Common use of Gutachtergebühren Clause in Contracts

Gutachtergebühren. Die an den Versicherten geleistete Erstattung der Honorare (einschließlich aller etwaigen Steuern), die dieser tatsächlich an einen von ihm mit der Bewertung der Schäden an seinen versicherten Gütern beauftragten Sachverständigen gezahlt hat, wobei diese Entschädigung nicht die Beträge übersteigen darf, die sich aus der nachstehenden Tariftabelle ergeben. Die unten angegebenen Tranchen entsprechen dem vom Luxemburger Nationalen Institut für Statistik und Wirtschaftsstudien (STATEC) veröffentlichten allgemeinen Baukostenindex und werden an dessen Entwicklung angepasst. Entschädigung ohne Gutachtergebühren Auf diese Entschädigung angewandte Tabelle in % bis zu 0.000€ 5,00 % von 5.067,01€ bis 00.000€ 253,35€ + 3,50 % auf den Teil, der 0.000€ übersteigt von 33.780,01€ bis 000.000€ 1.258,31€ + 2,00 % auf den Teil, der 00.000€ übersteigt von 168.899,01€ bis 000.000€ 3.960,69€ + 1,50 % auf den Teil, der 000.000€ übersteigt von 337.797,01€ bis 0.000.000€ 6.494,16€ + 0,75 % auf den Teil, der 000.000€ übersteigt über 0.000.000€ 11.561,10€ + 0,35 % auf den Teil, der 0.000.000€ übersteigt (höchstens: 00.000€)

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