Common use of Großkunden-Rabattmodell Clause in Contracts

Großkunden-Rabattmodell. Das Großkunden-Rabattmodell kann von natürlichen oder juristischen Personen in Anspruch genommen werden. Abnehmer eines Großkunden-Rabattmodells können Unternehmungen oder Behörden sein, die die Voraussetzungen für die Abnahme erfüllen. Der Abnehmer verpflichtet sich, Tickets, die im Rahmen des Großkunden-Rabattmodells abgenommen werden, nur an seine Mitarbeiter als Nutzer weiterzugeben. Verkehrsunternehmen bieten folgende Abonnement-Tickets im Rahmen des Großkunden- Rabattmodells an: Ticket2000, Ticket2000 9 Uhr, Ticket1000, Ticket1000 9 Uhr, BärenTicket sowie YoungTicketPLUS. Tickets im Rahmen des Großkunden-Rabattmodells werden nur persönlich ausgestellt; d. h. sie sind nicht auf andere Personen übertragbar, auch wenn die sonstigen Tarifbestimmungen für jedermann dieses zulassen. Der Geltungsbereich muss mindestens das Tarifgebiet/die Tarifgebiete umfassen, in dem sich die Arbeitsstätte befindet. Es gelten ansonsten die Tarif- und Abonnementbestimmungen zu den einzelnen Tickets. Voraussetzung für die Abnahme von Tickets im Großkunden-Rabattmodell ist der Abschluss eines Vertrages zwischen einem Verkehrsunternehmen, der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR und einem Vertragspartner als Abnehmer über mindestens 50 Tickets im Abonnement und die Übernahme von vertrieblichen Leistungen. Weitere Voraussetzungen für die Abnahme von Tickets im Rahmen des Großkunden-Rabattmodells für den Abnehmer sind die unter „Standardangebot“ (s. u.) angesprochenen vertrieblichen Leistungen. Zwischen dem Nutzer und dem Verkehrsunternehmen kommt ein regulärer Abonnementvertrag zu Stande. Der Abnehmer tritt dabei als Mittler auf. Die Vertragspartner (Abnehmer und Verkehrsunternehmen) legen vertraglich die jeweiligen Leistungen fest. Wird der Vertrag mit dem Abnehmer durch das Verkehrsunternehmen gekündigt oder kündigt der Abnehmer, so gilt der Abonnementvertrag mit dem Endabnehmer ebenfalls als gekündigt bzw. kann dann zu den sonstigen Konditionen des jeweiligen Abonnements (Preis) durch den Endkunden weitergeführt werden. Auf den Preis der einzelnen Monatskarten im Abonnement für jedermann wird ein Rabatt gewährt. Dieser ist abhängig von der Einordnung in eine Rabattstaffel, die sich aus der Kombination der einzelnen Kriterien Abnahmemenge, Übernahme von Vertriebsaktivitäten durch den Abnehmer und Neukundenanteil ergibt. Das Standardangebot wird erreicht, wenn neben dem erreichten Mengenbonus nur noch die Grundvoraussetzungen erbracht werden. Diese sind die Datenbereitstellung für die Ausstellung der Tickets und für die statistischen Auswertungen der Verkehrsunternehmen sowie die automatische Aktualisierung der Daten und Mitteilung an das Vertrags- Verkehrsunternehmen. Diese Leistungen sind unabdingbar. Das Plusangebot wird erreicht, wenn zusätzlich zu der Variante Standard der Neukundenanteil an den zu erwartenden Abschlüssen zu Beginn des Vertrages einen durch das Vertrags-Verkehrsunternehmen festzulegenden Mindestanteil beträgt. Bei Erreichen dieses Wertes erhält der Vertragspartner zu dem Mengenbonus einen weiteren Rabatt gemäß Tabelle. Das Extraangebot wird erreicht, wenn zusätzlich zu den Varianten Standard und Plus zu erwarten ist, dass der Anteil der Ticketabnehmer an der Gesamtzahl der Mitglieder durch Aktivitäten der Vertragspartner im Folgejahr gleich bleibt oder erhöht wird. Bei Erreichen dieses Wertes erhält der Vertragspartner zu dem Mengenbonus nochmals einen weiteren Rabatt gemäß Tabelle. Dieser Erfolgsbonus muss jährlich überprüft werden. Bei Nichterreichen der Voraussetzungen für die Einordnung in die Stufen „Plusangebot“ und „Extraangebot“ erfolgt eine entsprechende Herabstufung des Abnehmers (bzw. des Nutzers). So wird der Abnehmer aus der Stufe „Plusangebot“ in die Stufe „Standardangebot“ zurückgestuft, falls der Anteil der Neukunden unter die zum Erreichen des „Plusangebotes“ erforderliche Grenze an Neukunden fällt. Eine Herabstufung aus der Stufe „Extraangebot“ in die Stufe „Plusangebot“ erfolgt falls die Nutzerquote eines Abnehmers sinkt. Diese Quote wird jährlich überprüft. Eine Herabstufung aus der Stufe „Extraangebot“ in die Stufe „Standardangebot“ erfolgt falls die Gesamtzahl an Nutzern eines Abnehmers sinkt und gleichzeitig der Anteil der Neukunden dieses Jahres gesunken ist.

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Samples: Tarifbestimmungen

Großkunden-Rabattmodell. Das Großkunden-Rabattmodell kann von natürlichen oder juristischen Personen in Anspruch genommen werden. Abnehmer eines Großkunden-Rabattmodells können Unternehmungen oder Behörden sein, die die Voraussetzungen für die Abnahme erfüllen. Der Abnehmer verpflichtet ver- pflichtet sich, Tickets, die im Rahmen des Großkunden-Rabattmodells abgenommen werden, nur an seine Mitarbeiter als Nutzer weiterzugeben. Verkehrsunternehmen bieten folgende Abonnement-Tickets Monatskarten im Abonnement im Rahmen des Großkunden- Groß- kunden-Rabattmodells an: Ticket2000, Ticket2000 9 Uhr, Ticket1000, Ticket1000 9 Uhr, BärenTicket Bä- renTicket sowie YoungTicketPLUS. Tickets im Rahmen des Großkunden-Rabattmodells werden nur persönlich ausgestellt; d. h. sie sind nicht auf andere Personen übertragbar, auch wenn die sonstigen Tarifbestimmungen Tarifbestimmun- gen für jedermann dieses zulassen. Der Geltungsbereich muss mindestens das TarifgebietTarifge- biet/die Tarifgebiete umfassen, in dem sich die Arbeitsstätte befindet. Abweichend von den Abonnementbedingungen der regulären Tickets gelten die die Tickets im Großkunden- Rabattmodell einen Kalendermonat (monatliche Fahrberechtigung). Das Ticket und das Abonnement verlängern sich jeweils um einen Kalendermonat, solange der Mitarbeiter der Verlängerung nicht bis zum 25. des Vormonats widerspricht. Der Widerspruch ist gegenüber dem Besteller schriftlich oder in Textform anzuzeigen. Es gelten ansonsten die Tarif- und Abonnementbestimmungen zu den einzelnen Tickets. Voraussetzung für die Abnahme von Tickets im Großkunden-Rabattmodell ist der Abschluss eines Vertrages zwischen einem Verkehrsunternehmen, der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR und einem Vertragspartner als Abnehmer über mindestens 50 Tickets im Abonnement und die Übernahme von