an- gemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Besteller die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu. b) Die Pflicht von MEISTER des Lieferers zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Art. XXII. c) Die vorstehend genannten Verpflichtungen von MEISTER des Lieferers bestehen nur, soweit der Besteller MEISTER den Lieferer über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und MEISTER dem Lieferer alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen Vergleichsver- handlungen vorbehalten blei- benbleiben. Stellt der Besteller die Nutzung der Lieferung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung keine Nutzungseinstel- lung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ver- bunden ist. 2. Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat. 3. Ansprüche des Bestellers sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des BestellersBe- stellers, durch eine von MEISTER vom Lieferer nicht voraussehbare Anwendung Anwen- dung oder dadurch verur- sacht verursacht wird, dass die Lieferung vom Besteller verändert oder zusammen mit nicht von MEISTER vom Lieferer gelieferten Produkten eingesetzt wird. 4. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die in Nr. 1 aNr.1a) geregelten Ansprüche des Bestellers im Übri- gen Übrigen die Bestimmungen des Art. VII VIII Nr. 4, 5 5, 8 und 9 entsprechend. 5. Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen Bestimmun- gen des Art. VII VIII entsprechend. 6. Weitergehende oder andere als die in diesem Art. VIII geregelten IX geregel- ten Ansprüche des Bestellers gegen MEISTER den Lieferer und dessen Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossenausge- schlossen.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen

Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel. 1. Sofern nicht anders vereinbart, ist MEISTER verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferorts frei ein Dritter wegen der Verletzung von gewerblichen gewerb- lichen Schutzrechten und und/oder Urheberrechten Dritter Drit- ter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringen. So- fern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von MEISTER Hekatron erbrachte, vertragsgemäß genutzte Lieferungen ge- nutzte Lieferungen gegen gen den Besteller berechtigte Ansprüche erhebt, haftet MEISTER haf- tet Hekatron gegenüber dem Be- steller Besteller innerhalb der in Art. VII X Nr. 2 bestimmten Frist wie folgt: a) XXXXXXX Xxxxxxxx wird nach seiner Xxxx und auf seine Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschenaustau- schen. Ist dies MEISTER Xxxxxxxx nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Besteller die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu. b) Die Pflicht von MEISTER Hekatron zur Leistung von Schadensersatz Scha- densersatz richtet sich nach Art. XXIII. c) Die vorstehend genannten Verpflichtungen von MEISTER Xxxxxxxx bestehen nur, soweit der Besteller MEISTER He- katron über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und MEISTER Hekatron alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen Vergleichsverhand- lungen vorbehalten blei- benbleiben. Stellt der Besteller die Nutzung der Lieferung aus Schadensminderungs- Schadensminde- rungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung keine Anerkenntnis kein Aner- kenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden verbun- den ist. 2. Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit so- weit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat. 3. Ansprüche des Bestellers sind ferner ausgeschlossenausgeschlos- sen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle spezi- elle Vorgaben des Bestellers, durch eine von MEISTER Hekat- ron nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verur- sacht verursacht wird, dass die Lieferung vom Besteller verändert oder zusammen mit nicht von MEISTER gelieferten Hekatron ge- lieferten Produkten eingesetzt wird. 4. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die in Nr. 1 a) geregelten Ansprüche des Bestellers im Übri- gen Übrigen die Bestimmungen des Art. VII X Nr. 4, 5 und 9 8 entsprechend. 5. Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen des Art. VII X entsprechend. 6. Weitergehende oder andere als die in diesem Art. VIII XI geregelten Ansprüche des Bestellers gegen MEISTER Hekat- ron und dessen Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel. 1. 7.1 Sofern nicht anders vereinbartnichts anderes vereinbart ist, ist MEISTER tevitel verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferorts frei von gewerblichen gewer blichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: folgenden Schutzrechte) zu erbringen. So- fern Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von MEISTER erbrachte, vertragsgemäß ge- nutzte Lieferungen gegen den Besteller berechtigte Ansprüche erhebt, die auf der Nutzung der durch tevitel erbrachten, vertragsgemäß genutzten Lieferungen basieren, haftet MEISTER tevitel gegenüber dem Be- steller Besteller innerhalb der in Art. VII Nr. 2 gemäß Punkt 5.2 bestimmten Frist wie folgt: a) XXXXXXX tevitel wird nach seiner ihrer Xxxx und auf seine ihre Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so dies s o ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen. Ist dies MEISTER tevitel das nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Besteller die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu. b) Die Pflicht von MEISTER tevitel zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Art. XArtikel 8 dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. c) Die vorstehend genannten Verpflichtungen von MEISTER tevitel bestehen nur, soweit der Besteller MEISTER tevitel über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und MEISTER tevitel alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten blei- benbleiben. Stellt der Besteller die Nutzung der Lieferung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung keine kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist. 2. 7.2 Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat. 3. 7.3 Ansprüche des Bestellers sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Bestellers, durch eine von MEISTER tevitel nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verur- sacht verursacht wird, dass die Lieferung vom Besteller verändert oder zusammen mit nicht von MEISTER tevitel gelieferten Produkten eingesetzt wird. 4. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die in Nr. 1 a) geregelten Ansprüche des Bestellers im Übri- gen die Bestimmungen des Art. VII Nr. 4, 5 und 9 entsprechend. 5. 7.4 Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen des Art. VII Artikel 5 dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen entsprechend. 6. 7.5 Weitergehende oder andere als die in diesem Art. VIII geregelten Artikel genannten Ansprüche des Bestellers gegen MEISTER tevitel und dessen deren Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen.

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Samples: Sales Contracts

Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel. 1. Sofern nicht anders vereinbartnichts anderes vereinbart wurde, ist MEISTER HIGHVOLT verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferorts Lieferortes frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringen. So- fern Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von MEISTER erbrachteHIGHVOLT gelieferte, vertragsgemäß ge- nutzte Lieferungen genutzte Liefergegenstände gegen den Besteller berechtigte Ansprüche erhebt, haftet MEISTER HIGHVOLT gegenüber dem Be- steller Besteller innerhalb der in Art. VII XI Nr. 2 3 bestimmten Frist wie folgt: a) XXXXXXX a. HIGHVOLT wird nach seiner ihrer Xxxx und auf seine ihre Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen. Ist dies MEISTER HIGHVOLT nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Besteller die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu. b) b. Die Pflicht von MEISTER HIGHVOLT zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Art. XXV. c) c. Die vorstehend genannten Verpflichtungen von MEISTER HIGHVOLT bestehen nurnur dann, soweit wenn der Besteller MEISTER HIGHVOLT über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und MEISTER HIGHVOLT alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten blei- benbleiben. Stellt der Besteller die Nutzung der Lieferung des Produkts aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den dem Dritten gegenüber darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung keine kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist. 2. Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat. 3. Ansprüche des Bestellers sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Bestellers, durch eine von MEISTER HIGHVOLT nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verur- sacht verursacht wird, dass die Lieferung der Liefergegenstand vom Besteller verändert oder zusammen mit nicht von MEISTER HIGHVOLT gelieferten Produkten Liefergegenständen eingesetzt wird. 4. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die in Nr. 1 aNr.1a) geregelten Ansprüche des Bestellers im Übri- gen Übrigen die Bestimmungen des der Art. VII XI Nr. 45, 5 6 und 9 11 entsprechend. 5. Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen des Art. VII XI entsprechend. 6. Weitergehende oder andere als die in diesem Art. VIII XII geregelten Ansprüche des Bestellers gegen MEISTER HIGHVOLT und dessen Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen

Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel. 1. 12.1 Sofern nicht anders vereinbart, ist MEISTER INTERPORT REAL verpflichtet, die Lieferung Leistungen lediglich im Land des Lieferorts Leistungsorts frei von gewerblichen Schutzrechten Schutzrechen und Urheberrechten Dritter (im Folgendenfolgenden: Schutzrechte) zu erbringen. So- fern Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von MEISTER INTERPORT REAL erbrachte, vertragsgemäß ge- nutzte Lieferungen genutzte Leistungen gegen den Besteller Kunden berechtigte Ansprüche erhebt, haftet MEISTER INTERPORT REAL gegenüber dem Be- steller Kunden innerhalb der in Art. VII Nr. 2 Ziffer 6.3 bestimmten Frist wie folgt: a) XXXXXXX INTERPORT REAL wird nach seiner ihrer Xxxx und auf seine ihre Kosten für die betreffenden Lieferungen Leistungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen. Ist dies MEISTER INTERPORT REAL nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Besteller Kunden die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu. Im Falle der Miete tritt an die stelle des Rücktrittsrechts des Kunden das Recht zur vorzeitigen Kündigung. b) Die Pflicht von MEISTER zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Art. X c) Die vorstehend genannten Verpflichtungen von MEISTER INTEPORT REAL bestehen nur, soweit der Besteller MEISTER Kunden INTERPORT REAL über die vom Dritten geltend gemachten geltendgemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und MEISTER INTERPORT REAL alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten blei- benbleiben. Stellt der Besteller Kunde die Nutzung der Lieferung Leistungen aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung keine kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist. 2. 12.2 Ansprüche des Bestellers Kunden sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat. 3. 12.3 Ansprüche des Bestellers Kunden sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des BestellersKunden, durch eine von MEISTER INTERPORT REAL nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verur- sacht verursacht wird, dass die Lieferung vom Besteller Kunden verändert oder zusammen mit nicht von MEISTER vom INTEPORT REAL gelieferten Produkten eingesetzt wird. 4. 12.4 Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die in NrZiff. 1 a) 12.1 a geregelten Ansprüche des Bestellers Kunden im Übri- gen Übrigen die Bestimmungen des Art. VII der Ziffer 6 Nr. 4, 4 und 5 und 9 entsprechend. 5. 12.5 Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten geltend die Bestimmungen des Art. VII der Ziffer 6 entsprechend. 6. 12.6 Weitergehende oder andere als die in diesem Art. VIII dieser Ziffer 12 geregelten Ansprüche des Bestellers Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, gegen MEISTER INTERPORT REAL und dessen ihre Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels Mangels sind ausgeschlossen, soweit nicht wegen des Vorsatzes oder einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Zusicherung der Abwesenheit eines Mangels gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel. 1. 8.1 Sofern nicht anders vereinbart, ist MEISTER der Lieferer verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringen. So- fern Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von MEISTER vom Lieferer erbrachte, vertragsgemäß ge- nutzte genutzte Lieferungen gegen den Besteller berechtigte Ansprüche erhebt, haftet MEISTER der Lieferer gegenüber dem Be- steller Besteller innerhalb der in Art. VII 7 Nr. 2 bestimmten Frist wie folgt: a) XXXXXXX Der Lieferer wird nach seiner Xxxx und auf seine Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen. Ist dies MEISTER dem Lieferer nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Besteller die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu. b) Die Pflicht von MEISTER zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Art. X c) Die vorstehend genannten Verpflichtungen von MEISTER des Lieferers bestehen nur, soweit der Besteller MEISTER den Lieferer über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und MEISTER dem Lieferer alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten blei- benbleiben. Stellt der Besteller die Nutzung der Lieferung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung keine kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist. 2. 8.2 Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat. 3. 8.3 Ansprüche des Bestellers sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Bestellers, durch eine von MEISTER vom Lieferer nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verur- sacht verursacht wird, dass die Lieferung vom Besteller verändert oder zusammen mit nicht von MEISTER vom Lieferer gelieferten Produkten eingesetzt wird. 4. 8.4 Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die in Nr. 1 a1a) geregelten Ansprüche des Bestellers im Übri- gen Übrigen die Bestimmungen des Art. VII 7 Nr. 4, 5 und 9 6 entsprechend. 5. 8.5 Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen des Art. VII 7 entsprechend. 6. 8.6 Weitergehende oder andere als die in diesem Art. VIII Artikel geregelten Ansprüche des Bestellers Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, gegen MEISTER den Lieferer und dessen Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels Mangels sind ausgeschlossen, soweit nicht wegen Vorsatzes oder einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Zusicherung der Abwesenheit eines Mangels gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

