Gründe für das Angebot, Verwendung des Emissionserlöses und Kosten der Emission Musterklauseln

Gründe für das Angebot, Verwendung des Emissionserlöses und Kosten der Emission. Dieser Prospekt wurde zum Zweck des öffentlichen Angebots der Schuldverschreibungen erstellt. Der Emittentin fließt im Rahmen des öffentlichen Angebots bei Vollplatzierung ein Bruttoemissionserlös in Höhe von EUR 24.000.000,00 abzüglich der von der Emittentin zu tragenden Emissionskosten zu. Der Emittentin fließt im Rahmen des öffentlichen Angebots bei Vollplatzierung ein Bruttoemissionserlös in Höhe von EUR 24 Mio. abzüglich der von der Emittentin zu tragenden Emissionskosten zu. Die von der Emittentin zu tragenden Emissionskosten belaufen sich im Falle der Vollplatzierung auf ca. EUR 1,5 Mio. Davon sind ca. EUR 1,25 Mio. (ca. 83 % der Emissionskosten) geschätzte Vertriebsprovisionen, EUR 50.000,00 die geschätzten Kosten für Marketing und EUR 200.000,00 sonstige Berater- und Ban- kenkosten. Bei einem Bruttoemissionserlös in Höhe von EUR 24 Mio. ist der Nettoemissionserlös - bei vollständiger Platzierung – EUR 22,5 Mio. Sollten nicht alle Schuldverschreibungen platziert werden, fällt der Nettoemissionserlös entsprechend niedriger aus. Der Nettoemissionserlös soll zu 100 % zur Finanzierung der laufenden Geschäftstätigkeit der Emittentin und ihrer Tochtergesellschaften dienen und im Einzelnen zu 80 % für das internationale Wachstum der EasyMotion-Gruppe durch Expansionsmaßnahmen, strategische Partnerschaften und Marktakquisitio- nen sowie zu 15 % für Forschung und Entwicklung neuer Produkte zur Unterstützung des Wachstums und 5 % für allgemeine betriebliche Zwecke verwendet werden.
Gründe für das Angebot, Verwendung des Emissionserlöses und Kosten der Emission. Dieser Prospekt wurde zum Zweck des öffentlichen Angebots der Schuldverschreibungen erstellt. Der Emittentin fließt im Rahmen des öffentlichen Angebots bei Vollplatzierung ein Bruttoemissionserlös in Höhe von EUR 20 Mio. abzüglich der von der Emittentin zu tragenden Emissionskosten zu. Diese Emis- sionskosten belaufen sich im Falle der Vollplatzierung auf ca. EUR 1,3 Mio. Bei einem Bruttoemissions- erlös in Höhe von EUR 20 Mio. ist der Nettoemissionserlös – bei vollständiger Platzierung – EUR 18,7 Mio. Sollten nicht alle Schuldverschreibungen platziert werden, fällt der Nettoemissionserlös entsprechend niedriger aus. Die Emittentin plant, die Nettoemissionserlöse bis zu einem Betrag von EUR 2 Mio. zur Finanzierung des Produktions-Hochlaufs auf ein monatliches Produktionsvolumen von 50.000 Wechselrichtern am Standort Hofheim zu verwenden. Die Mittel werden zur Optimierung der Produktionsprozesse und zur Erhöhung des Automatisierungsgrads des Maschinenparks verwendet. Zudem wird der weitere Netto- emissionserlös bis zu einem Betrag von EUR 13 Mio. (sowie für den Fall, dass für den Produktions- hochlauf weniger benötigt wird, auch die dadurch frei gewordenen Mittel) verwendet für die Finanzierung des laufenden Geschäftskapitals, da das Working Capital mit der Erweiterung des Produktionsvolumens ansteigt. Des Weiteren wird ein Betrag von EUR 2 Mio. zur Markteinführung des Systems für Dachanlagen ver- wendet. Zunächst erfolgt die Markteinführung in Deutschland. Die Erlöse werden hier für Vertrieb, Mar- keting und technischen Service, sowie als Working Capital verwendet. Diese Kosten für Vertrieb und Marketing umfassen dabei sowohl die Markteinführung in Deutschland als auch erste internationale Schritte. Nach der Markteinführung in Deutschland soll kurzfristig die Erschließung weiterer europäi- scher Länder folgen. Nach dem deutschen Markt sind im Balkonkraftwerk Segment vor allem Österreich und die Schweiz relevante Märkte, die als nächstes adressiert werden sollen. Im Bereich der Dachan- lagen spielen generell Frankreich und die Niederlande eine große Rolle, da hier viele Anlagen im Be- reich 3-4 kWp gebaut werden, die sich ideal für Mikro-Wechselrichter eignen. Um dieses Potenzial zu erschließen sollen internationale Vertriebsstrukturen in Europa aufgebaut werden. Im Zuge der Interna- tionalisierung der Vertriebstätigkeit ist die Gründung von Dependenzen in anderen europäischen Län- dern angedacht. Ein Erlös von weiteren bis zu EUR 1,7 Mio. soll zur Weiteren...
Gründe für das Angebot, Verwendung des Emissionserlöses und Kosten der Emission. Dieser Prospekt wurde zum Zweck des öffentlichen Angebots der Schuldverschreibungen erstellt. Der Emittentin fließt im Rahmen des öffentlichen Angebots bei unterstellter Vollplatzierung in der Mitte der Preisspanne zu einem Angebotspreis von EUR 1.050,00 je Schuldverschreibung ein Bruttoemissions- erlös in Höhe von EUR 8.400.000,00 abzüglich der von der Emittentin zu tragenden Emissionskosten zu. Diese Emissionskosten belaufen sich im Falle der Vollplatzierung auf ca. EUR 129.000,00. Daraus ergibt sich bei dem angenommenen Bruttoemissionserlös in Höhe von ca. EUR 8.400.000,00 ein Net- toemissionserlös von ca. EUR 8.271.000,00. Sollten nicht alle Schuldverschreibungen platziert werden, fällt der Nettoemissionserlös entsprechend niedriger aus. Der Nettoemissionserlös soll ausschließlich für das Neugeschäft im Rahmen des bestehenden Ge- schäftsmodells der Emittentin verwendet werden, d.h. für den unmittelbaren Abschluss und die Erfüllung neuer Förderverträge, die Personen in ihrem Studium oder in Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen fi- nanziell unterstützen, mit der in Abschnitt IV.3.b/c des Prospekts dargelegten rechtlichen und wirtschaft- lichen Grundstruktur und mit Geförderten, die nach den in Abschnitt IV.3.d des Prospekts dargelegten Kriterien ausgewählt werden. Wird ein geringerer Emissionserlös erzielt, werden entsprechend weniger neue Fördervereinbarungen abgeschlossen.