vertrieblichen Leistungen. Weitere Voraussetzungen für die Abnahme Abnah- me von Tickets im Rahmen des Großkunden-Rabattmodells für den Abnehmer sind die unter „Standardangebot“ (s. u.) angesprochenen vertrieblichen Leistungen. Zwischen dem Nutzer und dem Verkehrsunternehmen kommt ein regulärer Abonnementvertrag zu Stande. Der Abnehmer tritt dabei als Mittler auf. Die Vertragspartner (Abnehmer und Verkehrsunternehmen) legen vertraglich die jeweiligen Leistungen fest. Wird der Vertrag mit dem Abnehmer durch das Verkehrsunternehmen gekündigt ge- kündigt oder kündigt der Abnehmer, so gilt der Abonnementvertrag mit dem Endabnehmer ebenfalls als gekündigt bzw. kann dann zu den sonstigen Konditionen des jeweiligen Abonnements Abon- nements (Preis) durch den Endkunden weitergeführt werden. Auf den Preis der einzelnen Monatskarten im Abonnement für jedermann wird ein Rabatt gewährt. Dieser ist abhängig von der Einordnung in eine Rabattstaffel, die sich aus der Kombination der einzelnen Kriterien Abnahmemenge, Übernahme von Vertriebsaktivitäten durch den Abnehmer und Neukundenanteil ergibt. Das Standardangebot wird erreicht, wenn neben dem erreichten Mengenbonus nur noch die Grundvoraussetzungen erbracht werden. Diese sind die Datenbereitstellung für die Ausstellung Aus- stellung der Tickets und für die statistischen Auswertungen der Verkehrsunternehmen sowie die automatische Aktualisierung der Daten und Mitteilung an das Vertrags- Verkehrsunternehmen. Diese Leistungen sind unabdingbar. Das Plusangebot wird erreicht, wenn zusätzlich zu der Variante Standard der Neukundenanteil Neukunden- anteil an den zu erwartenden Abschlüssen zu Beginn des Vertrages einen durch das VertragsVer- trags-Verkehrsunternehmen festzulegenden Mindestanteil beträgt. Bei Erreichen dieses Wertes erhält der Vertragspartner zu dem Mengenbonus einen weiteren Rabatt gemäß TabelleTa- belle. Das Extraangebot wird erreicht, wenn zusätzlich zu den Varianten Standard und Plus zu erwarten ist, dass der Anteil der Ticketabnehmer an der Gesamtzahl der Mitglieder durch Aktivitäten der Vertragspartner im Folgejahr gleich bleibt gleichbleibt oder erhöht wird. Bei Erreichen dieses die- ses Wertes erhält der Vertragspartner zu dem Mengenbonus nochmals einen weiteren Rabatt Ra- batt gemäß Tabelle. Dieser Erfolgsbonus muss jährlich überprüft werden. Bei Nichterreichen der Voraussetzungen für die Einordnung in die Stufen „Plusangebot“ und „Extraangebot“ erfolgt eine entsprechende Herabstufung des Abnehmers (bzw. des Nutzers). So wird der Abnehmer aus der Stufe „Plusangebot“ in die Stufe „Standardangebot“ zurückgestuftzurück- gestuft, falls der Anteil der Neukunden unter die zum Erreichen des „Plusangebotes“ erforderliche erfor- derliche Grenze an Neukunden fällt. Eine Herabstufung aus der Stufe „Extraangebot“ in die Stufe „Plusangebot“ erfolgt falls die Nutzerquote eines Abnehmers sinkt. Diese Quote wird jährlich überprüft. Eine Herabstufung aus der Stufe „Extraangebot“ in die Stufe „StandardangebotStandardan- gebot“ erfolgt falls die Gesamtzahl an Nutzern eines Abnehmers sinkt und gleichzeitig der Anteil der Neukunden dieses Jahres gesunken ist.

