Common use of Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel Clause in Contracts

Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel. 1. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, sind wir verpflichtet, die Liefe- rungen lediglich im Land des Herstell- und des Lieferortes frei von gewerblichen Schutzrechten Dritter (nachfolgend „Schutzrechte“) zu erbringen. „Schutzrechte“ in diesem Sinne sind Pa- tente, Gebrauchs- und Geschmacksmuster, Marken, einschließlich deren jeweiligen Anmel- dungen, sowie Urheberrechte. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten, auf Grund der von uns gelieferten Produkte gegen Sie berechtigte Ansprüche erhebt, haften wir gegenüber Ihnen innerhalb der in Ziffer VII. 5 bestimmten Frist wie folgt:

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Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel. 1. 14.1 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurdeanders vereinbart, sind wir verpflichtet, die Liefe- rungen Lieferung lediglich im Land des Herstell- und des Lieferortes Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten (z.B. Warenzeichen, Patente, Patentanmeldungen, Gebrauchsmu- ster oder Geschmacksmuster) und Urheberrechten Dritter (nachfolgend im Folgenden: „Schutzrechte“) zu erbringen. „Schutzrechte“ in diesem Sinne sind Pa- tente, Gebrauchs- und Geschmacksmuster, Marken, einschließlich deren jeweiligen Anmel- dungen, sowie Urheberrechte. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten, auf Grund der Schutzrechten durch von uns gelieferten Produkte erbrachte, vertragsgemäß genutzte Lieferungen gegen Sie den Kunden berechtigte Ansprüche erhebt, haften wir gegenüber Ihnen dem Kunden innerhalb der in Ziffer VII. 5 13.2 der Bedingungen bestimmten Frist wie folgt:nach den nachfolgenden Ziffern 14.2 bis 14.10 der Bedingungen.

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Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel. 1. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, sind wir verpflichtet, die Liefe- rungen Lieferungen und Leistungen lediglich im Land des Herstell- und des Lieferortes frei von gewerblichen Schutzrechten Dritter (nachfolgend „Schutzrechte“) zu erbringen. „Schutzrechte“ in diesem Sinne sind Pa- tentePatente, Gebrauchs- und Geschmacksmuster, Marken, einschließlich deren jeweiligen Anmel- dungenAnmeldungen, sowie Urheberrechte. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten, auf Grund der Schutzrechten durch von uns gelieferten Produkte erbrachte, vertragsgemäß genutzte Lieferungen und Leistungen gegen Sie berechtigte Ansprüche erhebt, haften wir gegenüber Ihnen innerhalb der in Ziffer VII. 5 VI.8 bestimmten Frist wie folgt:

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Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel. 1. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurdewir keine abweichende Vereinbarung getroffen haben, sind wir verpflichtet, die Liefe- rungen Leistung lediglich im Land des Herstell- und des Lieferortes Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten Dritter (nachfolgend „Schutzrechte“) zu erbringen. „Schutzrechte“ in diesem im Sinne dieser Geschäftsbedin- gungen sind Pa- tentePatente, Gebrauchs- und Geschmacksmuster, Marken, einschließlich deren jeweiligen Anmel- dungenAnmeldungen, sowie Urheberrechte. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten, auf Grund der Schutzrechten durch von uns gelieferten Produkte erbrachte, vertragsgemäß genutzte Leistungen gegen Sie den Käufer berechtigte Ansprüche erhebt, haften wir gegenüber Ihnen dem Käufer innerhalb der in Ziffer VII. 5 6.2 bestimmten Frist wie folgt:

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Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel. 1. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, sind wir verpflichtet, die Liefe- rungen lediglich Leistungen ledig- lich im Land des Herstell- und des Lieferortes frei von gewerblichen Schutzrechten Dritter (nachfolgend nach- folgend „Schutzrechte“) zu erbringen. „Schutzrechte“ in diesem Sinne sind Pa- tentePatente, Gebrauchs- und Geschmacksmuster, Marken, einschließlich einschliesslich deren jeweiligen Anmel- dungenAnmeldungen, sowie Urheberrechte. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten, auf Grund der Schutzrechten durch von uns gelieferten Produkte erbrachte, vertragsgemäss genutzte Leistungen gegen Sie berechtigte Ansprüche erhebt, haften wir gegenüber Ihnen innerhalb der in Ziffer VII. 5 VI.8 bestimmten Frist wie folgt:

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Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel. 16.1 Unsere Schutzrechte dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurdewir keine abweichende Vereinbarung getroffen haben, sind wir verpflichtet, die Liefe- rungen Leistung lediglich im Land des Herstell- und des Lieferortes Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten Schutz- rechten Dritter (nachfolgend „Schutzrechte“) zu erbringen. „Schutzrechte“ in diesem im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind Pa- tentePatente, Gebrauchs- Ge- brauchs- und Geschmacksmuster, Marken, einschließlich einschließ- lich deren jeweiligen Anmel- dungenAnmeldungen, sowie UrheberrechteUrheber- rechte. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten, auf Grund der Schutzrechten durch von uns gelieferten Produkte erbrachte, vertragsge- mäß genutzte Leistungen gegen Sie berechtigte den Kunden berech- tigte Ansprüche erhebt, haften wir gegenüber Ihnen dem Kunden innerhalb der in Ziffer VII. 5 bestimmten Frist Fristen dieser Geschäftsbedin- gungen wie folgt:

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