Convocation Musterklauseln

Convocation. 1. The General Meeting shall represent the shareholders as a body. General Meetings shall be convened by the Management Board or the Supervisory Board subject to applicable law and the following provisions.
Convocation. 1. L’Assemblée générale se tient normalement: • comme assemblée ordinaire, une fois par an, • comme assemblée extraordinaire, lorsque le Conseil l’es- time nécessaire ou lorsque le cinquième des membres le demande.
Convocation. 1. Le Conseil se réunit à l’invitation du président, aussi sou- vent que les affaires l’exigent, et en tout cas deux fois par an.
Convocation. 5.3.1 The Shareholders’ Meeting is convened by the Board of Directors, if necessary by the auditors.
Convocation. Die Generalversammlung wird durch den Verwaltungsrat oder nötigenfalls durch die Revisionsstelle mindestens 20 Tage aber nicht mehr als 35 Tage vor der Versammlung einberufen. In den Fällen von Artikel 9 lit. c. hat der Verwaltungsrat innert 60 Tagen nach Eingang des Begehrens und in Fällen von Ar- tikel 9 lit. d. hat der Verwaltungsrat innert sechs Wochen nach Eingang des Begehrens eine Generalversammlung einzuberufen. A general meeting shall be convened by the Board of Directors or, if necessary, by the au- ditors, at least 20 days and not more than 35 days before the day of the meeting. In case of article 9 let. c. the Board of Directors has to convene a general meeting within 60 days after having received the request and in case of article 9 let. d., the Board of Directors has to convene a general meeting within 6 weeks after having received the request. Die Einberufungen erfolgt durch Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB). Die Einladung kann zusätzlich per Brief oder per E-Mail an die im Aktienbuch eingetragenen Aktionärinnen und Aktionäre, Nutzniesserinnen und Nutzniesser und Nomi- nees gesendet werden und wird auf der Web- seite der Gesellschaft aufgeschaltet werden. The notice of the general meetings shall be given by publication in the Swiss Official Ga- zette of Commerce (SOGC). In addition, the invitation can also be sent by letter or by e- mail to the shareholders, usufructuaries and nominees entered in the share register and shall be posted on the Company's website. In der Einberufung sind neben Ort (sofern an- wendbar), Tag, Zeit und Art der Versamm- lung, im Minimum die Verhandlungsgegen- stände, die Anträge des Verwaltungsrates und gegebenenfalls von Aktionärinnen und Aktionären, jeweils mit einer kurzen Begrün- dung der Anträge, sowie Name und Adresse des unabhängigen Stimmrechtsvertreters be- kannt zu geben. The notice of a meeting shall state as a mini- mum place (if applicable), date, time and form of the meeting, the items of the agenda, the proposals of the Board of Directors and the shareholders as the case may be, each with a brief statement of the reasoning of the proposals, as well as name and address of the independent proxy. Mindestens 20 Tage vor der ordentlichen Ge- neralversammlung sind den Aktionärinnen und Aktionären der Geschäftsbericht, der Re- visionsbericht und der Vergütungsbericht zu- gänglich zu machen. Sofern die Unterlagen nicht elektronisch zugänglich sind, kann jede Aktionärin und jeder Aktionär ...

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  • Anlageziel und Anlagepolitik Das Anlageziel des Fonds besteht darin, ein langfristiges Kapitalwachstum zu erzielen, indem er vornehmlich in Aktien und aktienähnliche Wertpapiere von Unternehmen weltweit investiert. Der Fonds verwendet verschiedene auf statistischen und numerischen Analysen basierende quantitative Techniken einschließlich maschinelles Lernen, wobei ein der Verwaltungsgesellschaft gehörender Algorithmus aus umfangreichen Eingabedatenvolumen lernen und Prognosen in Bezug auf die zukünftige Entwicklung von Aktienkursen erstellen kann. Der Anlageverwalter, der zur Entwicklung des Algorithmus beitrug, wird in Bezug auf die Titelauswahl und den Portfolioaufbau einen disziplinierten und rigorosen Ansatz verfolgen. Der Fonds kann Finanzderivate zu Absicherungszwecken und/oder zu Anlagezwecken sowie zur Steuerung von Wechselkursrisiken einsetzen, vorbehaltlich der Bedingungen und Beschränkungen der geltenden Gesetze und Verordnungen. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI AC World Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Der Anlageverwalter versucht, das Risiko erheblicher Wertveränderungen des Fonds im Vergleich zur Benchmark zu reduzieren. Längerfristig wird die potenzielle Wertveränderung des Fonds (gemessen an der erwarteten Volatilität) unter normalen Umständen voraussichtlich die potenzielle Wertveränderung der Benchmark nicht übersteigen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Der Fonds investiert in Aktien und aktienähnliche Wertpapiere aus aller Welt, die ein Engagement in Schwellenmärkte bieten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte illiquide werden, was den Anlageverwalter zwingen würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Potentielle Anleger sollten den Risikofaktor „Operatives Risiko“ im Abschnitt „Allgemeine Risikofaktoren“ beachten. Sie finden dort Informationen zu den mit dem Fonds verbundenen operativen Risiken. • Der Fonds kann Finanzderivate zu Anlagezwecken im Rahmen der Verfolgung seines Anlageziels nutzen (zusätzlich zu ihrem Einsatz für Absicherungszwecke). Der Einsatz von Derivaten zu anderen Zwecken als der Absicherung kann zu Hebeleffekten führen und die Volatilität hinsichtlich des Nettoinventarwerts des Fonds erhöhen.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.