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Samples: Tarifbestimmungen

Großkunden-Rabattmodell. Das Großkunden-Rabattmodell kann von natürlichen oder juristischen Personen in Anspruch genommen werden. Abnehmer eines Großkunden-Rabattmodells können Unternehmungen Unternehmen oder Behörden sein, die die Voraussetzungen für die Abnahme erfüllen. Der Abnehmer verpflichtet sich, Tickets, die im Rahmen des Großkunden-Rabattmodells abgenommen werden, nur an seine Mitarbeiter als Nutzer weiterzugebenerfüllen (=Großkunde). Verkehrsunternehmen bieten folgende Abonnement-Tickets MonatsTickets im Abonnement im Rahmen des Großkunden- Rabattmodells an: Ticket2000, Ticket2000 9 Uhr, Ticket1000, Ticket1000 9 Uhr, BärenTicket sowie YoungTicketPLUS. Tickets im Rahmen des Großkunden-Rabattmodells werden nur persönlich ausgestellt; d. h. sie sind nicht auf andere Personen übertragbar, auch wenn die sonstigen Tarifbestimmungen für jedermann jede Person dieses zulassen. Der Großkunde verpflichtet sich, Tickets, die im Rahmen des Großkunden-Rabattmodells abgenommen werden, nur an seine Mitarbeiter:innen als Nutzer:innen weiterzugeben. Der Geltungsbereich muss mindestens das Tarifgebiet/die Tarifgebiete umfassen, in dem sich die Arbeitsstätte befindet. Abweichend von den Abonnementbedingungen der regulären Tickets gelten die Tickets im Großkunden-Rabattmodell einen Kalendermonat (monatliche Fahrberechtigung). Das Ticket und das Abonnement verlängern sich jeweils um einen Kalendermonat, solange Mitarbeiter:innen der Verlängerung nicht bis zum 25. des Vormonats widersprechen. Der Widerspruch ist gegenüber den Bestellern schriftlich oder in Textform anzuzeigen. Es gelten ansonsten die Tarif- und Abonnementbestimmungen zu den einzelnen Tickets. Voraussetzung für die Abnahme von Tickets im Großkunden-Rabattmodell ist der Abschluss eines Vertrages zwischen einem Verkehrsunternehmen, der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR dem VRR und einem Vertragspartner als Abnehmer Großkunden über mindestens 50 Tickets im Abonnement und die Übernahme von vertrieblichen Leistungen. Weitere Voraussetzungen für die Abnahme von Tickets im Rahmen des Großkunden-Rabattmodells für den Abnehmer sind die unter „Standardangebot“ (s. u.) angesprochenen vertrieblichen Leistungen. Zwischen dem Nutzer dem:der Nutzer:in und dem Verkehrsunternehmen kommt ein regulärer Abonnementvertrag zu Stande. Der Abnehmer Großkunde tritt dabei als Mittler auf. Die Vertragspartner (Abnehmer und Verkehrsunternehmen) legen vertraglich die jeweiligen Leistungen fest. Wird der Vertrag mit dem Abnehmer durch das Verkehrsunternehmen gekündigt oder kündigt der AbnehmerGroßkunde, so gilt der Abonnementvertrag mit dem Endabnehmer dem:der Endabnehmer:in ebenfalls als gekündigt bzw. kann dann zu den sonstigen Konditionen des jeweiligen Abonnements (Preis) durch den Endkunden den:die Endkund:in weitergeführt werden. Auf Im Großkunden-Rabattmodell wird auf den Preis der einzelnen Monatskarten MonatsTickets im Abonnement für jedermann wird jede Person ein Rabatt gewährt. Dieser ist abhängig von der Einordnung in eine Rabattstaffel, die sich aus der Kombination der einzelnen Kriterien Abnahmemenge, Übernahme von Vertriebsaktivitäten durch den Abnehmer und Neukundenanteil ergibt. Das Standardangebot wird erreicht, wenn neben dem erreichten Mengenbonus nur noch die Grundvoraussetzungen erbracht werden. Diese sind die Datenbereitstellung für die Ausstellung der Tickets und für die statistischen Auswertungen der Verkehrsunternehmen sowie die automatische Aktualisierung der Daten und Mitteilung an das Vertrags- Verkehrsunternehmen. Diese Leistungen sind unabdingbar. Das Plusangebot wird erreicht, wenn zusätzlich zu der Variante Standard der Neukundenanteil an . 