Garantiefrist Musterklauseln

Garantiefrist. Die Garantiefrist beträgt: - für die nachfolgend aufgeführten Teile sechs Monate, längstens jedoch 1000 Betriebsstunden: Batterien sowie Räder und Rollen (ausgenommen ist normaler Verschleiß) Sonstige Verschleißteile sind von der Garantie ausgeschlossen - für sonstige Produkte 12 Monate, längstens jedoch 1000 Betriebsstunden. Die Garantiefrist beginnt mit dem Datum der Übergabe des Neuprodukts an den Ersterwerber. Im Falle des Weiterverkaufs oder anderweitigen Wechsels des Eigentümers gehen die Rechte aus der Garantie nicht auf den Erwerber über. Ferner wird keine neue Garantiefrist in Gang gesetzt. Das Gleiche gilt im Falle von erbrachten Garantieleistungen. Für die instandgesetzten oder ersetzten Teile läuft keine erneute Garantiefrist. Es gilt die restliche verbleibende Garantiezeit seit Übergabe.
Garantiefrist. Mängel, die später innerhalb der Garantiefrist auftau- chen und trotz sorgfältiger Überprüfung der Ware nicht hätten ausgemacht werden können, müssen ebenfalls bei uns schriftlich reklamiert werden. Bei Ausbleiben der Reklamation, gilt die Lieferung trotz Mängel als angenommen.
Garantiefrist. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme der Lieferung und Leistung. Darüber hinausgehende Gewährleistungszusagen (in zeitlicher oder materieller Hinsicht) von Herstellerseite können beim Dentalhändler nicht geltend gemacht werden, sofern diese nicht in einem Garantievertrag auch zwischen Dentalhändler und Besteller/Käufer schriftlich vereinbart wurde. Für ersetzte oder reparierte Teile beginnt die Gewährleistungsfrist neu zu laufen und dauert 6 Monate ab Ersatz/Abschluss der Reparatur, höchstens aber bis zum Ablauf einer Gewährleistungsfrist von 18 Monaten ab Erstabnahme der Lieferung und Leistung. Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Kunde/Besteller oder Dritte unsachgemäss Änderungen oder Reparaturen vornehmen oder wenn der Kunde/Besteller, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminderung trifft, und dem Lieferanten/Unternehmer nicht Gelegenheit gibt, die Mängel zu beheben.
Garantiefrist. BMD gewährt eine Garantie von 2 Jahren auf Neuanlagen und die von ihr vorgenommenen Umbauten. Die Garantiefrist beginnt mit dem Einbau beim Besteller. Für ersetzte Teile beginnt eine neue Garantiefrist von 12 Monaten ab Ersatz zu laufen. Wurden Teile repariert, beginnt ab Abschluss der Reparatur eine Garantiefrist von 6 Monaten. Auf Verschleissteile wird eine Garantie von 6 Monaten gewährt. Auf Fernbedienungen wird eine Garantie von 12 Monaten gewährt. Wird der Einbau beim Besteller aus Gründen verzögert, die BMD nicht zu vertreten hat, fängt die Garantiefrist an dem Tag an zu laufen, an dem der Einbau ohne Verzögerung erfolgt wäre. Für nur gelieferte Verschleiss- und Ersatzteile beginnt die Garantiefrist ab dem Tag der Liefe- rung zu laufen.
Garantiefrist. 3.1. Eine zweijährige Garantiefrist gilt für alle Produkte Ausnahme: Die halbjährige Garantiefrist bezieht sich auf die Produkte der Gruppen Klinomix und 3.2. Die verpackten Produkte haben auf der Verpackung ihr Produktionsdatum angegeben, ab welchem die zuständige Garantiefrist läuft. 3.3. Für Produkte, bei denen es nicht möglich ist, das Produktionsdatum auf der Verpackung anzugeben (z.B. bei losen Produkten), läuft die Garantiefrist ab dem Auslieferungsdatum von dem Verkäufer. 3.4. Die Garantiefristen garantiert der Verkäufer bei der Einhaltung der Lagerbedingungen angegeben in den technischen Datenblättern der Produkte (besonders: die Güter nicht ausgestellt gegen die Witterungseinflüsse, gelagert in den abgedeckten und trockenen Räumen und Räumlichkeitein, abgeschlossen in den unbeschädigten und versiegelten Verpackungen).
