Gewährleistung bei Rechtsmängeln. Der Lieferant sichert zu, dass alle den Kaufverträgen unterliegenden Gegenstände in seinem Volleigentum stehen und dass keine anderweitigen Rechte Dritter (wie etwa Pfandrechte, sonstige Gläubigerpositionen aus Forderungsabtretung oder sonstigen Kreditsicherheiten, Forderungsverkauf, Mietkauf, Vorbehaltskauf usw.) entgegenstehen.
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Samples: heumilch.tirol, www.kaeserei-reith.at
Gewährleistung bei Rechtsmängeln. Der Lieferant sichert zu, dass alle den Kaufverträgen Kauf-/ Werklieferungs- oder Werkverträgen unterliegenden Gegenstände in seinem Volleigentum stehen und dass keine anderweitigen Rechte Dritter (wie etwa Pfandrechte, sonstige Gläubigerpositionen aus Forderungsabtretung oder sonstigen KreditsicherheitenKredit- sicherheiten, Forderungsverkauf, Mietkauf, Vorbehaltskauf usw.) entgegenstehen.
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Samples: www.zg-raiffeisen.de
Gewährleistung bei Rechtsmängeln. Der Lieferant / Subunternehmer sichert zu, dass alle den Kaufverträgen Kauf-/ Werklieferungs- oder Werkverträgen unterliegenden Gegenstände in seinem Volleigentum stehen und dass keine anderweitigen Rechte Dritter (wie etwa Pfandrechte, sonstige Gläubigerpositionen aus Forderungsabtretung oder sonstigen KreditsicherheitenKredit- sicherheiten, Forderungsverkauf, Mietkauf, Vorbehaltskauf usw.) entgegenstehen.
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Samples: www.filsinger-fensterbau.de