2.10.2.1 Übernahme von Vertriebsaktivitäten durch den zu erwartenden Abschlüssen zu Beginn des Vertrages einen durch das Vertrags-Verkehrsunternehmen festzulegenden Mindestanteil beträgt. Bei Erreichen dieses Wertes erhält der Vertragspartner zu dem Mengenbonus einen weiteren Rabatt gemäß Tabelle. Das Extraangebot wird erreicht, wenn zusätzlich zu den Varianten Standard und Plus zu erwarten ist, dass der Anteil der Ticketabnehmer an der Gesamtzahl der Mitglieder durch Aktivitäten der Vertragspartner im Folgejahr gleich bleibt oder erhöht wird. Bei Erreichen dieses Wertes erhält der Vertragspartner zu dem Mengenbonus nochmals einen weiteren Rabatt gemäß Tabelle. Dieser Erfolgsbonus muss jährlich überprüft werden. Bei Nichterreichen der Voraussetzungen für die Einordnung in die Stufen „Plusangebot“ und „Extraangebot“ erfolgt eine entsprechende Herabstufung des Abnehmers (bzw. des Nutzers). So wird der Abnehmer aus der Stufe „Plusangebot“ in die Stufe „Standardangebot“ zurückgestuft, falls der Anteil der Neukunden unter die zum Erreichen des „Plusangebotes“ erforderliche Grenze an Neukunden fällt. Eine Herabstufung aus der Stufe „Extraangebot“ in die Stufe „Plusangebot“ erfolgt falls die Nutzerquote eines Abnehmers sinkt. Diese Quote wird jährlich überprüft. Eine Herabstufung aus der Stufe „Extraangebot“ in die Stufe „Standardangebot“ erfolgt falls die Gesamtzahl an Nutzern eines Abnehmers sinkt und gleichzeitig der Anteil der Neukunden dieses Jahres gesunken ist.Abnehmer:

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Samples: Tarifbestimmungen

Großkunden-Rabattmodell. Das Großkunden-Rabattmodell kann von natürlichen oder juristischen Personen in Anspruch genommen werden. Abnehmer eines Großkunden-Rabattmodells können Unternehmungen oder Behörden sein, die die Voraussetzungen für die Abnahme erfüllen. Der Abnehmer verpflichtet ver- pflichtet sich, Tickets, die im Rahmen des Großkunden-Rabattmodells abgenommen werden, nur an seine Mitarbeiter Mitarbeiter*innen als Nutzer Nutzer*innen weiterzugeben. Verkehrsunternehmen bieten folgende Abonnement-Tickets Monatskarten im Abonnement im Rahmen des Großkunden- Groß- kunden-Rabattmodells an: Ticket2000, Ticket2000 9 Uhr, Ticket1000, Ticket1000 9 Uhr, BärenTicket Bä- renTicket sowie YoungTicketPLUS. Tickets im Rahmen des Großkunden-Rabattmodells werden nur persönlich ausgestellt; d. h. sie sind nicht auf andere Personen übertragbar, auch wenn die sonstigen Tarifbestimmungen Tarifbestimmun- gen für jedermann jede Person dieses zulassen. Der Geltungsbereich muss mindestens das TarifgebietTarifge- biet/die Tarifgebiete umfassen, in dem sich die Arbeitsstätte befindet. Abweichend von den Abonnementbedingungen der regulären Tickets gelten die die Tickets im Großkunden- Rabattmodell einen Kalendermonat (monatliche Fahrberechtigung). Das Ticket und das Abonnement verlängern sich jeweils um einen Kalendermonat, solange der Mitarbeiter*innen der Verlängerung nicht bis zum 25. des Vormonats widerspricht. Der Widerspruch ist gegen- über dem Besteller*innen schriftlich oder in Textform anzuzeigen. Es gelten ansonsten die Tarif- und Abonnementbestimmungen zu den einzelnen Tickets. Voraussetzung für die Abnahme von Tickets im Großkunden-Rabattmodell ist der Abschluss eines Vertrages