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  • Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist Euro ("EUR"). Emissionsvolumen: 500.000 Wertpapiere Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapieren.

  • Veröffentlichung von Informationen nach erfolgter Emission Die Emittentin beabsichtigt, mit Ausnahme der in den Bedingungen genannten Bekanntmachungen, keine Veröffentlichung von Informationen nach erfolgter Emission. Das US-Finanzministerium (US-Treasury Department) hat Vorschriften erlassen, gemäß derer gezahlte Dividenden oder als Dividenden eingestufte Zahlungen aus US-Quellen für bestimmte Finanzinstrumente entsprechend den Umständen insgesamt oder teilweise, als eine Dividendenäquivalente Zahlung betrachtet werden, die einer Quellensteuer in Höhe von 30% (vorbehaltlich eines niedrigeren Satzes im Fall eines entsprechenden Abkommens) unterliegt. Nach Auffassung der Emittentin unterfallen die Wertpapiere zum Zeitpunkt der Begebung nicht der Quellensteuer nach diesen Vorschriften. In bestimmten Fällen ist es aber im Hinblick auf eine Kombination von Transaktionen, die so behandelt werden, als würden sie miteinander in Verbindung stehen, auch wenn sie eigentlich keiner Einbehaltung der Quellensteuer unterliegen, möglich, dass Nicht-US-Inhaber der Besteuerung gemäß dieser Vorschriften unterfallen. Nicht-US-Inhaber sollten ihren Steuerberater bezüglich der Anwendbarkeit dieser Vorschriften, nachträglich veröffentlichter offiziellen Bestimmungen/Richtlinien und bezüglich jeglicher anderer möglicher alternativen Einordnung ihrer Wertpapiere für US-amerikanische Bundeseinkommensteuerzwecke zu Rate ziehen (siehe hierzu auch den Abschnitt „Besteuerung in den Vereinigten Staaten von Amerika - Ausschüttungsgleiche Zahlungen“ im Basisprospekt, der eine ausführlichere Darstellung der Anwendbarkeit des Abschnitts 871 (m) auf die Wertpapiere enthält).

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Dokumentation und Einhaltung der Klauseln (a) Die Parteien müssen die Einhaltung dieser Klauseln nachweisen können. (b) Der Auftragsverarbeiter bearbeitet Anfragen des Verantwortlichen bezüglich der Verarbeitung von Daten gemäß diesen Klauseln umgehend und in angemessener Weise. (c) Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle Informationen zur Verfügung, die für den Nachweis der Einhaltung der in diesen Klauseln festgelegten und unmittelbar aus der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 hervorgehenden Pflichten erforderlich sind. Auf Verlangen des Verantwortlichen gestattet der Auftragsverarbeiter ebenfalls die Prüfung der unter diese Klauseln fallenden Verarbeitungstätigkeiten in angemessenen Abständen oder bei Anzeichen für eine Nichteinhaltung und trägt zu einer solchen Prüfung bei. Bei der Entscheidung über eine Überprüfung oder Prüfung kann der Verantwortliche einschlägige Zertifizierungen des Auftragsverarbeiters berücksichtigen. (d) Der Verantwortliche kann die Prüfung selbst durchführen oder einen unabhängigen Prüfer beauftragen. Die Prüfungen können auch Inspektionen in den Räumlichkeiten oder physischen Einrichtungen des Auftragsverarbeiters umfassen und werden gegebenenfalls mit angemessener Vorankündigung durchgeführt. (e) Die Parteien stellen der/den zuständigen Aufsichtsbehörde(n) die in dieser Klausel genannten Informationen, einschließlich der Ergebnisse von Prüfungen, auf Anfrage zur Verfügung.