Linienbedarfsverkehr (AST) Musterklauseln

Linienbedarfsverkehr (AST). Die Verkehrsunternehmen im Bereich des VRR können lokal so genannte Linienbedarfsverkehre einrichten. Hierzu gehört das Anruf-Sammel-Taxi (AST). Die Bedienungsbereiche des AST werden örtlich bekannt gegeben. Für die Benutzung des AST gelten die Beförderungsbedingungen und die Tarifbestimmungen, soweit nicht nachfolgend abweichende Regelungen getroffen sind. Pro Fahrt und Person wird ein gesondertes Ticket ausgegeben. Der ermäßigte Fahrpreis gemäß Fahrpreistabelle gilt für • Schwerbehinderte mit Berechtigung zur unentgeltlichen Beförderung im VRR sowie deren Begleitpersonen, • Inhaber von gültigen VRR-Zeitfahrausweisen einschließlich SemesterTicket, • Inhaber von Ferienkarten, • Kinder zwischen 6 und unter 15 Jahren, • Gepäckstücke, die einen Sitzplatz einnehmen. Für sonstige nicht aufgeführte Inhaber eines VRR-Tickets ist der volle Fahrpreis gemäß Fahrpreistabelle zu entrichten. Für die Benutzung der AST-Verkehre gelten besondere Preisstufenzuordnungen. Fahrten innerhalb einer Wabe sind in die Preisstufe 1, Fahrten in einem Tarifgebiet sind in die Preisstufe 2 und Fahrten zwischen zwei Tarifgebieten sind in die Preisstufe 3 eingeordnet. Durch örtliche Bekanntgabe kann die Nutzung des AST-Verkehrs im Tarifraum Unterer Niederrhein durch Inhaber von SchokoTickets unentgeltlich erfolgen, sofern der Schulträger der jeweiligen Gemeinde bzw. im Tarifgebiet die für die AST-Verkehre erforderlichen Fahrgelder dem Verkehrsunternehmen ersetzt. Im AST gelten nicht die Bestimmungen des allgemeinen Tarifs über • die unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten und deren Begleitpersonen, • die unentgeltliche Beförderung von Polizeivollzugsbeamten des Landes NRW und der Bundespolizei, • die unentgeltliche Beförderung von Sachen, • die unentgeltliche Mitnahme weiterer Personen durch Inhaber von Ticket1000 Monatskarte, Ticket1000 im Abonnement, Ticket1000 9 Uhr Monatskarte, Ticket1000 9 Uhr im Abonnement, Ticket2000 Monatskarte, Ticket2000 im Abonnement, Ticket2000 9 Uhr Monatskarte, Ticket2000 9 Uhr im Abonnement, SiebenTageKarte, AzubiAbo und FirmenTickets. Im AST müssen Kinder unter 6 Jahren stets begleitet sein. Die begleitende Person muss über 6 Jahre sein. Jeder Ticketinhaber darf höchstens 3 Kinder unter 6 Jahren mitnehmen. Die Beförderung von Hunden – ausgenommen Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten – und Fahrrädern ist ausgeschlossen.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.