Grundsätzliche Bedingungen Musterklauseln

Grundsätzliche Bedingungen. Beim Lieferant müssen die organisatorischen und sachlichen Voraussetzungen dafür gegeben sein, dass jedes zur Auslieferung gelangende Produkt mit allen dem Kaufvertrag zugrunde liegenden technischen Vorschriften übereinstimmt. Es liegt in der Verantwortung des Lieferanten, sicherzustellen, dass er ein wirksames System zur Kontrolle der Qualität unterhält. Diese QSV findet Anwendung auf alle Bauteile, die nach Abschluss der Erstbemusterung serien- mäßig hergestellt und geliefert werden.
Grundsätzliche Bedingungen. Die Förderung des Jugendamtes bezieht sich auf die finanzielle Unterstützung von Trägern der freien Jugendhilfe, Jugendinitiativen, Ämtern, Städten und Gemeinden sowie Einzelpersonen. Ziel ist es, projektbezogene Vorhaben zu unterstützen, Jugendinitiativen und Trägern der freien Jugendhilfe Möglichkeiten zur Verwirklichung ihrer Zielstellungen zu geben und sie bei der Schaffung von Voraussetzungen für ihre Arbeit zu unterstützen. Förderfähig sind im Territorium des Landkreises Oder-Spree wohnende ♦ junge Menschen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, wenn sie sich noch in der Schul- oder Berufsausbildung bzw. im Studium befinden oder wenn sie nur über ein geringes Einkommen verfügen bzw. Maßnahmen der Xxxxxx für genannten Personenkreis . Von einer Förderung ausgenommen sind Teilnehmer aus der Stadt Eisenhüttenstadt. Maßnahmen, die nach dem vorzulegenden Programm ausschließlich religiösen, gewerkschaftlichen, parteipolitischen oder sportlichen Charakter tragen, können nicht gefördert werden. Von einer Förderung sind ebenfalls Maßnahmen von Schule und Kita wie z.B. Fahrten, Projekttage und Einzelveranstaltungen mit geschlossenem Charakter ausgeschlossen. ♦ ein vorläufiges Programm, ♦ einen Kostenplan mit allen zu erwartenden Aus­ gaben, ♦ einen Finanzierungsplan mit xxxxx zu erwartenden Einnahmen einschließlich bewilligter oder zu erwartender Zuwendungen Dritter sowie Eigenmit­ tel ein. Die Antragsformulare des Jugendamtes sind zu verwenden. Beabsichtigt ein Xxxxxx, für mehrere Maßnahmen innerhalb eines Jahres eine Zuwendung zu beantragen, soll dies in Form eines Antrages auf Jahresförderung (Sammelantrag) erfolgen. Auf diesen Antrag ergeht im Rahmen der verfügbaren der Jugendarbeit 12.Verwaltungsaufwendungen Das Jugendamt fördert weiterhin Maßnahmen nach Haushaltsmittel ein Zuwendungsbescheid als Sonderprogrammen wie z.B. das Landesprogramm Jahresbewilligung nach Maßgabe der Einzelpunkte dieser Richtlinie. Anträge auf Jahresförderung sollen dem Jugendamt bis zum 20.01. des laufenden Jahres vorliegen. Eine gesonderte Beantragung von Einzelmaßnahmen (Einzelantrag), auch vor und nach Erhalt einer zur Förderung von Personalkosten von sozial­ pädagogischen Fachkräften in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit incl. Folgeprogrammen gemäß den entsprechenden Beschlüssen des Kreistages und des Jugendhilfeausschusses und kann eigene Verfahren zur Schaffung und Unterstützung von Jahresbewilligung, ist möglich. Eine Zuwendung bedarfsgerechten Angeboten aus eigenen ...
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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.