Garantiefrist. 8.1 Der Verkäufer ist für die Mängel, die bei der Warenübergabe an den Käufer und die während der Garantiefrist auftreten, verantwortlich. Der Verkäufer ist für die Mängel, die nach der Warenübergabe an den Käufer auftreten, verantwortlich nur in dem Fall, wenn die Mängel durch eine Verletzung seiner Pflichten verursacht sind. 8.2 Der Verkäufer bietet auf die gelieferte Ware Qualitätsgarantie in der Dauer von 12 Monaten, sofern es nicht anders in dem Vertrag vereinbart ist. Die Garantiefrist läuft ab dem Zeitpunkt der Warenübernahme des Käufers. 8.3 Die Mängel, die sich auf die Garantie bezieht, muss der Käufer bei dem Verkäufer schriftlich anwenden, und zwar unverzüglich nach ihrer Entdeckung (im Folgenden „Reklamation“). In der schriftlichen Reklamation ist der Käufer verpflichtet, den Mangel der Xxxx angemessen zu beschreiben und genauer zu identifizieren. 8.4 Die Garantie bezieht sich nicht auf die Mängel, die durch normale Abnutzung der Ware, durch ihre Überbelastung, durch einen Eingriff von einem unautorisierten Servicetechniker, durch eine unsachgemäße Verwendung oder durch eine Verwendung von nicht originellen oder unsachgemäßen Zubehör entstehen. 8.5 Bei der Reklamation ist der Käufer verpflichtet, den originellen Garantieschein dem Verkäufer vorzulegen. Die Reklamation wird nicht für den Fall akzeptiert, wenn das Schild mit der Seriennummer an der Ware fehlt, oder wenn das Schild mit der Seriennummer nicht lesbar ist, wenn die Angaben auf dem Typenschild und auf den Garantieschein anders sind, wenn die Gebrauchs- und Wartungsanleitung oder weitere dem Käufer übergegebenen Einleitungen nicht eingehalten waren. Die Reklamation wird nicht akzeptiert, wenn der Mangel entstand, weil der Käufer die Ware zu anderen Zwecken als zu dem Zweck, dafür die Ware bestimmt ist, verwendet. 8.6 Die Garantiefrist beginnt mit dem Zeitpunkt der Warenübergabe an den Käufer oder mit dem Zeitpunkt der Warenübergabe an den ersten Verfrachter, der die Ware an den Käufer transportiert. 8.7 Die Garantiefrist gilt nicht für den Zeitraum, in dem der Käufer die Ware wegen der Mängel, für die der Verkäufer verantwortlich ist, nicht verwenden kann.
Garantiefrist. 13.1.1. Der Verkäufer garantiert, dass die Produkte, die er gemäß den im Angebot und/oder in der Vereinbarung angegebenen Spezifikationen herstellt, bei normalem Gebrauch und unter normalen Bedingungen für einen Zeitraum von 12 Monaten ab der endgültigen Abnahme der Produkte frei von Mängeln des vom Verkäufer gelieferten Materials und der Verarbeitung sind.
Garantiefrist. Die Garantiefrist wird im Leistungsvertrag mit dem Auftragnehmer vereinbart. Garantiemängel werden dem Auftragnehmer von der Auftraggeberin innerhalb der vereinbarten Garantiefrist jeweils nach ihrem Auftreten schriftlich angezeigt.
Garantiefrist. In Übereinstimmung mit den Provisionen der limitierten Garantie, hat der Käufer das Recht auf Garantie während der zutreffenden Periode. Jedes Produkt, das eine LED Lichtquelle verwendet, hat eine Garantie von mindestens 3 bis maximal 5 Jahren, wie auf dem Produktdatenblatt angegeben. 7 Jahre Garantie werde möglich wann Sie Ihren Project Registriert.
Garantiefrist. 9.2.1. Der Verkäufer gewährt eine Qualitätsgarantie für die Ware. Die Garantiefrist beginnt ab dem Zeitpunkt der Warenanlieferung bzw. ab jenem Zeitpunkt, an dem der Käufer mit der Warenabnahme in Verzug gerät, zu laufen, und dauert 24 Monate, wenn in den vorliegenden AVB nichts anderweitig geregelt. Die Garantie bezieht sich nicht auf Verbrauchsmaterial (insbesondere Gasentladungsröhren, Leuchtstofflampen, Verbindungsmaterial usw.). 9.2.2. Der Verkäufer gewährt für die folgenden Waren oder deren Teile eine abweichende Garantiefrist: a) Batterie für Notlampen – 12 Monate; b) LED-Leuchten  Volle Garantie - 24 Monate  Garantieverlängerung auf bis zu 60 Monate* c) Gasentladungsröhren, Leuchtstofflampen und Netzteile (LED Module ausgenommen) – 12 Monate. *Im Rahmen der verlängerten Garantie gewährt Vyrtych a.s. für ausgewählte Typen von LED-Leuchten zusätzlich kostenloser Austausch des defekten Teils für einen Zeitraum von 36 Monaten nach Ablauf der vollen Garantie von 24 Monaten. Die verlängerte Garantie von 36 Monaten gilt nicht für zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit der Lösung der Reklamation.