Gewährleistung und Beanstandungen. 3.1.3.1 APA-OTS kann ohne Angabe von Gründen die Anmeldung zur Teilnahme an einer APA- Campus Veranstaltung verweigern. 3.1.3.2 APA-OTS behält sich vor, Veranstaltungen abzusagen. APA-Campus Veranstaltungen werden im Regelfall bis spätestens 14 Werktage vor, APA-Campus Wirtschaftslehrgang- Veranstaltungen bis sieben Werktage vor dem tatsächlichen Termin abgesagt. Unabhängig von der Teilnahmegebühr entstandene Kosten (z. B. Hotel, Reservierung, Anreise etc.) zur Teilnahme an APA-Campus und/oder APA-Campus Wirtschaftslehrgang-Veranstaltungen werden von APA-OTS im Fall einer Absage nicht ersetzt. Die allenfalls bereits bezahlte Teilnahmegebühr wird in einem solchen Fall rückerstattet. 3.1.3.3 Bei einer Absage durch den Vertragspartner bzw. einem von ihm genannten Teilnehmer bleibt die Entgeltpflicht des Vertragspartners erhalten. können nicht nominiert werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Beanstandungen. 3.1.3.1 4.1.3.1 APA-OTS kann ohne Angabe von Gründen die Anmeldung zur Teilnahme an einer APA- Campus Veranstaltung verweigern.
3.1.3.2 4.1.3.2 APA-OTS behält sich vor, Veranstaltungen abzusagen. APA-Campus Veranstaltungen werden im Regelfall bis spätestens 14 Werktage vor, APA-Campus Wirtschaftslehrgang- Wirtschaftslehrgang-Veranstaltungen bis sieben Werktage vor dem tatsächlichen Termin abgesagt. Unabhängig von der Teilnahmegebühr entstandene Kosten (z. B. Hotel, Reservierung, Anreise etc.) zur Teilnahme an APA-Campus und/oder APA-APA- Campus Wirtschaftslehrgang-Veranstaltungen werden von APA-OTS im Fall einer Absage nicht ersetzt. Die allenfalls bereits bezahlte Teilnahmegebühr wird in einem solchen Fall rückerstattet.
3.1.3.3 4.1.3.3 Bei einer Absage durch den Vertragspartner bzw. einem von ihm genannten Teilnehmer bleibt die Entgeltpflicht des Vertragspartners erhalten. können nicht nominiert werden..
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Beanstandungen. 3.1.3.1 4.1.3.1 APA-OTS kann ohne Angabe von Gründen die Anmeldung zur Teilnahme an einer APA- Campus Veranstaltung verweigern.
3.1.3.2 4.1.3.2 APA-OTS behält sich vor, Veranstaltungen abzusagen. APA-Campus Veranstaltungen werden im Regelfall bis spätestens 14 Werktage vor, APA-Campus Wirtschaftslehrgang- Veranstaltungen bis sieben Werktage vor dem tatsächlichen Termin abgesagt. Unabhängig von der Teilnahmegebühr entstandene Kosten (z. B. Hotel, Reservierung, Anreise etc.) zur Teilnahme an APA-Campus und/oder APA-Campus Wirtschaftslehrgang-Veranstaltungen werden von APA-OTS im Fall einer Absage nicht ersetzt. Die allenfalls bereits bezahlte Teilnahmegebühr wird in einem solchen Fall rückerstattet.
3.1.3.3 4.1.3.3 Bei einer Absage durch den Vertragspartner bzw. einem von ihm genannten Teilnehmer bleibt die Entgeltpflicht des Vertragspartners erhalten. können nicht nominiert werden..
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