zwischen einem Verkehrsunternehmen, der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR und einem Vertragspartner als Abnehmer über mindestens 50 Tickets im Abonnement und die Übernahme von vertrieblichen Leistungen. Weitere Voraussetzungen für die Abnahme Abnah- me von Tickets im Rahmen des Großkunden-Rabattmodells für den Abnehmer sind die unter „Standardangebot“ (s. u.) angesprochenen vertrieblichen Leistungen. Zwischen dem Nutzer dem*der Nutzer*in und dem Verkehrsunternehmen kommt ein regulärer Abonnementvertrag zu StandeStan- de. Der Abnehmer tritt dabei als Mittler auf. Die Vertragspartner (Abnehmer und Verkehrsunternehmen) legen vertraglich die jeweiligen Leistungen fest. Wird der Vertrag mit dem Abnehmer durch das Verkehrsunternehmen gekündigt ge- kündigt oder kündigt der Abnehmer, so gilt der Abonnementvertrag mit dem Endabnehmer dem*der Endabneh- mer*in ebenfalls als gekündigt bzw. kann dann zu den sonstigen Konditionen des jeweiligen Abonnements (Preis) durch den Endkunden weitergeführt werden. Auf den Preis der einzelnen Monatskarten im Abonnement für jedermann wird ein Rabatt gewährt. Dieser ist abhängig von der Einordnung in eine Rabattstaffel, die sich aus der Kombination der einzelnen Kriterien Abnahmemenge, Übernahme von Vertriebsaktivitäten durch den Abnehmer und Neukundenanteil ergibt. Das Standardangebot wird erreicht, wenn neben dem erreichten Mengenbonus nur noch die Grundvoraussetzungen erbracht werden. Diese sind die Datenbereitstellung für die Ausstellung Aus- stellung der Tickets und für die statistischen Auswertungen der Verkehrsunternehmen sowie die automatische Aktualisierung der Daten und Mitteilung an das Vertrags- Verkehrsunternehmen. Diese Leistungen sind unabdingbar. Das Plusangebot wird erreicht, wenn zusätzlich zu der Variante Standard der Neukundenanteil Neukunden- anteil an den zu erwartenden Abschlüssen zu Beginn des Vertrages einen durch das VertragsVer- trags-Verkehrsunternehmen festzulegenden Mindestanteil beträgt. Bei Erreichen dieses Wertes erhält der Vertragspartner zu dem Mengenbonus einen weiteren Rabatt gemäß TabelleTa- belle. Das Extraangebot wird erreicht, wenn zusätzlich zu den Varianten Standard und Plus zu erwarten ist, dass der Anteil der Ticketabnehmer Ticketabnehmer*innen an der Gesamtzahl der Mitglieder durch Aktivitäten der Vertragspartner im Folgejahr gleich bleibt gleichbleibt oder erhöht wird. Bei Erreichen Errei- chen dieses Wertes erhält der Vertragspartner zu dem Mengenbonus nochmals einen weiteren weite- ren Rabatt gemäß Tabelle. Dieser Erfolgsbonus muss jährlich überprüft werden. Bei Nichterreichen der Voraussetzungen für die Einordnung in die Stufen „Plusangebot“ und „Extraangebot“ erfolgt eine entsprechende Herabstufung des Abnehmers (bzw. des NutzersNutzers/ der Nutzerin). So wird der Abnehmer aus der Stufe „Plusangebot“ in die Stufe „StandardangebotStandardan- gebot“ zurückgestuft, falls der Anteil der Neukunden Neukunden*innen unter die zum Erreichen des „Plusangebotes“ erforderliche Grenze an Neukunden Neukunden*innen fällt. Eine Herabstufung aus der Stufe „Extraangebot“ in die Stufe „Plusangebot“ erfolgt falls die Nutzerquote eines Abnehmers Abneh- mers sinkt. Diese Quote wird jährlich überprüft. Eine Herabstufung aus der Stufe „ExtraangebotExtraan- gebot“ in die Stufe „Standardangebot“ erfolgt falls die Gesamtzahl an Nutzern eines Abnehmers Abneh- mers sinkt und gleichzeitig der Anteil der Neukunden dieses Jahres gesunken ist.

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