GEWÄHRLEISTUNG BEI MÄNGELN. 57.1 Für etwaige Mängelansprüche des Kunden hinsichtlich der Leistungen gilt mietvertragliches Mängelrecht nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen. 57.2 Das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nummer 1 BGB ist ausgeschlossen, sofern nicht die Herstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs als fehlgeschlagen anzusehen ist. 57.3 Unbeschadet der 20.4 u. 20.7 ist die verschuldensunabhängige Haftung von NETWORK ASSISTANCE nach § 536a BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhanden waren, ausgeschlossen. Allgemeine Geschäftsbedingungen | NETWORK ASSISTANCE GmbH
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
GEWÄHRLEISTUNG BEI MÄNGELN. 57.1 38.1 Für etwaige Mängelansprüche des Kunden hinsichtlich der Leistungen gilt mietvertragliches Mängelrecht nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
57.2 38.2 Das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nummer 1 BGB ist ausgeschlossen, sofern nicht die Herstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs als fehlgeschlagen anzusehen ist.
57.3 38.3 Unbeschadet der 20.4 u. 20.7 ist die verschuldensunabhängige Haftung von NETWORK ASSISTANCE NECOTEK nach § 536a BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhanden waren, ausgeschlossen. Allgemeine Geschäftsbedingungen | NETWORK ASSISTANCE GmbH.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen