Garantiefrist. Die Garantiefrist beträgt: - für die nachfolgend aufgeführten Teile sechs Monate, längstens jedoch 1000 Betriebsstunden: Batterien sowie Räder und Rollen (ausgenommen ist normaler Verschleiß) Sonstige Verschleißteile sind von der Garantie ausgeschlossen - für sonstige Produkte 12 Monate, längstens jedoch 1000 Betriebsstunden. Die Garantiefrist beginnt mit dem Datum der Übergabe des Neuprodukts an den Ersterwerber. Im Falle des Weiterverkaufs oder anderweitigen Wechsels des Eigentümers gehen die Rechte aus der Garantie nicht auf den Erwerber über. Ferner wird keine neue Garantiefrist in Gang gesetzt. Das Gleiche gilt im Falle von erbrachten Garantieleistungen. Für die instandgesetzten oder ersetzten Teile läuft keine erneute Garantiefrist. Es gilt die restliche verbleibende Garantiezeit seit Übergabe.
Garantiefrist. Die Garantiefrist ist auf der Rechnung, Auftragsbestätigung oder auf dem Lieferschein pro Artikel ersichtlich und wird durch REGIOREP einzeln festgelegt. Diese beginnt im Zeitpunkt der Auslieferung bzw. Abholung je Produkt zu laufen. Erfolgt eine Nachbesserung oder Ersatzleistung, verlängert sich die Garantiefrist nicht.
Garantiefrist. Die Garantiefrist wird im Leistungsvertrag mit dem Auftragnehmer vereinbart. Garantiemängel werden dem Auftragnehmer von der Auftraggeberin innerhalb der vereinbarten Garantiefrist jeweils nach ihrem Auftreten schriftlich angezeigt.
Garantiefrist. 3.1. Eine zweijährige Garantiefrist gilt für alle Produkte Ausnahme: Die halbjährige Garantiefrist bezieht sich auf die Produkte der Gruppen Klinomix und
Garantiefrist. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme der Lieferung und Leistung. Darüber hinausgehende Gewährleistungszusagen (in zeitlicher oder materieller Hinsicht) von Herstellerseite können beim Dentalhändler nicht geltend gemacht werden, sofern diese nicht in einem Garantievertrag auch zwischen Dentalhändler und Besteller/Käufer schriftlich vereinbart wurde. Für ersetzte oder reparierte Teile beginnt die Gewährleistungsfrist neu zu laufen und dauert 6 Monate ab Ersatz/Abschluss der Reparatur, höchstens aber bis zum Ablauf einer Gewährleistungsfrist von 18 Monaten ab Erstabnahme der Lieferung und Leistung. Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Kunde/Besteller oder Dritte unsachgemäss Änderungen oder Reparaturen vornehmen oder wenn der Kunde/Besteller, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminderung trifft, und dem Lieferanten/Unternehmer nicht Gelegenheit gibt, die Mängel zu beheben. Der Lieferant/Unternehmer verpflichtet sich, alle Teile seiner Lieferung, die nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung bis zum Ablauf der Garantiefrist schadhaft oder unbrauchbar werden, so rasch als möglich nach Xxxx auszubessern oder zu ersetzen. Die damit verbundenen Reise- und Transportkosten gehen zulasten des Kunden/Bestellers. Sind die schriftlich vereinbarten zugesicherten Eigenschaften nicht oder nur teilweise erfüllt, hat der Kunde/Besteller Anspruch auf Nachbesserung. Gelingt diese Nachbesserung nicht oder nur teilweise, hat der Kunde/Besteller Anspruch auf eine Entschädigung, soweit eine solche ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Garantiefrist a) für Küchenmöbel: ohne anders lautende Vereinbarung in der Auftragsbestätigung 5 Jahre
Garantiefrist. Mängel, die später innerhalb der Garantiefrist auftau- chen und trotz sorgfältiger Überprüfung der Ware nicht hätten ausgemacht werden können, müssen ebenfalls bei uns schriftlich reklamiert werden. Bei Ausbleiben der Reklamation, gilt die Lieferung trotz Mängel als angenommen.
Garantiefrist. 13.1.1. Der Verkäufer garantiert, dass die Produkte, die er gemäß den im Angebot und/oder in der Vereinbarung angegebenen Spezifikationen herstellt, bei normalem Gebrauch und unter normalen Bedingungen für einen Zeitraum von 12 Monaten ab der endgültigen Abnahme der Produkte frei von Mängeln des vom Verkäufer gelieferten Materials und der Verarbeitung sind.
Garantiefrist. 9.2.1. Der Verkäufer gewährt eine Qualitätsgarantie für die Ware. Die Garantiefrist beginnt ab dem Zeitpunkt der Warenanlieferung bzw. ab jenem Zeitpunkt, an dem der Käufer mit der Warenabnahme in Verzug gerät, zu laufen, und dauert 24 Monate, wenn in den vorliegenden AVB nichts anderweitig geregelt. Die Garantie bezieht sich nicht auf Verbrauchsmaterial (insbesondere Gasentladungsröhren, Leuchtstofflampen, Verbindungsmaterial usw.).
Garantiefrist. BMD gewährt eine Garantie von 2 Jahren auf Neuanlagen und die von ihr vorgenommenen Umbauten. Die Garantiefrist beginnt mit dem Einbau beim Besteller. Für ersetzte Teile beginnt eine neue Garantiefrist von 12 Monaten ab Ersatz zu laufen. Wurden Teile repariert, beginnt ab Abschluss der Reparatur eine Garantiefrist von 6 Monaten. Auf Verschleissteile wird eine Garantie von 6 Monaten gewährt. Auf Fernbedienungen wird eine Garantie von 12 Monaten gewährt. Wird der Einbau beim Besteller aus Gründen verzögert, die BMD nicht zu vertreten hat, fängt die Garantiefrist an dem Tag an zu laufen, an dem der Einbau ohne Verzögerung erfolgt wäre. Für nur gelieferte Verschleiss- und Ersatzteile beginnt die Garantiefrist ab dem Tag der Liefe- rung zu laufen. Der Besteller ist verpflichtet, Mängel während der Garantiefrist BMD sofort schriftlich anzuzei- gen und die geeigneten Massnahmen zur Schadensminderung zu treffen.