Grundausstattung Musterklauseln

Grundausstattung. 2.2.1. Werkbank mit Schubladen; Schraubstock mit Filz- und Aluschutzbacken; Arbeits- bühne für Rollstühle; Steckschlüsselsatz; Gabelschlüsselsatz; Inbusschlüsselsatz / Sechskant-Winkelschraubendreher; Schlitz- und Kreuzschlitzschraubendreher- satz; Torx-Vielzahnschlüssel; Akkuschrauber; Ständerbohrmaschine mit Spann- schraubstock; Handbohrmaschine; Bohrer- und Gewindebohrersatz; Winkel- schleifer; Schleifbock; Heißluftfön; Druckluftkompressor; diverse Abzieher; Mon- tier- und Schrenkeisen; diverse Gripzangen; Spitz-, Flachschnabel-, Kombi-, Wasserpumpen- und Einnietmutterzange; Seegeringzangenansatz; Seiten- und Rohrschneider; Metall-/Schlosser-, Gummi- und Kunststoffhammer; Feilen- und Schlüsselfeilensatz; Spiralbohrerkassette; Handsenker; Handentgrater; Mess- schieber; Meterstab; Reißnadel; Universal- und Winkelmesser; Draht- und Fei- lenbürste; Haushalts- und Blechschere; Kleinmetall-, Handkreis- und Stichsäge; Flachmeißel; Stabmagnet; Stahlwinkel; Bogenzirkel; Splintentreibersatz; Körner; Arbeitshandschuhe; Schutzbrille; Schraubzwingen; Rollstuhlwaschanlage oder Waschplatz mit beheizbarem Dampfreiniger (kein Hochdruckreiniger); Reifen- montiervorrichtung für PU-Bereifung; umfangreiches Schraubensortiment; Loch- eisensatz; Reibahlensatz; Wasserwaage
Grundausstattung. Titel 682 56 Forschungsergänzungsausstattung Titel 682 57 Umsetzung Masterplan 2020 Humanmedizin
Grundausstattung. Jeder Raum verfügt über eine Grundeinrichtung (siehe Raumvermietungsformular). Veränderungen an dieser Grundeinrichtung (z.B. Umstuhlung, zusätzlich benötigte Flip- charts, Pinnwände, Overheads, Beamer, DVD-Player, CD-Player, TV etc.) sind in der Raummiete nicht enthalten und werden separat verrechnet (siehe Raumvermietungs- formular).
Grundausstattung. (1 Gerät pro Station) ist vom Heim vorzuhalten; im übrigen - soweit individuell angepaßt und auf Dauer notwendig - Kostentragung durch KV.
Grundausstattung. Xxxxxxxxx wichtigste Publikationen Preise, Auszeichnungen, Mitgliedschaften
Grundausstattung. Die Ferienhäuser und -wohnungen sind mit einer für die gebuchten Personen ausreichenden Menge an Geschirr und Besteck ausgestattet. Elektrogeräte - wie zum Beispiel Backofen, Mikrowellenofen, Spülmaschine, Kaffeemaschine oder Waschmaschine - stehen nur zur Verfügung, wenn dies in der Beschreibung ausdrücklich angegeben ist. Ferienhäuser an Sommerzielen, vor allem im Süden, verfügen nicht immer über ein Heizungssystem. Die Bedienung der Zentralheizung oder der Gas-, Elektro-, Kerosin- oder Holz-/Pelletöfen erfolgt gewöhnlich durch die Gäste. Angaben zur Funktionsweise müssen eventuell beim Vermieter/Schlüsselverwalter angefordert werden. Die Angabe "TV" in der Beschreibung der Immobilien steht normalerweise für einen Farbfernseher. Es wird auch angegeben, ob der Empfang über Satelliten oder über Kabel möglich ist. Dies garantiert jedoch nicht, dass auch Programme in allen Sprachen empfangen werden können. Internetverbindung und WLAN-Zugang sind nur verfügbar, wenn dies ausdrücklich angegeben ist. Es kann keinerlei Garantie für einen kontinuierlichen Empfang, die Verbindungsgeschwindigkeit, die Kompatibilität und die Sicherheit gewährt werden. Es ist daher Aufgabe der Gäste, für einen angemessenen Schutz der Endgeräte zu sorgen. Der Datenverbrauch könnte begrenzt sein. Diese Internetverbindungen sind gewöhnlich für die Verwendung im Urlaub ausgelegt und eventuell für die berufliche Nutzung nicht ausreichend. Die Nutzung von Internet/WLAN erfolgt auf eigenes Risiko und unterliegt der geltenden Gesetzgebung. Vor allem ist es untersagt, Daten hochzuladen, die urheberrechtlich geschütztes Material (wie Filme, Lieder) enthalten, das illegal über Internet verbreitet wird, zum Beispiel über Sharing-Plattformen. Es besteht außerdem die Pflicht, auch die anderen Mitreisenden (einschließlich Minderjähriger) bezüglich der Beachtung der geltenden Gesetzgebung zu unterrichten und angemessene Kontrollen durchzuführen. Bei vorsätzlicher Zuwiderhandlung gegen die aus dem Punkt "Internet/WLAN" hervorgehenden Pflichten entbindet der Xxxx vacanzealcivico jeglicher Ansprüche Dritter. Wenn in der Beschreibung des Ferienhauses die Verfügbarkeit von Garten-/Balkonmöbeln angegeben ist, so bedeutet dies nicht, dass für jede Person notwendigerweise ein Gartenstuhl vorhanden ist. Dies gilt auch für Sonnenliegen, deren Anzahl begrenzt sein könnte. Handtücher für Sonnenliegen werden von vielen Vermietern aus hygienischen Gründen nicht zur Verfügung gestellt. Sonnenliegen und Sonnenschir...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.