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Samples: Addendum

Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel. 18.1. Sofern nicht anders vereinbartvereinbart wurde, ist MEISTER LCG verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringen. So- fern Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von MEISTER LCG erbrachte, vertragsgemäß ge- nutzte genutzte Lieferungen gegen den Besteller berechtigte Ansprüche erhebt, haftet MEISTER LCG gegenüber dem Be- steller Besteller innerhalb der in Art. VII Nr. 2 Ziffer 7.1 bestimmten Frist wie folgt: a) XXXXXXX 8.1.1 LCG wird nach seiner Xxxx und auf seine Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen. Ist dies MEISTER LCG nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Besteller die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu. b) Die Pflicht 8.1.2 Schadensersatzansprüche gegenüber LCG wegen eines solchen Rechtsmangels bestehen nur nach Maßgabe von MEISTER zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Art. XZiffer 9. c) 8.1.3 Die vorstehend genannten Verpflichtungen von MEISTER LCG bestehen nur, soweit der Besteller MEISTER LCG über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigtverständigt hat, eine Verletzung nicht anerkennt und MEISTER LCG alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten blei- benbleiben. Stellt der Besteller die Nutzung der Lieferung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung keine kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist. 28.2. Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat. 38.3. Ansprüche des Bestellers sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Bestellers, durch eine von MEISTER LCG nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verur- sacht verursacht wird, dass die Lieferung vom Besteller verändert oder zusammen mit nicht von MEISTER LCG gelieferten Produkten eingesetzt wird. 4. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die in Nr. 1 a) geregelten Ansprüche des Bestellers im Übri- gen die Bestimmungen des Art. VII Nr. 4, 5 und 9 entsprechend. 58.4. Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen des Art. VII der Ziffer 7 entsprechend. 68.5. Weitergehende oder andere als die in diesem Art. VIII dieser Ziffer 8 geregelten Ansprüche des Bestellers gegen MEISTER LCG und dessen Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen. Der Verkauf von gebrauchten beweglichen Sachen von LCG an den Besteller erfolgt unter Ausschluss jeglicher Rechtsmängelhaftung.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel. 1. Sofern nicht anders vereinbartausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist MEISTER sind wir verpflichtet, die Lieferung lediglich Leistungen ledig- lich im Land des Lieferorts Herstell- und des Lieferortes frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: nach- folgend „Schutzrechte) zu erbringen. So- fern „Schutzrechte“ in diesem Sinne sind Patente, Gebrauchs- und Geschmacksmuster, Marken, einschliesslich deren jeweiligen Anmeldungen, sowie Urheberrechte. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von MEISTER uns erbrachte, vertragsgemäß ge- nutzte Lieferungen vertragsgemäss genutzte Leistungen gegen den Besteller Sie berechtigte Ansprüche erhebt, haftet MEISTER haften wir gegenüber dem Be- steller Ihnen innerhalb der in Art. VII Nr. 2 Ziffer VI.8 bestimmten Frist wie folgt: a) XXXXXXX wird 2. Wir werden nach seiner unserer Xxxx und auf seine unsere Kosten für die betreffenden Lieferungen Leistungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen. Ist uns dies MEISTER nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Besteller Ihnen die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu. b) Die . Unsere Pflicht von MEISTER zur Leistung von Schadensersatz Schadenersatz richtet sich nach ArtXxxxxx XXXX. 3. X c) Die vorstehend genannten Verpflichtungen von MEISTER bestehen nur, soweit der Besteller MEISTER Sie uns über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt anerkannt haben und MEISTER uns alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten blei- ben. Stellt der Besteller die Nutzung der Lieferung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung keine Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden istbleiben. 24. Ihre Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit er Sie die Schutzrechtsverletzung ausschließlich zu vertreten hatver- treten haben. 35. Ihre Ansprüche des Bestellers sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des BestellersIhre speziellen Vorgaben, durch eine von MEISTER uns nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verur- sacht verursacht wird, dass die Lieferung vom Besteller Leistung durch Sie nachträglich unbefugt verändert oder zusammen mit nicht von MEISTER gelieferten Produkten eingesetzt wird. 4. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die in Nr. 1 a) geregelten Ansprüche des Bestellers im Übri- gen die Bestimmungen des Art. VII Nr. 4, 5 und 9 entsprechend. 5. Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen des Art. VII entsprechend. 6. Weitergehende oder andere als die in diesem Artdieser Ziffer VII. VIII geregelten Ansprüche des Bestellers gegen MEISTER und dessen Erfüllungsgehilfen uns oder unsere Er- füllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen. 7. Sofern im Zusammenhang mit den vertraglichen Pflichten ein schutzrechtsfähiges Ergebnis resultiert, stehen uns sämtliche Schutzrechte an diesem Ergebnis ausschließlich zu, es sei denn, dass Sie mass- geblich an der Erstellung des Ergebnisses beteiligt waren. In solch einem Fall oder in allen sonstigen Fällen, in welchen schutzrechtsfähige Ergebnisse gemeinsam erstellt wurde, sind wir uns darüber einig, dass uns zumindest ein unentgeltliches, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbegrenztes, nicht ausschliessliches Nutzungsrecht zusteht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel. 1. 11.1 Sofern nicht anders vereinbart, ist MEISTER sind wir verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringen. So- fern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von MEISTER erbrachte, vertragsgemäß ge- nutzte Lieferungen gegen den Besteller berechtigte Ansprüche erhebt, haftet MEISTER gegenüber dem Be- steller innerhalb der in Art. VII Nr. 2 bestimmten Frist wie folgt:folgenden a) XXXXXXX wird a. Wir werden nach seiner unserer Xxxx und auf seine unsere Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht Nut- zungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen. Ist uns dies MEISTER nicht zu angemessenen Bedingungen Bedin- gungen möglich, so stehen dem Besteller Be- steller die gesetzlichen Rücktritts- oder und Minderungsrechte zu. Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der Besteller nicht verlangen. b) Die Pflicht von MEISTER zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Art. Xb. Für etwaige Schadensersatzan- sprüche gelten die Bestimmungen der Ziffer 12. c) Die c. Unsere vorstehend genannten Verpflichtungen von MEISTER Ver- pflichtungen bestehen nur, soweit der Besteller MEISTER uns über die vom Dritten Drit- ten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und MEISTER uns alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten blei- benvor- behalten bleiben. Stellt der Besteller Bestel- ler die Nutzung der Lieferung aus Schadensminderungs- oder sonstigen sons- tigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisenhin- zuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung keine Nutzungs- einstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist. 2. 11.2 Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung Schutz- rechtsverletzung zu vertreten hat. 3. 11.3 Ansprüche des Bestellers sind ferner fer- ner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung Schutz- rechtsverletzung durch spezielle Vorgaben Vorga- ben des Bestellers, durch eine von MEISTER uns nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verur- sacht verursacht wird, dass die Lieferung Lie- ferung vom Besteller verändert oder zusammen zu- sammen mit nicht von MEISTER uns gelieferten Produkten Waren eingesetzt wird. 4. 11.4 Im Falle von Schutzrechtsverletzungen Schutzrechtsverlet- zungen gelten für die in Nr. 1 11.1 a) geregelten ge- regelten Ansprüche des Bestellers im Übri- gen übrigen die Bestimmungen des Art. VII Nr. 4, 5 und 9 der Ziffern 11.5 Bei Vorliegen sonstiger Rechts- mängel gelten die Bestimmungen der Ziffer 10 entsprechend. 5. Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen des Art. VII entsprechend. 6. 11.6 Weitergehende oder andere als die in diesem Art. VIII dieser Ziffer 11 geregelten Ansprüche An- sprüche des Bestellers gegen MEISTER uns und dessen unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen. 11.7 Im Falle des arglistigen Verschwei- gens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie einer Be- schaffenheit der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs im Sinne von § 443 BGB (Erklärung des Verkäufers, dass der Kaufgegenstand bei Gefahr- übergang eine bestimmte Eigenschaft hat und dass der Verkäufer verschul- densunabhängig für alle Folgen ihres Fehlens einstehen will) richten sich die Rechte des Bestellers ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen (Avb) Für Lieferungen Und Leistungen

Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel. 1. Sofern nicht anders vereinbart, ist MEISTER der Lieferer verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringen. So- fern Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von MEISTER vom Lieferer erbrachte, vertragsgemäß ge- nutzte Lieferungen gegen den Besteller berechtigte Ansprüche erhebt, haftet MEISTER der Lieferer gegenüber dem Be- steller Besteller innerhalb der in Art. VII VIII Nr. 2 bestimmten Frist wie folgt: a) XXXXXXX Der Lieferer wird nach seiner Xxxx und auf seine Kosten für die betreffenden Lieferungen Lie- ferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen. Ist dies MEISTER dem Lieferer nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Besteller die gesetzlichen gesetzli- chen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu. b) Die Pflicht von MEISTER des Lieferers zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Art. XXII. c) Die vorstehend genannten Verpflichtungen von MEISTER des Lieferers bestehen nur, soweit so- weit der Besteller MEISTER den Lieferer über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche An- sprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und MEISTER dem Lieferer alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten blei- benvor- behalten bleiben. Stellt der Besteller die Nutzung der Lieferung aus Schadensminderungs- Scha- densminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung keine Anerkenntnis kein Aner- kenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist. 2. Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung Schutzrechtsver- letzung zu vertreten hat. 3. Ansprüche des Bestellers sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung Schutzrechts- verletzung durch spezielle Vorgaben des Bestellers, durch eine von MEISTER vom Lieferer nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verur- sacht verursacht wird, dass die Lieferung Liefe- rung vom Besteller verändert oder zusammen mit nicht von MEISTER vom Lieferer gelieferten Produkten eingesetzt wird. 4. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die in Nr. 1 a1a) geregelten Ansprüche An- sprüche des Bestellers im Übri- gen Übrigen die Bestimmungen des Art. VII VIII Nr. 4, 5 und 9 entsprechend. 5. Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen des Art. VII VIII entsprechend. 6. Weitergehende oder andere als die in diesem Art. VIII IX geregelten Ansprüche des Bestellers gegen MEISTER den Lieferer und dessen Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen

Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel. 110.1. Sofern nicht anders vereinbart, ist MEISTER sind wir verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferorts Lieferortes frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringen. So- fern Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von MEISTER uns erbrachte, vertragsgemäß ge- nutzte genutzte Lieferungen gegen den Besteller Kunden berechtigte Ansprüche erhebt, haftet MEISTER haften wir gegenüber dem Be- steller Kunden innerhalb der in ArtZiffer 9.9. VII Nr. 2 bestimmten Frist wie folgt: a) XXXXXXX wird Wir werden nach seiner Xxxx des Kunden und auf seine unsere Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen. Ist uns dies MEISTER nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Besteller Kunden die gesetzlichen Rücktritts- Rück- tritts-oder Minderungsrechte Minderungsansprüche zu. b) Die Unsere Pflicht von MEISTER zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Art. XZiffer 11. c) Die Unsere vorstehend genannten Verpflichtungen von MEISTER bestehen nur, soweit der Besteller MEISTER Kunde uns über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und MEISTER uns alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten blei- benbleiben. Stellt der Besteller Kun- de die Nutzung der Lieferung aus Schadensminderungs- Schadensminderungs-oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung keine Nut- zungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist. 210.2. Ansprüche des Bestellers Kunden sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat. 310.3. Ansprüche des Bestellers Kunden sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des BestellersKunden, durch eine von MEISTER uns nicht voraussehbare voraus- sehbare Anwendung oder dadurch verur- sacht verursacht wird, dass die Lieferung vom Besteller Kunden verändert oder zusammen mit nicht von MEISTER uns gelieferten Produkten eingesetzt einge- setzt wird. 410.4. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die in Nr. 1 Ziffer 10.1 a) geregelten Ansprüche des Bestellers Kunden, im Übri- gen Übrigen die Bestimmungen des Art. VII Nr. 4der Ziffern 9.3, 5 9.4 und 9 9.8 entsprechend. 510.5. Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel sonstigen Rechtsmängeln gelten die Bestimmungen des Artder Ziffer 9. VII entsprechend. 610.6. Weitergehende oder andere als die in diesem Artdieser Ziffer 10. VIII geregelten Ansprüche des Bestellers Kunden gegen MEISTER uns und dessen unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen.

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Samples: Sales Contracts

Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel. 1. Sofern nicht anders vereinbart, 9.1 Mangels anderweitiger Vereinbarung ist MEISTER HORN verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringen. So- fern Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von MEISTER erbrachte, vertragsgemäß ge- nutzte Lieferungen gegen den Besteller berechtigte Ansprüche erhebt, haftet MEISTER ist XXXX dem Vertragspartner gegenüber dem Be- steller innerhalb wie folgt verpflichtet, sofern der in Art. VII Nr. 2 bestimmten Frist wie folgtVertragspartner die Lieferung von XXXX vertragsgemäß nutzt: a) XXXXXXX 9.1.1 HORN wird nach seiner Xxxx und auf seine Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirkenNachbesserung wie folgt durchführen: - Erwirkung eines Nutzungsrechts oder - Änderung der Ware, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wirdwird oder - Austausch. Sofern keine der drei Möglichkeiten für HORN zumutbar ist, oder austauschen. Ist dies MEISTER nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Besteller bestehen für den Vertragspartner die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zuMinderungsrechte. b) Die Pflicht 9.1.2 Schadensersatzansprüche gegenüber HORN wegen eines solchen Rechtsmangels bestehen nur nach Maßgabe von MEISTER zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Art. XZiffer 10. c) Die vorstehend genannten 9.1.3 Diese Verpflichtungen von MEISTER HORN bestehen nur, soweit der Besteller MEISTER Vertragspartner über die vom von Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigtMitteilung macht, eine Verletzung gegenüber Dritten nicht anerkennt und MEISTER HORN alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten blei- benbleiben. Stellt der Besteller Vertragspartner die Nutzung der Lieferung Ware aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung keine kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist. Für die Verjährung der Ansprüche des Vertragspartners gelten die in 8.1 genannten Fristen. 2. 9.2 Ansprüche des Bestellers Vertragspartners sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung Schutzrechts- verletzung zu vertreten hat. 3. 9.3 Ansprüche des Bestellers Vertragspartners sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des BestellersVertragspartners, durch eine von MEISTER HORN nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verur- sacht verursacht wird, dass die Lieferung vom Besteller Vertragspartner verändert oder zusammen mit nicht von MEISTER HORN gelieferten Produkten eingesetzt wird. 4. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die in Nr. 1 a) geregelten Ansprüche des Bestellers im Übri- gen die Bestimmungen des Art. VII Nr. 4, 5 und 9 entsprechend. 5. 9.4 Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen des Art. VII der Ziffer 8 entsprechend. 6. 9.5 Weitergehende oder andere als die in diesem Art. VIII dieser Ziffer 9 geregelten Ansprüche des Bestellers Vertragspartners gegen MEISTER und dessen Erfüllungsgehilfen HORN wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen. Der Verkauf von gebrauchten beweglichen Sachen von HORN an den Vertragspartner erfolgt unter Ausschluss jeglicher Rechtsmängelhaftung.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel. 1. Sofern nicht anders vereinbartDer Lizenzgeber steht lediglich dafür ein, ist MEISTER verpflichtet, dass die Lieferung lediglich Software im dem Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringenist, in welchem der Lizenznehmer gemäß Eingabe im KNX Online Shop seinen Firmensitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort (im Folgenden: Sitz) hat. So- fern Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von MEISTER erbrachte, die im Land gemäß Satz 1 vertragsgemäß ge- nutzte Lieferungen genutzte Software gegen den Besteller Lizenznehmer berechtigte Ansprüche erhebt, haftet MEISTER der Lizenzgeber gegenüber dem Be- steller innerhalb der in Art. VII Nr. 2 bestimmten Frist Lizenznehmer wie folgt: a) XXXXXXX Der Lizenzgeber wird nach seiner Xxxx und auf seine Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen. Ist dies MEISTER dem Lizenzgeber nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen steht dem Besteller die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte Lizenznehmer das gesetzliche Rücktrittsrecht zu. Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der Lizenznehmer nicht verlangen. b) Die Pflicht von MEISTER des Lizenzgebers zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach ArtZiffer 12 Abschnitt A.2 bzw. XB.1 (Haftung). c) Die vorstehend genannten Verpflichtungen von MEISTER des Lizenzgebers bestehen nur, soweit der Besteller MEISTER Lizenznehmer den Lizenzgeber über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und MEISTER dem Lizenzgeber alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten blei- benbleiben. Stellt der Besteller Lizenznehmer die Nutzung der Lieferung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung keine kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist. 2. Ansprüche des Bestellers Lizenznehmers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat. 3. Ansprüche des Bestellers Lizenznehmers sind ferner ausgeschlossen, soweit sofern die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des BestellersLizenznehmers, durch eine von MEISTER vom Lizenzgeber nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verur- sacht verursacht wird, dass die Lieferung vom Besteller Lizenznehmer verändert oder zusammen mit nicht von MEISTER dem Lizenzgeber gelieferten Produkten eingesetzt wird. 4. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die in Nr. 1 a) geregelten Ansprüche des Bestellers im Übri- gen die Bestimmungen des Art. VII Nr. 4, 5 und 9 entsprechend. 5. Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen des Artder Ziffer 12 Abschnitt A.1 bzw. VII B.1 entsprechend. 6. Weitergehende Weiter gehende oder andere als die in diesem Art. VIII dieser Ziffer 11 geregelten Ansprüche des Bestellers Lizenznehmers gegen MEISTER den Lizenzgeber und dessen Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen.

