Gewährleistung bei Kaufverträgen Musterklauseln

Gewährleistung bei Kaufverträgen. (1) Das Vorliegen eines Sachmangels ergibt sich aus § 434 BGB. Ein Rechtsmangel liegt vor, wenn dem Auftraggeber die für die vertragliche Verwendung erforderlichen Rechte nicht wirksam eingeräumt werden konnten.
Gewährleistung bei Kaufverträgen. Die Warenrücksendung von Reklamationsware erfolgt auf Gefahr des Kunden. Für die Überprüfung ungerechtfertigter oder unvollständiger Rücksendungen von beanstandeter Ware kann ISO eine Bearbeitungsgebühr von 50,- € zzgl. MwSt. erheben. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert ISO nach ihrer Xxxx unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz oder bessert nach. Zugesicherte Eigenschaften liegen nur dann vor, wenn Beschreibungen der Ware ausdrücklich als zugesicherte Eigenschaften schriftlich bezeichnet worden sind. Die Durchführung von Gewährleistungsarbeiten bewirkt – abgesehen von den gesetzlich vorgesehenen Fällen – keine Verlängerung der Gewährleistung für das Produkt. Auch ein vorsorglicher Austausch von Geräteteilen erfolgt regelmäßig nur zur Beseitigung von gerügten Mängeln und ohne Annerkenntnis des Gewährleistungsanspruchs "in anderer Weise". Der Käufer hat ISO offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. Es ist Aufgabe des Käufers, die Brauchbarkeit unserer Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke zu überprüfen. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zu Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch ISO bereitzuhalten. Bei Geschäften mit Vollkaufleuten muss der Käufer die Sendung bei Ankunft unverzüglich auf Transport- und sonstige Schäden überprüfen und ISO von etwaigen Schäden oder Verlust sofort durch eine schriftliche Meldung unter Angabe des genauen Sachverhalts Mitteilung machen. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jegliche Gewährleistungsansprüche gegenüber ISO aus. Folgeschäden aus Gewährleistung oder berechtigt erhobenem Schadenersatz können in diesem Fall ebenfalls nicht geltend gemacht werden. ISO haftet für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften nur insoweit, als die Zusicherung gerade das Ziel verfolgte, den Käufer vor dem eingetretenen Schaden zu schützen. Für untypische, nicht vorhersehbare Schäden, besteht daher keine Haftung. Weist der Käufer einen Schaden, verursacht durch einen Qualitätsmangel der gelieferten Ware nach, so soll im Falle der Haftung unsererseits als Höchstbetrag des zu vergütenden Schadens der auf die verbrauchte Menge entfallende Kaufpreis gelten. Die Er...
Gewährleistung bei Kaufverträgen. Soweit es sich bei unserem Kunden nicht um einen Verbraucher handelt, erfolgt der Verkauf gebrauchter Gegenstände unter dem Ausschluss jeglicher Mängel- ansprüche. Soweit es sich bei unserem Kunden nicht um einen Verbraucher handelt, beträgt die Gewährleistungsfrist bei Verkauf neuer Sachen 1 Jahr. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit wir für diese auf Grund Gesetzes zwingend haften oder etwas anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der Übernahme einer Garantie. Ansprüche bei Mängeln hat der Käufer beim Verkäufer unverzüglich geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist auf Verlangen eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen. Erweist sich die Kaufsache als mangelhaft so ist der Nacherfüllungsanspruch zunächst auf Nachbesserung beschränkt. Im Rahmen einer Mängelbeseitigung eingebaute oder er- setzte Teile gehen in unser Eigentum über. Bei Gebrauchsüberlassungs- und Wartungsverträgen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen, soweit nicht individualvertraglich eine abweichende Regelung getroffen wurde. Die Regelungen dieses Abschnittes gelten nicht für An- sprüche auf Schadenersatz; für die Ansprüche gilt der Abschnitt Haftung.
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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.