Jurisdiktionsspezifische Bestimmungen Musterklauseln

Related to Jurisdiktionsspezifische Bestimmungen

  • Produktspezifische Bestimmungen Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Tilgungslevel erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Tilgungsereignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Bewertungstag zugeordnet ist, an dem das Vorzeitige Tilgungsereignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeitiges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Tilgungsbetrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Berechnungsbetrag EUR 100,00 Zinssatz Der Zinssatz entspricht dem dem jeweiligen Zinszahlungstag zugeordneten Zinssatz wie nachfolgend angegeben: Zinszahlungstag (1): 5,80 % Zinszahlungstag (2): 11,60 % Zinszahlungstag (3): 17,40 % Zinszahlungstag (4): 23,20 % Zinszahlungstag (5): 29,00 % Zinszahlungstag (6): 34,80 % Zinsbetrag Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, erhält der Anleger am nachfolgenden Zinszahlungstag einen Zinsbetrag. Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis nicht eingetreten ist, erfolgt für den maßgeblichen Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Der Zinsbetrag wird ermittelt, indem der Berechnungsbetrag mit dem für den Zinszahlungstag geltenden Zinssatz multipliziert wird. Der vorgesehene Zinsbetrag an dem jeweiligen Zinszahlungstag für den Fall, dass ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, lautet wie folgt: Zinszahlungstag (1): EUR 5,80 Zinszahlungstag (2): EUR 11,60 Zinszahlungstag (3): EUR 17,40 Zinszahlungstag (4): EUR 23,20 Zinszahlungstag (5): EUR 29,00 Zinszahlungstag (6): EUR 34,80 Falls an einem Bewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Er ist aber nicht berechtigt, Zinszahlungen für zukünftige Zinszahlungstage zu verlangen. Zinsbeobachtungstag Zinsbeobachtungstag (1): 19. Dezember 2024 Zinsbeobachtungstag (2): 19. Dezember 2025 Zinsbeobachtungstag (3): 22. Dezember 2026 Zinsbeobachtungstag (4): 23. Dezember 2027 Zinsbeobachtungstag (5): 21. Dezember 2028 Zinsbeobachtungstag (6): 19. Dezember 2029 Coupon Trigger Ereignis Ein Coupon Trigger Ereignis liegt vor, wenn die Kursreferenz des Basiswerts an einem Zinsbeobachtungstag das maßgebliche Coupon Trigger Level erreicht oder überschreitet. Coupon Trigger Level Das Coupon Trigger Level an dem jeweiligen Zinsbeobachtungstag lautet wie folgt: Zinsbeobachtungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag Referenzpreises (3): 90,00 % des Anfänglichen Zinsbeobachtungstag Referenzpreises (4): 85,00 % des Anfänglichen Zinsbeobachtungstag (5): 80,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag Referenzpreises (6): 55,00 % des Anfänglichen Falls das jeweils maßgebliche Coupon Trigger Level auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf 2 Nachkommastellen. Finaler Tilgungsfaktor 100,00 % Finales Tilgungslevel 55,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Das Finale Tilgungslevel wird kaufmännisch gerundet auf 2 Nachkommastellen. Anfänglicher Referenzpreis Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Performance des Basiswerts Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Referenzpreis Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Tilgungsfaktor 100,00 % (an jedem Bewertungstag) Tilgungslevel Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (5): 80,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Falls das jeweils maßgebliche Tilgungslevel auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf 2 Nachkommastellen.

  • EMISSIONSSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN Die nachfolgenden Emissionsspezifischen Bestimmungen enthalten die Produktspezifischen Bestimmungen (die "Produktspezifischen Bestimmungen") des entsprechenden Wertpapiertyps (Produkt Nr. 12 in dem Basisprospekt), die in den maßgeblichen Endgültigen Bedingungen ausgewählt und vervollständigt werden, und darüber hinaus die Allgemeinen Bestimmungen (die "Allgemeinen Bestimmungen"), welche die in dem Basisprospekt enthaltenen Allgemeinen Bedingungen ergänzen und auf die Wertpapiere anwendbar sind.

  • EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNG Einleitung mit Warnhinweisen