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Samples: Software License Agreement

Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel. 1. 10.1 Sofern nicht anders vereinbartanderes schriftlich vereinbart wird, ist MEISTER sind wir verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferorts Lieferor- tes frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Urheber- rechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringen. So- fern ein Dritter wegen der Führt die Benutzung des Liefergegenstandes zur Verletzung von gewerblichen Schutzrechten durch von MEISTER erbrachteoder Urheberrechten Dritter im Land des Lieferortes, vertragsgemäß ge- nutzte Lieferungen gegen werden wir nach eigener Xxxx auf unsere Kosten dem Auftraggeber ein Nutzungsrecht verschaf- fen oder den Besteller berechtigte Ansprüche erhebtLiefergegenstand in für den Auftraggeber zumutbarer Weise derart modifizieren, haftet MEISTER gegenüber dem Be- steller innerhalb dass die Schutz- rechtsverletzung nicht mehr besteht, oder aber den Liefergegenstand austauschen. Die Verjährungsfrist entspricht der in Art. VII Nr. 2 bestimmten Frist wie folgt:§ 9.11 geregelten Verjährungsfrist für Sachmängel. a) XXXXXXX wird nach seiner Xxxx und auf seine Kosten für 10.2 Ist die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen. Ist dies MEISTER nicht in § 10 Absatz 1 beschriebene Nacherfüllung zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich, stehen dem Besteller Auftrag- geber die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte Minderungs- rechte zu. b) Die Pflicht von MEISTER zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Art. X c) Die 10.3 Unsere vorstehend genannten Verpflichtungen von MEISTER bestehen beste- hen nur, soweit der Besteller MEISTER Auftraggeber uns über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, der Auftraggeber uns in ange- messenem Umfang bei der Abwehr der geltend ge- machten Ansprüche unterstützt bzw. uns die Durchfüh- rung der Nacherfüllung gemäß § 10.1 ermöglicht, eine Verletzung nicht anerkennt und MEISTER uns alle Abwehrmaßnahmen Abwehrmaß- nahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten blei- ben. Stellt der Besteller die Nutzung der Lieferung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung keine Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden istbleiben. 2. 10.4 Ansprüche des Bestellers Auftraggebers aus der Rechtsmängel- haftung sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte Dritter zu vertreten hat. 3. Ansprüche des Bestellers sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung insbesondere eine solche Verletzung durch spezielle Vorgaben des BestellersAuftraggebers, durch eine von MEISTER uns nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verur- sacht verursacht wird, dass die Lieferung vom Besteller verändert Auf- traggeber eigenmächtig geändert oder zusammen mit nicht von MEISTER uns gelieferten Produkten eingesetzt und dadurch die Rechtsverletzung hervorgerufen wird. 4. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die in Nr. 1 a) geregelten Ansprüche des Bestellers im Übri- gen die Bestimmungen des Art. VII Nr. 4, 5 und 9 entsprechend. 5. Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen des Art. VII entsprechend. 6. 10.5 Weitergehende oder andere als die in diesem Art. VIII geregelten § 10 geregel- ten Ansprüche des Bestellers gegen MEISTER und dessen Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossenstehen dem Auftraggeber nicht zu; es sei denn, dass sich aus § 11 etwas anderes ergibt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel. 1. Sofern nicht anders vereinbart, ist MEISTER Lutronic verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringen. So- fern Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von MEISTER Lutronic erbrachte, vertragsgemäß ge- nutzte genutzte Lieferungen gegen den Besteller Be- steller berechtigte Ansprüche erhebt, haftet MEISTER Lutronic gegenüber dem Be- steller innerhalb der in Art. VII V Nr. 2 6 bestimmten Frist wie folgt: a) XXXXXXX Xxxxxxxx wird nach seiner Xxxx und auf seine Kosten für die betreffenden betref- fenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, erwirken oder sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, wird oder austauscheneinen Austausch vornehmen. Ist dies MEISTER nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Besteller die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte Minderungs- rechte zu. Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der Besteller nicht verlangen. b) Die Pflicht von MEISTER Lutronic zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Art. XVI. c) Die vorstehend genannten Verpflichtungen von MEISTER Lutronic bestehen nur, soweit der Besteller MEISTER Lutronic über die vom Dritten geltend gemachten ge- machten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung Ver- letzung nicht anerkennt und MEISTER Lutronic alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten blei- benbleiben. Stellt der Besteller die Nutzung der Lieferung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisenhinzu- weisen, dass mit der Nutzungseinstellung keine kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist. 2. Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung Schutz- rechtsverletzung zu vertreten hat. 3. Ansprüche des Bestellers sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung Schutz- rechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Bestellers, durch eine von MEISTER Lutronic nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verur- sacht verursacht wird, dass die Lieferung vom Besteller verändert oder zusammen mit nicht von MEISTER Lutronic gelieferten Produkten eingesetzt wird. 4. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die in Nr. 1 a) geregelten geregel- ten Ansprüche des Bestellers im Übri- gen Übrigen die Bestimmungen des Art. VII V Nr. 4, 5 und 9 entsprechend. 5. Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen des Art. VII V entsprechend. 6. Weitergehende oder andere als die in diesem Art. VIII IX geregelten Ansprüche des Bestellers gegen MEISTER Lutronic und dessen Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen.

