Guthabenverzinsung Musterklauseln

Guthabenverzinsung. Eine Verzinsung für das Guthaben auf dem Konto flex erfolgt derzeit nicht.
Guthabenverzinsung. Das Festgeldkonto wird jeweils für die vereinbarte Dauer der Festlaufzeit ver- zinst. Als vereinbart gilt der für das Festgeldkonto tagesaktuelle Zinssatz der ebase mit Valutadatum der Einbuchung der Einlage auf dem Festgeldkonto. Die Veröffentlichung der aktuellen Zinssätze der ebase und aktuell angebotenen Laufzeiten (Habenzinsen je Laufzeit sowie ggf. Betragsgrenzen) erfolgen unter xxx.xxxxx.xxx bzw. können telefonisch bei der ebase erfragt werden. Die Zin- sen für die Festgeldanlage werden bei Fälligkeit grundsätzlich dem Konto flex gutgeschrieben, es sei denn, der Kunde hat mit der ebase eine Prolongation (Wiederanlage) inkl. Zinsen vereinbart. In diesem Fall werden auch die Zinsen auf dem Festgeldkonto wieder angelegt und die Zinsgutschrift erfolgt dann mit Fälligkeit der Festgeldanlage am Ende der jeweiligen Laufzeit unmittelbar auf dem Festgeldkonto. Der Kunde wird über die erfolgte Wiederanlage informiert.
Guthabenverzinsung. Die Zinsen werden halbjährlich berechnet und am Ende des Kalenderhalbjahrs auf dem Konto flex gutgeschrieben (Guthabenzinsen). Die ebase ist berechtigt, den Zinssatz nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern. Die jeweils aktuell gültigen Guthabenzinssätze bestimmen sich in Abhängigkeit von der Höhe des jeweils aktuellen Guthabens auf dem Tagesgeldkonto. Erreicht das Guthaben auf einem Tagesgeldkonto eine bestimmte Höhe, wird das gesamte Guthaben ab diesem Zeitpunkt mit dem hierfür aktuell gültigen Zinssatz verzinst. Die je- weils aktuell gültigen Zinssätze und Grenzbeträge für die jeweilige Guthaben- verzinsung werden unter xxx.xxxxx.xxx veröffentlicht oder können telefonisch bei der ebase erfragt werden.
Guthabenverzinsung. (1) Als für die gesamte Laufzeit des Festgeldes vereinbart gilt der bei Beginn des Anlagezeitraums aktuelle Zinssatz der Bank für Festgeld. Der Anlagezeitraum beginnt mit Gutschrift des Anlage- betrages auf dem Festgeldkonto.
Guthabenverzinsung. Der Guthabenzins ist variabel und bestimmt sich nach dem jeweils geltenden Zinssatz der Bank für Tagesgeld. Der aktuelle Zinssatz wird im jeweils aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank unter xxx.xxx.xx bekannt gegeben. Die Zinsen werden quartals- weise berechnet und dem Tagesgeldkonto am Ende des Quartals gutgeschrieben.
Guthabenverzinsung. (1) Als für die gesamte Laufzeit des Auszahlplans vereinbart gilt der bei Beginn des Anlagezeitraums aktuelle Zinssatz der Bank für den IKB Auszahlplan jeweils in Bezug auf das aktuelle Restgutha- ben. Der Anlagezeitraum beginnt mit Gutschrift des Anlagebetra- ges auf dem Auszahlplankonto.
Guthabenverzinsung. (1) Als für die gesamte Laufzeit des USD-Festgeldes vereinbart gilt der bei Beginn des Anlagezeitraums aktuelle Zinssatz der Bank für USD-Festgeld. Der Anlagezeitraum beginnt mit Gutschrift des Anla- gebetrages auf dem USD-Festgeldkonto.
Guthabenverzinsung. Die Zinsen werden halbjährlich berechnet und am Ende des Kalenderhalbjahrs auf dem Konto flex gutgeschrieben (Guthabenzinsen). Die ebase ist berech- tigt, den Zinssatz nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern. Die jeweils aktuell gültigen Guthabenzinssätze bestimmen sich in Abhängigkeit von der Höhe des jeweils aktuellen Guthabens auf dem Tagesgeldkonto. Erreicht das Guthaben auf einem Tagesgeldkonto eine bestimmte Höhe, wird das gesamte Guthaben ab diesem Zeitpunkt mit dem hierfür aktuell gültigen Zinssatz verz- inst. Die jeweils aktuell gültigen Zinssätze und Grenzbeträge für die jeweilige Guthabenverzinsung werden auf der Homepage der ebase (xxx.xxxxx.xxx) veröffentlicht oder können telefonisch bei der ebase erfragt werden.
Guthabenverzinsung. Der vereinbarte Zinssatz beim Produkt „Festgeld“ ist für die Laufzeit der Sonderfestzinsvereinbarung fest. Die Zinsen werden dem Kapital ( Festgeld ) nach Ablauf eines jeden Sparjahres gutgeschrieben und mit verzinst oder wahlweise dem Tagesgeldkonto ( Abwicklungskonto ) gutgeschrieben.
Guthabenverzinsung. Die Bank ist nicht verpflichtet, positive Salden auf den8 Tradingkonto bzw. Treuhandsammelkonten zu verzinsen. Die Bank ist berechtigt, bei negativen Salden ihren Verzugsschaden geltend zu machen und in diesem Falle einen Zinssatz von 8% p.a. zu verlangen.