GREENPERK Musterklauseln

GREENPERK. 9.1. GreenPerk, TravelPerk Service für klimaneutrale Geschäftsreisen ermöglicht es Kunden, ihre CO₂-Emissionen direkt über die Plattform auszugleichen. Der Service ermöglicht es dem Kunden, genau zu sehen, wie viel Kohlendioxid von ihm getätigte Geschäftsreisen ausstoßen und wie viel er CO₂ kompensiert wird - was den Kunden dabei unterstützt, nachhaltigere Reiseentscheidungen zu treffen. 9.2. Die Abrechnung für diesen Service erfolgt auf einer pro-Reise-Basis. Im Durchschnitt können mit nur 0,9 % des Gesamtpreises einer Reise 100 % der Kohlenstoffemissionen ausgeglichen werden. TravelPerk berechnet einen Festpreis von 10 € pro CO₂-Tonne. Die endgültigen Kosten pro Reise hängen immer von der spezifischen Reise ab - z. B. stoßen Xxxx weniger CO₂-Emissionen aus als Flugzeuge. TravelPerk berechnet automatisch die Kosten für die CO₂-Kompensation jeder Reise für seine Kunden beim Check-out. 9.3. TravelPerk arbeitet mit mehreren Partnern zusammen, um die Beiträge in verschiedene nachhaltige Kompensationsprojekte aufzuteilen. Jedes Quartal informiert TravelPerk darüber, in welche Projekte investiert wurde und warum. 9.4. Der Kunde kann seine Teilnahme an GreenPerk jederzeit über die Plattform kündigen.

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  • Schlüsselpersonenrisiko Fällt das Anlageergebnis des Fonds in einem bestimmten Zeitraum sehr positiv aus, hängt dieser Erfolg möglicherweise auch von der Eignung der handelnden Personen und damit den richtigen Entscheidun- gen des Managements ab. Die personelle Zusammensetzung des Fondsmanagements kann sich jedoch verändern. Neue Entscheidungsträger können dann möglicherweise weniger erfolgreich agieren.

  • Risikohinweise Vor der Entscheidung über den Kauf von Anteilen an dem Fonds sollten Anleger die nachfol- genden Risikohinweise zusammen mit den anderen in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Informationen sorgfältig lesen und diese bei ihrer Anlageentscheidung berücksichtigen. Der Eintritt eines oder mehrerer dieser Risiken kann für sich genommen oder zusammen mit an- deren Umständen die Wertentwicklung des Fonds bzw. der im Fonds gehaltenen Vermögens- gegenstände nachteilig beeinflussen und sich damit auch nachteilig auf den Anteilwert aus- wirken. Veräußert der Anleger Anteile an dem Fonds zu einem Zeitpunkt, in dem die Kurse der in dem Fonds befindlichen Vermögensgegenstände gegenüber dem Zeitpunkt seines Anteiler- werbs gefallen sind, so erhält er das von ihm in den Fonds investierte Kapital nicht oder nicht vollständig zurück. Der Anleger könnte sein in den Fonds investiertes Kapital teilweise oder in Einzelfällen sogar ganz verlieren. Wertzuwächse können nicht garantiert werden. Das Ri- siko des Anlegers ist auf die angelegte Summe beschränkt. Eine Nachschusspflicht über das vom Anleger investierte Kapital hinaus besteht nicht. Neben den nachstehend oder an anderer Stelle des Prospekts beschriebenen Risiken und Unsicherheiten kann die Wertentwicklung des Fonds durch verschiedene weitere Risiken und Unsicherheiten beeinträchtigt werden, die derzeit nicht bekannt sind. Die Reihenfolge, in der die nachfolgenden Risiken aufgeführt werden, enthält weder eine Aussage über die Wahr- scheinlichkeit ihres Eintritts noch über das Ausmaß oder die Bedeutung bei Eintritt einzelner Risiken.