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Samples: Sales Contracts

Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel. 1. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen) behält sich BKF seine eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von BKF Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag BKF nicht erteilt wird, diesem auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. 2. Sofern nicht anders vereinbart, ist MEISTER BKF verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringen. So- fern Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die von MEISTER erbrachteBKF erbrachten, vertragsgemäß ge- nutzte genutzten Lieferungen gegen den Besteller berechtigte Ansprüche erhebt, haftet MEISTER BKF gegenüber dem Be- steller innerhalb der in Art. VII Nr. 2 bestimmten Frist Besteller wie folgt: a) XXXXXXX a. BKF wird nach seiner Xxxx und auf seine Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen; der Besteller gewährt BKF eine dafür angemessene Frist. Ist dies MEISTER BKF nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Besteller die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu.; b) b. Die Pflicht von MEISTER BKF zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Art. X; c) c. Die vorstehend genannten Verpflichtungen von MEISTER BKF bestehen nur, soweit der Besteller MEISTER BKF über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und MEISTER BKF alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten blei- benbleiben. Stellt der Besteller die Nutzung der Lieferung Ware aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung keine kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist. 23. Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat. 34. Ansprüche des Bestellers sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Bestellers, durch eine von MEISTER BKF nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verur- sacht verursacht wird, dass die Lieferung vom Besteller verändert oder zusammen mit nicht von MEISTER BKF gelieferten Produkten eingesetzt wird. 45. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die in Nr. 1 a) a. geregelten Ansprüche des Bestellers im Übri- gen Übrigen die Bestimmungen des Art. VII X, Nr. 3, 4, 5 und 9 8 bis 13 entsprechend. 5. Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen des Art. VII X entsprechend. 6. Weitergehende oder andere als die in diesem Art. VIII geregelten Ansprüche des Bestellers gegen MEISTER und dessen Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel. 19.1. Sofern nicht anders vereinbart, ist MEISTER der Auftragnehmer verpflichtet, die Lieferung Lieferung/Leistung (im Folgenden zusammen: „Lieferungen“) lediglich im Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringen. So- fern Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von MEISTER vom Auftragnehmer erbrachte, vertragsgemäß ge- nutzte genutzte Lieferungen gegen den Besteller Auftraggeber berechtigte Ansprüche erhebt, haftet MEISTER der Auftragnehmer gegenüber dem Be- steller Auftraggeber innerhalb der in Art. VII Nr. 2 Ziffer 8.2 bestimmten Frist wie folgt: a) XXXXXXX Der Auftragnehmer wird nach seiner Xxxx und auf seine Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen. Ist dies MEISTER dem Auftragnehmer nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Besteller Auftraggeber die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu.; b) Die Pflicht von MEISTER des Auftragnehmers zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Art. XZiffer 10 (Haftung); c) Die vorstehend genannten Verpflichtungen von MEISTER des Auftragnehmers bestehen nur, soweit der Besteller MEISTER Auftraggeber den Auftragnehmer über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und MEISTER dem Auftragnehmer alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen Vergleichs- verhandlungen vorbehalten blei- benbleiben. Stellt der Besteller Auftraggeber die Nutzung der Lieferung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung keine kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist. 29.2. Ansprüche des Bestellers Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat. 39.3. Ansprüche des Bestellers Auftraggebers sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des BestellersAuftraggebers, durch eine von MEISTER vom Auftragnehmer nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verur- sacht verursacht wird, dass die Lieferung vom Besteller Auftraggeber verändert oder zusammen mit nicht von MEISTER vom Auftragnehmer gelieferten Produkten eingesetzt wird. 4. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die in Nr. 1 a) geregelten Ansprüche des Bestellers im Übri- gen die Bestimmungen des Art. VII Nr. 4, 5 und 9 entsprechend. 59.4. Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen des Art. VII der Ziffer 8 (Mängel) entsprechend. 69.5. Weitergehende oder andere als die in diesem Art. VIII dieser Ziffer 9 geregelten Ansprüche des Bestellers Auftraggebers gegen MEISTER den Auftragnehmer und dessen Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen.

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Samples: Software Development Agreement

Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel. 1. Sofern nicht anders nichts anderes vereinbart, ist MEISTER sind wir verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter Drit- ter (im Folgenden: folgenden Schutzrechte) zu erbringen. So- fern Sofern ein Dritter wegen der Verletzung Verlet- zung von Schutzrechten durch von MEISTER uns erbrachte, vertragsgemäß ge- nutzte Lieferungen genutzte Liefe- rungen gegen den Besteller Käufer berechtigte Ansprüche erhebt, haftet MEISTER haften wir gegenüber dem Be- steller Käufer innerhalb der in ArtZiff. VII Nr. 2 7.2 bestimmten Frist wie folgt: a) XXXXXXX wird 8.1 Wir werden nach seiner unserer Xxxx und auf seine unsere Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass daß das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen. Ist uns dies MEISTER nicht zu angemessenen an- gemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Besteller Käufer die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu. b) Die . Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der Käufer nur verlangen, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Unsere Pflicht von MEISTER zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach ArtZiff. X9. c) 8.2 Die vorstehend genannten Verpflichtungen von MEISTER bestehen nur, soweit der Besteller MEISTER Käufer uns über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich schrift- lich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und MEISTER uns alle Abwehrmaßnahmen Abwehrmaß- nahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten blei- benbleiben. Stellt der Besteller Käufer die Nutzung der Lieferung aus Schadensminderungs- schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen wichti- gen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass daß mit der Nutzungseinstellung keine kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist. 2. 8.3 Ansprüche des Bestellers Käufers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung Schutzrechtsver- letzung zu vertreten hat. 3. 8.4 Ansprüche des Bestellers Käufers sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung Schutz- rechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des BestellersKäufers, durch eine von MEISTER uns nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verur- sacht verursacht wird, dass daß die Lieferung vom Besteller Käufer verändert oder zusammen mit nicht von MEISTER uns gelieferten Produkten eingesetzt wird.wird.- 4. 8.5 Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die in NrZiff. 1 a) 8.1 geregelten Ansprüche des Bestellers im Übri- gen Käufers die Bestimmungen des Artder Ziff. VII Nr. 47.4, 5 7.5 und 9 entsprechend7.9 entspre- chend. 5. Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen des Art. VII entsprechend. 6. 8.6 Weitergehende oder andere als die in diesem Artdieser Ziff. VIII 8 geregelten Ansprüche des Bestellers Käufers gegen MEISTER und dessen uns oder unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels Rechts- mangels sind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Verkaufs , Lieferungs Und Zahlungsbedingungen

Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel. 111.1. Sofern nicht anders vereinbart, ist MEISTER FUJIFILM verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringen. So- fern Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von MEISTER FUJIFILM erbrachte, vertragsgemäß ge- nutzte vertragsmäßig genutzte Lieferungen gegen den Besteller Vertragspartner berechtigte Ansprüche erhebt, haftet MEISTER FUJIFILM gegenüber dem Be- steller Vertragspartner innerhalb der in ArtZiff. VII Nr8.12. 2 bestimmten Frist wie folgt: a) XXXXXXX a. FUJIFILM wird nach seiner Xxxx und auf seine Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen. Ist dies MEISTER nicht zu angemessenen Bedingungen nicht möglich, stehen dem Besteller Vertragspartner die gesetzlichen Rücktritts- oder und Minderungsrechte zu. b) b. Die Pflicht von MEISTER FUJIFILM zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach ArtZiff. X8.9.-8.12. c) c. Die vorstehend genannten Verpflichtungen von MEISTER FUJIFILM bestehen nur, soweit der Besteller MEISTER Vertragspartner FUJIFILM über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und MEISTER FUJIFILM alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten blei- benbleiben. Stellt der Besteller Vertragspartner die Nutzung der Lieferung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung keine kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist. 211.2. Ansprüche des Bestellers Vertragspartners sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat. 311.3. Ansprüche des Bestellers Vertragspartners sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des BestellersVertragspartners, durch eine von MEISTER vom FUJIFILM nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verur- sacht verursacht wird, dass die Lieferung vom Besteller Vertragspartner verändert oder zusammen mit nicht von MEISTER FUJIFILM gelieferten Produkten eingesetzt wird. 411.4. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die in Nr. 1 a) Ziff. 11.1 geregelten Ansprüche des Bestellers Vertragspartners im Übri- gen Übrigen die Bestimmungen des ArtBedingungen der Ziff. VII Nr10. 4, 5 und 9 entsprechend. 5. Bei Gleiches gilt bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen des Art. VII entsprechend. 6Rechtsmängel. Weitergehende oder andere als die in diesem Artdie in dieser Ziff. VIII 11. geregelten Ansprüche des Bestellers Vertragspartners gegen MEISTER FUJIFILM und dessen Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäfts Und Vertragsbedingungen

Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel. 1. Sofern nicht anders vereinbart, ist MEISTER der Lieferer verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringen. So- fern Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von MEISTER vom Lieferer erbrachte, vertragsgemäß ge- nutzte genutzte Lieferungen gegen den Besteller berechtigte Ansprüche erhebt, haftet MEISTER der Lieferer gegenüber dem Be- steller Besteller innerhalb der in Art. VII Nr. 2 bestimmten Frist wie folgt: a) XXXXXXX a. Der Lieferer wird nach seiner Xxxx und auf seine Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht Nutzungs- recht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen. Ist dies MEISTER dem Lieferer nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Besteller die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu. b) b. Die Pflicht von MEISTER des Lieferers zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Art. XX. c) c. Die vorstehend genannten Verpflichtungen von MEISTER des Lieferers bestehen nur, soweit der Besteller MEISTER den Lieferer über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und MEISTER dem Lieferer alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten blei- benbleiben. Stellt der Besteller die Nutzung der Lieferung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung keine kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ver- bunden ist. 2. Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat. 3. Ansprüche des Bestellers sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Bestellers, durch eine von MEISTER vom Lieferer nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verur- sacht verursacht wird, dass die Lieferung Liefe- rung vom Besteller verändert oder zusammen mit nicht von MEISTER vom Lieferer gelieferten Produkten eingesetzt wird. 4. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die in Nr. 1 aNr.1a) geregelten Ansprüche des Bestellers im Übri- gen Übrigen die Bestimmungen des Art. VII X Nr. 4, 5 und 9 entsprechend. 5. Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen des Art. VII X entsprechend. 6. Weitergehende oder andere als die in diesem Art. VIII XI geregelten Ansprüche des Bestellers gegen MEISTER den Lieferer und dessen Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen

Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel. 1. Sofern nicht anders vereinbart, ist MEISTER der Lieferer verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferorts Lieferortes frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Urheber- rechten Dritter (im Folgendenin folgendem: Schutzrechte) zu erbringen. So- fern Sofern ein Dritter Dritter, wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von MEISTER erbrachtevom Lieferer erbrachten, vertragsgemäß ge- nutzte genutzter Lieferungen gegen den gegenüber dem Besteller innerhalb der Gewährleistungsfrist berechtigte Ansprüche erhebt, haftet MEISTER der Lieferer gegenüber dem Be- steller innerhalb der in Art. VII Nr. 2 bestimmten Frist Besteller wie folgt:: EMSR Industrieautomation GmbH Postanschrift: Kommunikation: Sitz der Gesellschaft: Geschäftsführer: Bankverbindung: EMSR Industrieautomation Telefon +00 (0) 0000 00000-0 Garbsen Etzel Both Sparkasse Hannover GmbH Xxxxxxxxxxxx 00x Telefax +00 (0) 0000 00000-0 Internet: xxx.xxxx-xxxxxxx.xx Registergericht: Hannover Handelsregister: HRB 110668 Xxxxxxx Xxxx Xxx: 250 501 80 Konto: 58 76 72 a) XXXXXXX Der Lieferer wird nach seiner Xxxx und auf seine Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen. Ist dies MEISTER dem Lieferer nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Besteller die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu. b) Die Pflicht von MEISTER des Lieferers zur Leistung von Schadensersatz Schadenersatz richtet sich nach Art. XZiffer XI. c) Die vorstehend genannten Verpflichtungen von MEISTER des Lieferers bestehen nur, soweit der Besteller MEISTER den Lieferer über die vom von Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und MEISTER dem Lieferer alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten blei- benbleiben. Stellt der Besteller die Nutzung der Lieferung aus Schadensminderungs- oder sonstigen sonstigen, wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung keine Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist. 2. Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat. 3. Ansprüche des Bestellers sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung Schutzrechtverletzung durch spezielle Vorgaben des Bestellers, durch eine von MEISTER vom Lieferer nicht voraussehbare vorhersehbare Anwendung oder dadurch verur- sacht verursacht wird, dass die Lieferung vom Besteller verändert oder zusammen mit nicht von MEISTER vom Lieferer gelieferten Produkten eingesetzt wird. 4. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen Rechtsmängeln gelten für die in Nr. 1 a) geregelten Ansprüche des Bestellers im Übri- gen die Bestimmungen des Art. VII Nr. 4, 5 und 9 vorstehenden Regelungen entsprechend. 5. Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen des Art. VII entsprechend. 6. Weitergehende oder andere als die in diesem Art. VIII geregelten Ansprüche des Bestellers gegen MEISTER und dessen Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen

Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel. 1. Sofern 1.Sofern nicht anders vereinbart, ist MEISTER ProLeiT verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringenerbrin- gen. So- fern Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von MEISTER ProLeiT erbrachte, vertragsgemäß ge- nutzte genutzte Lieferungen gegen den Besteller berechtigte Ansprüche erhebt, haftet MEISTER gegenüber ProLeiT ge- genüber dem Be- steller Besteller innerhalb der in Art. VII X Nr. 2 bestimmten Frist wie folgt: a) XXXXXXX XxxXxxX wird nach seiner Xxxx und auf seine Kosten für die betreffenden be- treffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen. Ist dies MEISTER ProLeiT nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen ste- hen dem Besteller die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu. b) Die Pflicht von MEISTER der ProLeiT zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Art. XXIII. c) Die vorstehend genannten Verpflichtungen von MEISTER bestehen der ProLeiT beste- hen nur, soweit der Besteller MEISTER ProLeiT über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung Ver- letzung nicht anerkennt und MEISTER ProLeiT alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten blei- benbleiben. Stellt der Besteller die Nutzung der Lieferung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisenhinzu- weisen, dass mit der Nutzungseinstellung keine kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist. 2. Ansprüche 2.Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung Schutz- rechtsverletzung zu vertreten hat. 3. Ansprüche 3.Ansprüche des Bestellers sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Bestellers, durch eine von MEISTER ProLeiT nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verur- sacht verursacht wird, dass die Lieferung vom Besteller verändert oder zusammen mit nicht von MEISTER ProLeiT gelieferten Produkten eingesetzt einge- setzt wird. 4. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die in Nr. 1 a) geregelten Ansprüche des Bestellers im Übri- gen die Bestimmungen des Art. VII Nr. 4, 5 und 9 entsprechend. 5. Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen des Art. VII entsprechend. 6. Weitergehende oder andere als die in diesem Art. VIII geregelten Ansprüche des Bestellers gegen MEISTER und dessen Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel. 1. Sofern nicht anders vereinbart, ist MEISTER der Lieferer verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferorts frei von gewerblichen gewerbli- chen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringen. So- fern Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von MEISTER vom Lieferer erbrachte, vertragsgemäß ge- nutzte genutzte Lieferungen gegen den Besteller berechtigte Ansprüche erhebt, haftet MEISTER der Lieferer gegenüber dem Be- steller Besteller innerhalb der in Art. VII Nr. 2 bestimmten Frist wie folgt: a) XXXXXXX wird nach seiner Xxxx Xxxxxx nicht anders vereinbart, ist der Lieferer verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferorts frei von ge- werblichen Schutzrechten und auf seine Kosten für die betreffenden Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringen. Xxxxxxxxxxxxxxxxx 0 X-00000 Xxxxxxx Tel ++00-00-00000000 Fax ++00-00-00000000 E-Mail xxxx@xxxxxxx.xx Internet xxxx://xxx.xxxxxxx.xx Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch vom Lieferer erbrachte, vertragsgemäß genutzte Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirkengegen den Besteller berechtigte Ansprüche erhebt, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen. Ist dies MEISTER nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen haftet der Lieferer gegenüber dem Besteller die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu.innerhalb der in Art. VII Nr. 2 bestimmten Frist wie folgt: b) Die Pflicht von MEISTER des Lieferers zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Art. XX. c) Die vorstehend genannten Verpflichtungen von MEISTER des Lieferers bestehen nur, soweit der Besteller MEISTER den Lieferer über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt anerkannt und MEISTER dem Lieferer alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten blei- benbleiben. Stellt der Besteller die Nutzung der Lieferung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung keine kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist. 2. Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat. 3. Ansprüche sprüche des Bestellers sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des BestellersBe- stellers, durch eine von MEISTER vom Lieferer nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verur- sacht verursacht wird, dass die Lieferung vom Besteller verändert oder zusammen mit nicht von MEISTER vom Lieferer gelieferten Produkten eingesetzt wird. 4. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die in Nr. 1 Nr.1 a) geregelten Ansprüche des Bestellers im Übri- gen Übrigen die Bestimmungen Bestim- mungen des Art. VII Nr. 4, 5 und 9 entsprechend. 5. Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen des Art. VII entsprechend. 6. Weitergehende oder andere als die in diesem Art. VIII geregelten Ansprüche des Bestellers gegen MEISTER den Lieferer und dessen des- sen Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen

Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel. 1. Sofern nicht anders nichts anderes vereinbart, ist MEISTER sind wir verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter Drit- ter (im Folgenden: folgenden Schutzrechte) zu erbringen. So- fern Sofern ein Dritter wegen der Verletzung Verlet- zung von Schutzrechten durch von MEISTER uns erbrachte, vertragsgemäß ge- nutzte Lieferungen genutzte Liefe- rungen gegen den Besteller Käufer berechtigte Ansprüche erhebt, haftet MEISTER haften wir gegenüber dem Be- steller Käufer innerhalb der in ArtZiff. VII Nr. 2 7.2 bestimmten Frist wie folgt: a) XXXXXXX wird 8.1 Wir werden nach seiner unserer Xxxx und auf seine unsere Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass daß das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen. Ist uns dies MEISTER nicht zu angemessenen an- gemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Besteller Käufer die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu. b) Die . Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der Käufer nur verlangen, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Unsere Pflicht von MEISTER zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach ArtZiff. X9. c) 8.2 Die vorstehend genannten Verpflichtungen von MEISTER bestehen nur, soweit der Besteller MEISTER Käufer uns über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich schrift- lich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und MEISTER uns alle Abwehrmaßnahmen Abwehrmaß- nahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten blei- benbleiben. Stellt der Besteller Käufer die Nutzung der Lieferung aus Schadensminderungs- schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen wichti- gen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass daß mit der Nutzungseinstellung keine kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist. 2. 8.3 Ansprüche des Bestellers Käufers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung Schutzrechtsver- letzung zu vertreten hat. 3. 8.4 Ansprüche des Bestellers Käufers sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung Schutz- rechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des BestellersKäufers, durch eine von MEISTER uns nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verur- sacht verursacht wird, dass daß die Lieferung Lie- ferung vom Besteller Käufer verändert oder zusammen mit nicht von MEISTER uns gelieferten Produkten eingesetzt wird. 4. 8.5 Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die in NrZiff. 1 a) 8.1 geregelten Ansprüche des Bestellers im Übri- gen Käufers die Bestimmungen des Artder Ziff. VII Nr. 47.4, 5 7.5 und 9 entsprechend7.9 entspre- chend. 5. Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen des Art. VII entsprechend. 6. 8.6 Weitergehende oder andere als die in diesem Artdieser Ziff. VIII 8 geregelten Ansprüche des Bestellers Käufers gegen MEISTER und dessen uns oder unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels Rechts- mangels sind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Verkaufs , Lieferungs Und Zahlungsbedingungen

Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel. 1. Sofern nicht anders vereinbart, ist MEISTER der Lieferant verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringen. So- fern Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von MEISTER erbrachte, vom Lieferanten erbrachte vertragsgemäß genutzte Lieferungen ge- nutzte Lieferungen gegen gen den Besteller berechtigte Ansprüche erhebt, haftet MEISTER der Lieferant gegenüber dem Be- steller innerhalb der in Art. VII VIII Nr. 2 bestimmten Frist wie folgt: a) XXXXXXX Der Lieferant wird nach seiner Xxxx und auf seine Kosten für die betreffenden Lieferungen Liefe- rungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen. Ist dies MEISTER dem Lieferanten nicht zu angemessenen angemesse- nen Bedingungen möglich, stehen dem Besteller die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu. b) Die Pflicht von MEISTER des Lieferanten zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Art. XXI. c) Die vorstehend genannten Verpflichtungen von MEISTER des Lieferanten bestehen nur, soweit der Besteller MEISTER den Lieferanten über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich un- verzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und MEISTER dem Liefe- ranten alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten blei- benbleiben. Stellt der Besteller die Nutzung der Lieferung aus Schadensminderungs- oder sonstigen sons- tigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung keine kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist. 2. Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat. 3. Ansprüche des Bestellers sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Bestellers, durch eine von MEISTER vom Lieferanten nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verur- sacht verursacht wird, dass die Lieferung vom Besteller verändert oder zusammen mit nicht von MEISTER vom Lieferanten gelieferten Produkten eingesetzt wird. 4. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Handbüchern und anderen Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen) behält sich der Lieferant seine eigentums- und urheberrechtli- chen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Lieferanten Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag dem Lieferanten nicht erteilt wird, diesem auf Verlangen unverzüglich zurück- zugeben. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Unterlagen des Bestellers; diese dür- fen jedoch solchen Dritten zugänglich gemacht werden, denen der Lieferant zulässiger- weise Lieferungen übertragen hat. 5. Falls nicht ausdrücklich schriftlich abweichendes vereinbart ist, gelten die dem Lieferan- ten im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertrau- lich. 6. An vom Lieferanten übergebener Software hat der Besteller das nicht ausschließliche Recht zur Nutzung mit den vereinbarten Leistungsmerkmalen in unveränderter Form auf den vereinbarten Geräten. Der Besteller darf ohne ausdrückliche Vereinbarung zwei Si- cherungskopien herstellen. 7. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten die für die in Nr. 1 a) geregelten Ansprüche Ansprü- che des Bestellers im Übri- gen Übrigen die Bestimmungen des Art. VII VIII Nr. 4, 5 und 9 entsprechendentspre- chend. 58. Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen des Art. VII entsprechendVIII entspre- chend. 69. Weitergehende oder andere als die in diesem Art. VIII IX geregelten Ansprüche des Bestellers gegen MEISTER den Lieferanten und dessen Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen